Ein Blick in die AGBs des Veranstalters, die bei Buchung als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden, hilft....:
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik GmbH
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
außer Care, hier berechnen wir 70 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
außer Care, hier berechnen wir 90 %
5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.5. bei Reisebuchungen aus dem Katalog TOC Lebensart Urlaub für Alleinreisende
a) bei Flugpauschalreisen, Busrundreisen, Schiffsreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten Regelungen.
b) bei Skisafaris
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 30. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.6. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.7 ist; in diesem Fall gelten die dort
vereinbarten Pauschalen
5.3.7. bei Reisebuchungen aus dem Katalog Nordamerika
a) bei Flugpauschalreisen, Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten Regelungen.
b) bei Wohnmobilen und Motorrädern
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.
e) Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog gebucht und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
5.3.8. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.9. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 120,- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.