die imlauer-gruppe hat eine ganze reihe an hotels im portfolio, u.a. das crowne plaza the pitter mit dem pitter-keller und einer netten bar
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Beiträge
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Hotel in Salzburg -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnerstes ussergerichtliches anschreiben kann der anwalt machen, muss aber nicht. wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, würde ich vorab mal die kosten klären und eine anwaltliche erstberatung in anspruch nehmen. ist zwar vom gegenstandswert her für die meisten anwälte nicht besonders attraktiv, aber wenn ein erfahrener reiserechtler das macht, geht die anspruchsdurchsetzung zügig und in der regel auch völlig unkompliziert. spart ausserdem eigenen schreibaufwand

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Hotel in Paris, wo am besten/günstigsten?ich bin ja ein fan vom hotel joséphine, kaum 100 meter vom moulin rouge in der rue blanche am montmartre. zu fuss ists nur ein katzensprung ins getümmel, essen gibts an jeder ecke von street food bis gehoben, und in die andere richtung sind die grossen kaufhäuser, die opera garnier, die madeleine, der maccaron-laden von laduree, der louvre etc. auch super zu fuss zu erreichen.
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Winzerhotel in der Champagne gesuchtchampagne ployez-jacquemart in ludes ist besonders zu empfehlen, insbesondere da die zimmer ungewöhnlich großzügig und modern sind, insebsondere der in rankreich oft etwas vernachlässigte sanitätbereich ist tiptop. außerdem sind in der champagne stets gute anlaufstellen
champagne tarlant in oeuilly (blick über das marnetal),
champagne laherte in chavot (blick in die côte des blancs),
champagne eric-isselée in cramant (grand cru in der côte des blancs, bei isselée liegt einem das rebenmeer buchstäblich zu füssen),
champagne voirin-jumel ebenfalls in cramant,die machen alle gute champagner, über die ich auf u.a. www.sparkling-online.com schon umfangreich berichtet habe, die unterkünfte sind ebenfalls alle gut.
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnArt. 5 (1) der Fluggastverordnung (FluggastVO):
Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
- c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
- i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.
Mit Entschädigung nach FluggastVO ist also nix. Für sonstige Schadenersatzansprüche zB nach den §§ 280ff. BGB gelten die normalen Darlegungs- und Beweislastregeln.
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnvonschmeling:
Auch nach Einschätzung des EuGH ist ein technischer Defekt nicht exkulpierend im Sinne eines außergewöhnlichen Ereignisses, sofern er eindeutig der Sphäre der Airline zuzuordnen ist.
Ein BGH Urteil braucht eine spanische Airline nicht zu interessieren.ein bgh urteil (zb urteil vom 18. februar 2010, az. Xa ZR 95/06), das sich ohnehin nur an der europarechtskonformen anwendung der fluggastverordnung abarbeitet, wie sie vom EuGH mit insoweit massgeblichem urteil vom 19. november 2009, Az. C-402/07, C-432/07 christopher sturgeon u.a. ./. condor flugdienst-gmbh und stefan böck u.a. ./. air france sa vorgegeben wurde ist für jede airline interessant, die flüge mit abflugort/ankunftsort in deutschland anbietet.
im übrigen gilt:
rechtsschutzversicherung fragen, deckungsschutz zusagen lassen, schadensnummer notieren, kleine chronologie schreiben und belege (tickets, boardingpässe, quittungen, zeugen) sammeln, dann damit einen fähigen reiserechtsanwalt beauftragen. je nachdem welcher kollege das dann ist, gibts ein kurzes anschreiben an die airline, kurze frist, dann klage. gesamtverfahrensdauer bis zur auszahlung der entschädigung und der rechtsverfolgungskosten hängt ein wenig von der airline ab. air berlin zb hat eine clearingstelle, die recht flott arbeiten kann, air france wiederum ist etwas langsamer und bietet vorgerichtlich gerne nochm quatschige vergleiche an (machen sie aber eigtl alle), condor kämpft auch schonmal ausgiebig usw., jedenfalls nach meiner unmassgeblichen erfahrung
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Flug gestrichen - Wer haftet u. wie weiter vorgehenrechtsschutzversicherung fragen, deckungsschutz zusagen lassen, schadensnummer notieren, kleine chronologie schreiben und belege (tickets, boardingpässe, quittungen, zeugen) sammeln, reiserechtsanwalt beauftragen. je nachdem welcher kollege das dann ist, gibts ein kurzes anschreiben an die airline, kurze frist, dann klage. gesamtverfahrensdauer bis zur auszahlung der entschädigung und der rechtsverfolgungskosten hängt ein wenig von der airline ab. air berlin zb hat eine clearingstelle, die recht flott arbeiten kann, air france wiederum ist etwas langsamer und bietet vorgerichtlich gerne noch vergleiche an (machen sie aber eigtl alle), condor kämpft gern mal ausgiebig usw., jedenfalls nach meiner unmassgeblichen erfahrung