Ob die großen immer Recht bekommen sei dahingestellt, nur in den meisten Fällen kennen sie die eigenen AGB sehr gut...
Und vor Gericht, da gebe ich Holginho mal Recht, da bekommst du kein Recht sondern ein Urteil....
Ob die großen immer Recht bekommen sei dahingestellt, nur in den meisten Fällen kennen sie die eigenen AGB sehr gut...
Und vor Gericht, da gebe ich Holginho mal Recht, da bekommst du kein Recht sondern ein Urteil....
ob der Flug nun wg. Mangels Nachfrage durch ITS gestrichen wurde, sei dahin gestellt.
Ich habe es als Vermutung von @halloechen aufgefasst. Sollte das natürlich schriftlich vom Verstalter vorliegen hast du Recht.
... das ist nicht mit "stand noch nicht fest" zu erklären... stimmt
, aber mit "welches wahrscheinlich den Flug durchführt..." 
Die Möglichkeit des kostlenlosen Storno setze ich einfach mal voraus, deswegen habe ich es auch geschrieben... 
Hallo halloechen,
ich vermute, ITS wird sich auf folgendes in den AGB zurückziehen:
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
und da du ja wirklich früh gebucht hast, könnte auch das noch zutreffen:
14.5 Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet.Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite www.lba.de in der jeweiligen Fassung abrufbar.
Meiner Meinung nach hast du tatsächlich nur die Möglichkeit ab DUS zu fliegen oder zu stornieren.
ich würde mich zunächst einmal auf die Angaben von Tuifly verlassen, bzw. warten bis die endgültigen Tickets bei dir angekommen sind und meinen Urlaub genießen.
Denn die Rückflugdaten können sich ja bis zuletzt noch ändern (andere Zeit, andere Gesellschaft etc etc etc.).
Obwohl die Rückflugzeit ist ja ideal, drücke dir den Daumen, dass es dabei bleibt... 
tschuldige konnte ich ja nicht ahnen... 
Hallo Medelon,
einer von beiden wird stimmen... 
Allerdings könnte dir hier besser geholfen werden, wenn du Abflugtag und Flugnummer verraten würdest... 
So einfach ist es nicht, beim Tarif "Justfly" ist kein Freigepäck dabei... 
Daher der Link...
Hier ist der passende Thread zum Hotel
Freigepäck z.B.
ja curi, ist gut
Hast wohl den kleinen gelben übersehen....
Du hast Recht und ich habe meine Ruhe...
<- Das ist ein Smiley
... es hätte mich gewundert, wenn du mal nicht etwas zu verbessern gehabt hättest... 
Es bleibt ja auch noch die Möglichkeit die Reise komplett individuell aufzubauen
Ist wohl nicht so komfortabel zu buchen wie die "One-Klick-Variante" Pauschalreise, aber im Endeffekt wahrscheinlich entspannter und genauso "teuer" wie Pauschalreise und Ausflug...
Thomas Cook XTOC schreibt dazu in seiner FAQ
"Ist in meiner Reise ein Zug-zum-Flug Angebot enthalten?
Einige Veranstalter bieten einen Transfer mit dem Zug zum Flughafen an, wobei die Kosten für das Zugticket übernommen werden. Welche Veranstalter diesen Service anbieten, können Sie in den jeweiligen Veranstalter AGB's nachlesen."
Du müßtest als gucken, ob Thomas Cook XTOC der Veranstalter oder Vermittler ist.
habe ich auch gemacht... 1989 Cala Ratjada, damals noch mit LTU... 
... oder die Beförderungsbedingungen für Gepäck lesen
Dann muß man auch nicht verschrotten...
verrätst Du denn noch von wo aus Du fliegen möchtest? 
sorry weltenbummler, ich meinte nicht dein Posting....
Sondern den Blick auf die alten Steine bei Giza... 
... nur es war ja Meerblick gewünscht... 
nix zu danken natz, dafür ist das Forum ja da... 