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  • INTERFLUG:Bitte nur noch hier posten, andere Threads werden gelöscht/Hinw.d. Admins
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo Armin,
    nur kurz zum Zwischenstand: Auch ich habe meine Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet, wobei ich mir hierbei keine großen Hoffnungen mache.
    Die Zürich Versicherungs AG als Absicherer des Sicherungsscheins habe ich zur Zahlung des mir entstandenen Schadens aufgefordert, allerdings schweigen die sich unter Hinweis auf das laufende Insolvenzverfahren selbst zu íhren eigenen früheren Behauptungen (Sicherungsscheine seien in großer Anzahl gefälscht worden etc.) aus; ich werde hier auf jeden Fall prozessieren.
    Bei der StA habe ich am 27.6.05 Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung gestellt, die ermitteln aber noch.Der Reisevermittler, der uns den ganzen Schamott für teures (!) Geld verkauft hat und entgegen seiner Pflichten den Sicherungsschein nicht geprüft hat, hat gleich seinen Anwalt eingeschaltet.
    Das Ganze wird sich also noch hinziehen.

    Ich werde Dir weiter berichten.

    Lieben Gruss

    Sir Toby

    Reiseveranstalter

  • INTERFLUG:Bitte nur noch hier posten, andere Threads werden gelöscht/Hinw.d. Admins
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo allseits,
    wir haben vom vom Insolvenzverwalter Frist zur Anmeldung unserer Ansprüche bis 2.8. gesetzt bekommen. Ich gebe Dir allerdins recht, dass da wohl doch nicht mehr viel zu holen sein wird.
    Die Versicherung schweigt sich momentan aus, die Staatsanwaltschaft ermittelt noch. Dass Sicherungsscheine gefälscht waren scheint lt.schriftlicher Aussage der Versicherung wohl festzustehen; ob mein Schein das auch war, wird sich hoffentlich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen.
    Der Reisevermittler hat sich gleich hinter seinem Anwalt versteckt und behauptet, -ein wenig skuril - dass abgelaufene oder gekündigte Sicherungsscheine keine ungültigen Sicherungsscheine seien, er daher seiner gesetzlichen Prüfpflicht ja nachgekommen sei, mithin aus jeder Haftung ausscheide....
    Nun ja, da werden die Zivil- und Strafgerichte noch einige Arbeit zu leisten haben
    Immer noch stinksauer
    Sir Toby

    Reiseveranstalter

  • INTERFLUG:Bitte nur noch hier posten, andere Threads werden gelöscht/Hinw.d. Admins
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo Docker,

    nur als kurze Anfrage: Habt Ihr schon was über den Fortgang des Insolvenzverfahrens gehört ?  Wird mangels Masse eingestellt oder doch ein Verfahren eröffnet ? Was treiben die Strafermittler ? Sollte ein Interflugler wegen Betrugs, Urkundenfälschung etc. verknackt werden könnte evtl. der aus seinem strafbaren Handeln verursachte finanzielle Schaden aus seinem Privatvermögen wieder zu erlangen sein....
    Noch bin ich guter Dinge !

    Lieben Gruss
    Sir Toby

    Reiseveranstalter

  • Interview Sicherungsschein
    Sir TobyS Sir Toby

    Meine Erfahrungen mit Sicherungsscheinen sind ebenfalls gemischter Natur
    In unserem Fall war der Sicherungsschein von Interflug nicht befristet; auch andere Reiseveranstalter- mir liegt ein Formular der TUI vor - benutzen Sicherungsscheine ohne Gültigkeitsangaben, z.B. dann, wenn diese Scheine in die AGB der Veranstalter miteingearbeitet sind (meist auf der Rückseite der Buchungsformulare). Ob dies immer so gehandhabt wird, weiss ich nicht, ich bin nicht aus der Branche.

    Was mich aber stört, ist der ständige fast schon irreführende Hinweis auf die angeblichen Prüfungspflichten des Reisenden.
    Im Gesetz heißt es ausdrücklich -und das wird im Fall Interflug von der Presse beharrlich übergangen, findet sich aber auch nicht im Interview mit dem DRV- Fr, Zeuch - der Reisevermittler (= Reisebüro) ist verpflichtet, den Sicherungsschein vor Aushändigung an den Reisenden auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, § 651 k Abs. 3 S. 4 BGB; andernfalls wäre die Folge Schadensersatz nach § 280 BGB. Von einer Prüfungspflicht des Reisenden finde ich nichts ! (Der kann ja auch mangels Sachkenntnis meist gar nicht).

    Soweit die Ausgabe des Sicherungsscheins nach Ablauf der Versicherung erfolgte, werden die Konsequenzen bisher in der Presse ebenfalls sehr einseitig (aus Sicht der Versicherung) wiedergegeben, d.h. nix gibt´s . Natürlich haftet die Versicherung weiter, steht ja alles im Gesetz drin § 651 k Abs. 3 S. 2 BGB; Ausnahmen können bestehen, wenn Sicherungsscheine gefälscht wurden. Wer näheres wissen will sehe sich den Artikel eines führenden Reiserechtlers in www.capital.de/ws/art/265538.html?viewstyle=print an, gleiches wird auch von Prof.Dr. Schmidt/Gesellschaft für Reiserecht vertreten.
    Hier sollte im Interesse des Kunden doch noch einwenig mehr Aufklärung betrieben werden.

    Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Probleme auch praktischer, nicht nur rechtlicher Natur sind. Der Sicherungsschein kann frühestens dann zum Zug kommen, wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Davor gibt´s  nichts von der Versicherung, man darf Ersatz für etwaige nicht stattgefundene Flüge beim Veranstalter einklagen. Da sitzt man dann in der Türkei, der Veranstalter und sein örtlicher Adlatus sind abgetaucht, der vereinbarte Rückflug fällt kommentarlos aus, man versucht herauszufinden, warum, ob Insolvenz beantragt ist oder nicht, wertvolle Zeit verstreicht und man hadert, ob man den Rückflug nunmehr schleunigst auf eigenes Kostenrisiko antreten  oder auf ein offizielles Statement warten soll, um  dann später die Versicherung mit Rückforderungen zu quälen.

    Allgemeine Fragen

  • Sicherungsschein ein Papiertiger?
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo Nick,

    leider kann ich Dir nicht zustimmen. In unserem Fall war der Sicherungsschein von Interflug nicht befristet; auch andere Reiseveranstalter- mir liegt ein Formular der TUI vor - benutzen  Sicherungsscheine ohne Gültigkeitsangaben, z.B. dann, wenn diese Scheine in die AGB der Veranstalter miteingearbeitet sind (meist auf der Rückseite der Buchungsformulare). Ob dies immer so gehandhabt wird**,** weiss ich nicht, ich bin nicht aus der Branche.

    Was mich aber stört, ist der ständige fast schon irreführende Hinweis auf die angeblichen Prüfungspflichten des Reisenden.
    Im Gesetz heißt es ausdrücklich -und das wird im Fall Interflug von der Presse beharrlich übergangen, findet sich aber auch nicht im Interview mit dem DRV (sh.Foren) - der Reisevermittler (= Reisebüro) ist verpflichtet, den Sicherungsschein vor Aushändigung an den Reisenden auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, § 651 k Abs. 3 S. 4 BGB; andernfalls wäre die Folge Schadensersatz nach § 280 BGB. Von einer Prüfungspflicht des Reisenden finde ich nichts ! (Der kann ja auch mangels Sachkenntnis meist gar nicht).

    Soweit die Ausgabe des  Sicherungsscheins nach Ablauf der Versicherung erfolgte, werden die Konsequenzen bisher in der Presse ebenfalls sehr einseitig (aus Sicht der Versicherung) wiedergegeben, d.h. nix gibt´s . Natürlich haftet die Versicherung weiter, steht ja alles im Gesetz drin § 651 k Abs. 3 S. 2 BGB; Ausnahmen können bestehen, wenn Sicherungsscheine gefälscht wurden. Wer näheres wissen will sehe sich den Artikel eines führenden Reiserechtlers  in www.capital.de/ws/art/265538.html?viewstyle=print an, gleiches wird auch von Prof.Dr. Schmidt/Gesellschaft für Reiserecht vertreten.
    Hier sollte im Interesse des Kunden doch noch einwenig mehr Aufklärung betrieben werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kennt jemand Discount Travel
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo Sina,Hallo Admin,

    vielen Dank für Eure Hinweise. Der Unterschied zwischen Reisevermittler und Reiseveranstalter ist mir hinreichend bekannt. Gleichwohl bin ich bei bei der Anfrage von pebbles und einigen Antworten davon ausgegangen, dass es sich um den Reisevermittler "Discount travel" handelt, von dem ich bisher annahm, dass er bisweilen auch als Reiseveranstalter tätig ist.
    Also nochmals zur Klarstellung: Mein Beitrag betrifft ausdrücklich nur den zum TUI-Konzern gehörende Unternehmen "discount travel TUI Leisure airport sales GmbH", mit Sitz in Hannover (www.discounttravel.de).
    Soweit ich hier den falschen thread erwischt haben sollte, sorry; aber zu "Interflug" gehört das ganze auch nicht, dort habe ich mich schon geäussert. Ich habe kein Problem, wenn ihr den Beitrag in einen passenderen thread verschiebt.
    Vielen Dank
    Sir Toby

    Reiseveranstalter

  • Kennt jemand Discount Travel
    Sir TobyS Sir Toby

    Also meine Erfahrungen mit discount travel (Filiale München, Pfingstferien 2005) waren -vorsichtig ausgedrückt- nicht so gut.
    Es ist sicherlich ein ziemlich großer Laden mit Filialen in jeder größeren deutschen Stadt; richtig ist auch, dass es ein Beteiligungsunternehmen des TUI-Konzerns ist.
    Sie waren erst sehr bemüht, noch eine Pauschalreise zu finden und empfahlen mir  den nunmehr allseits bekannten Veranstalter Interflug; sobald man die verbindliche Buchung unterschrieben hatte, kühlte die Betreuung rasch auf das Niveau wortreicher Hilflosigkeit (gewollt oder aus Unvermögen) ab.
    Details:
    So hat man einerseits eine ziemlich teure (!) Buchung bei einem nicht näher bekannten Unternehmen in der Tasche, andererseits aber keinerlei Gewißheit,ob denn die Reise auch klappt. Nachfragen über 2 Monate hinweg, wann denn die Unterlagen oder wenigstens eine Bestätigung des Veranstalters käme, wurden mit den verschiedensten Ausreden abgewiegelt (mal waren die Unterlagen auf dem Postweg, dann waren sie schon da, dann sollten sie wie die Bestätigung auch wiederum erst 2 Wochen vor Urlaubsanfang kommen). De facto wußten wir erst 12 Tage vor Ferienanfang Bescheid, ob die Reise klappt oder nicht.
    6 Tage vor Reiseantritt dann die kommentarlose Weiterleitung eines Faxes von Interflug, dass das gebuchte und mittlerweile bezahlte Hotel nicht mehr zur Verfügung stehe, man solle unter drei vorgegebenen Ersatzhotels wählen; Infos über diese Hotels haben wir uns selbst aus dem Internet zusammengesucht, da von discount travel ausser Achselzucken nichts kam, gleiches im Übrigen auch bei der wenige Tage darauf folgenden Mitteilung über geänderte Flugzeiten und Fluggesellschaft. Die als Kompensation von discount travel versprochenen "besseren Zimmer" waren natürlich vor Ort nicht da.
    Anlässlich der Interflugpleite aus der Türkei bei discount travel angerufen und unter Hinweis auf die miserable Informationslage vor Ort um nähere Infos bzw.auch um Info-Beschaffung gebeten; wiederum nur Achselzucken und der fast schon zynische Hinweis, man solle doch den Flughafen Antalya anrufen (Zum Vergleich: Bei anderen Reisenden hatten die Reisebüros versucht, für ihre Kunden Rückflüge zu organisieren und diese laufend mit Infos versorgt).
    Nach Rückkehr dann nur noch Schulterzucken und falsche Auskünfte, z.B.man sei als Vermittler nicht verpflichtet, sich mit den Sicherungsscheinen zu beschäftigen (im Gesetz steht aber "Pflicht zur Prüfung auf Gültigkeit durch Reisevermittler") und als krönender Abschluß die unverschämte Aussage, dass man mit diesen Billiganbietern nur Probleme habe und dort keine Reise buchen solle. Wenn man dann per Fax um Infos/Belege etc, zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegen Interflug bittet, meldetet sich gleich ein Anwalt.
    Also bleibt nur der Gang zu Gericht.
    Fazit (zumindest in München): Hauptsache ich habe meine Provision, danach interessiert mich der Kunde nicht mehr

    Als Ergänzung sei klargestellt, dass mein Beitrag ausdrücklich nur das zum TUI-Konzern gehörende Unternehmen "discount travel TUI Leisure airport sales GmbH", mit Sitz in Hannover (www.discounttravel.de) betrifft, nicht den Reiseveranstalter Discount Travel GmbH (discounttravel.com).

    Reiseveranstalter

  • INTERFLUG:Bitte nur noch hier posten, andere Threads werden gelöscht/Hinw.d. Admins
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo ph-punkt,

    da hast Du in der Tat recht, es kommt aufs Reisebüro an. Ob es etwas taugt oder nur die schnelle Mark machen will, stellt sich leider erst im Ernstfall heraus.
    Andernfalls verstehe ich die Empfehlung, bei interflug zu buchen oder das mangelnde Engagement bei der Behebung der ganzen "Unzuträglichkeiten", nicht. Was mich interessiert, wie prüft ihr eigentlich die Sicherungsscheine ?
    Gruss und nächstes mal vielleicht bei euch

    Reiseveranstalter

  • INTERFLUG:Bitte nur noch hier posten, andere Threads werden gelöscht/Hinw.d. Admins
    Sir TobyS Sir Toby

    Hallo zu später Stunde,
    anbei nur einige kleine Hinweise aus meinem Erfahrungsschatz mit  den Interflugnachwehen: Die üblichen Versprechungen, nichts gehalten und jede Menge Ärger. Das ewige Genöhle von wegen "Billiganbieter" "selber schuld" geht mir langsam auf den Wecker;uns hat man den ganz normalen Preis für 2 Wochen Antalya-Tekirova, 15.5.-29.5.05, abgeknöpft sowie die aus der Presse  bekannten EUR 200 je Rückflugticket mit Öger, dazu dann noch Leihwagen um von Stuttgart nach München zu kommen.
    Um die Kohle wieder zu bekommen, benötigt man viel Zeit, Papier und Nerven:Da bleibt der Sicherungsschein, der nach Auskunft der Versicherung aber gefälscht sein könnte (Anm: Die Versicherung haftet entgegen ihrer Aussagen auch bei Kündigung des Vertrags für alle ausgestellten  Sicherungsscheine weiter, nicht aber bei gefälschten Tickets; das könnt ihr in jedem größeren Zivilrechtskommentar oder auch in den Ausführungen zweier Reiserechtsprofessoren nachlesen).
    Dann bleibt der Insolvenzverwalter, Forderungen können nach Eröffnung der Insolvenz dort angemeldet werden, wobei erfahrungsgemäß wenig herauskommt.
    Es bleibt Interflug selbst, vergesst es, aber zumindest Forderungen stellen!
    Es bleibt weiter die Strafanzeige wegen Betrugs, Urkundenfälschung etc., die ich auf jeden Fall stellen werde;soweit die Täter verurteilt werden können, kann im Wege der Deliktshaftung auf deren Privatvermögen zugegriffen werden, wenn das nicht bereits verräumt ist.
    Und es bleibt - man glaubt es kaum - der Reisevermittler = Reisebüro, der gesetzlich (!) verpflichtet ist, den Sicherungsschein bei Aushändigung an den Reisenden auf seine Gültigkeit zu überprüfen, andernfalls er sich schadensersatzpflichtig macht. Seltsam nur, dass hierauf keiner -auch nicht der DRV- hinweist. Nur diesen betrügerischen Veranstalter an den Mann bringen, dann Vermitlungsprovision einstreichen ohne seinen Pflichten nachzukommen, das kann´s ja auch nicht sein.
    Ich jedenfalls habe meine Anspruchschreiben an alle gestellt, die Strafanzeige läuft in den nächsten Tagen aus.
    Abschließend: Gerne wieder Türkei, nie wieder Interflug o.ä sowie der örtliche Reiseleiter xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Name wg. Schutz der Persönlichkeitsrechte unkenntlich gemacht!

    DANKE, für Dein Verständnis - Gruß, SvKP-Admin

    Reiseveranstalter
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