Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.
Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.
Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...
