Hallo Sebastian,
Du wirst sicher noch nichts von Deinem Reiseveranstalter gehört haben. Wenn es dann so weit ist, wirst Du vor der Frage stehen: akzeptieren oder Klage erheben. Hier gebe ich noch einen weiteren Punkt zu bedenken: den Gerichtsstand. Die Klage muss nämlich am Firmensitz des Veranstalters eingereicht werden. Wohnst Du evtl. im Süden der Republik und musst zum Gerichtstermin nach Hannover, Bad Homburg, Frankfurt oder Duisburg (um nur einige gängige zu nennen), solltest Du auch diese Zusatzkosten bedenken. Häufig ist nämlich das persönliche Erscheinen angeordnet. Bei einem relativ geringen Streitwert wird auch Dein Anwalt wirtschaftlich denken und seinen Kanzleibetrieb nicht für einen ganzen Tag lahm legen, um seine kostbare Zeit auf der Autobahn zu verbringen. Er wird dann also einen zweiten Anwalt vor Ort einschalten, der für ihn den Gerichtstermin wahrnimmt und natürlich auch nicht umsonst arbeitet. Und wie schon oben gesagt: es kommt häufig zu einem Vergleich.
Es gibt auch Anwälte, die Reisesachen ungern annehmen, weil die miese Erfolgsquote an ihrem Ego kratzt ...
Wenn Du also Post von Deinem Veranstalter bekommst, stell' einfach den angebotenen Betrag hier nochmals zur Diskussion.
Die Veranstalter-AGB's findest Du übrigens hier auf diesr Seite ganz unten links.
LG Brigitte



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, ihm nachgereist,