Nein, bei uns war es ein anderer RV und auch wenn die Textbausteine im ersten Alternativangebot ähnlich klangen wie bei FT, heißt das natürlich nicht, dass auch der weitere Verlauf ähnlich sein würde.
Und wir waren durch den im Vorfeld vom RV zurückgewiesenen Storno ja auch eh schon ziemlich durchgesäuert, der Gang zum Anwalt schon fest einkalkuliert und das nicht verfügbare Hotel für uns nur noch eine weitere, letzte zu erledigende Aufgabe auf dem Weg dorthin. Am 23.10. wäre unsere letzte Frist abgelaufen und in der nächsten Woche das Mandat erteilt worden.
Nur wegen dem Hotel hätten wir nicht lange überlegt - allein das Wetter hätte uns ganz schnell aus D verschwinden lassen…
sbl
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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender? -
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?@HeiRa
Wollt ihr grundsätzlich fliegen und gefällt euch nur die angebotene Alternative nicht? Dann bittet um weitere Angebote oder schlagt dem RV eigene Hotels vor.Wollt ihr grundsätzlich nicht (mehr) fliegen? Dann lehnt das Angebot ab und stellt euch auf etwas E-Mail-Ping-Pong ein. Nicht selber stornieren! Wir haben vorletzte Woche diverse Mails mit insgesamt sieben augenscheinlich gleichwertigen Alternativen erhalten, die wir alle nicht akzeptierten. Uns wurden ab der zweiten Mail bei Annahme einer Alternative 10% Minderung angeboten und bei weiterer Ablehnung Stornogebühren in Aussicht gestellt, weil „die Flugleistung kann bei einer Pauschalreise nicht kostenfrei storniert werden“. Dieser Aussage haben wir widersprochen und ansonsten die Angebote immer nur kurz abgelehnt.
Dann war keine Zeit mehr und wir erhielten die Stornorechnung mit Stornogebühren (ca. 2k Euro) -> Widerspruch -> neue Rechnung mit etwas geringeren Stornogebühren -> Widerspruch -> eine Woche nichts und gestern dann die Stornorechnung ohne Gebühren.Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber@vonschmeling sagte:
@sbl
...
Ist übrigens nicht besonders üblich das Verhalten deines Veranstalters.Motiviert durch deinen Satz hatte ich dem RV noch einmal (bei einem Glas Wein) geschrieben:
…
Apropos Zurückweisung: Hierzu habe ich ein wenig recherchiert um Ihrer Argumentation folgen zu können.
Sie beziehen sich auf das sog. alte Reiserecht (vor Neugestaltung der §§651a-ff BGB). Hier gab es wohl tatsächlich die Möglichkeit, eine Kündigung aufgrund höherer Gewalt zurückzuweisen. Rücktritt und Kündigung wurden hier in verschiedenen Paragrafen behandelt.
Seit der Neugestaltung gibt es hierfür nur noch einen Paragrafen (§ 651h BGB), wobei Absatz 3 als möglicher Ersatz von Absatz 1 Satz 3 zu verstehen ist und Absatz 1 nicht verdrängt.
Ein Rücktritt wegen unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände kann also nicht mehr zurückgewiesen werden – wozu auch, denn entweder kommen § 651h BGB, Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 im Rahmen der Stornierung zur Anwendung.In diesem Zusammenhang habe ich noch etwas herausgefunden: Die Zurückweisung einer Kündigung nach altem Recht hatte unverzüglich zu erfolgen. Erst nach fast drei Wochen zu reagieren, so wie Sie, ist nicht unverzüglich - insbesondere nicht bei einer pauschalen Ablehnung, ohne auf die Rücktrittserklärung überhaupt näher einzugehen.
Ihre Zurückweisung ist also entweder ohne rechtliche Grundlage oder verspätet zugegangen. Daher weise ich Ihre Zurückweisung jetzt ebenfalls zurück.
…Keine Ahnung, ob mein Geschreibsel irgendwie sinnig ist - Antwort kam keine und hierüber streiten werde ich mich mit dem RV wohl auch nicht mehr müssen. Nur interessehalber magst du ja vielleicht anhand deiner Erfahrungen kurz darauf eingehen, ob meine Argumentation vollkommen abwegig ist oder vielleicht ja auch nicht.
Vorhin kam vom RV die Info, dass das gebuchte Hotel geschlossen ist (obwohl uns Anfang September telefonisch vom Hotel etwas anderes mitgeteilt wurde). Die Info schon vor Reiseantritt zu erhalten (und nicht erst nach Ankunft am Flughafen, wie schon häufig berichtet wurde) spricht auf jeden Fall für den RV - und mir ist mein resoluter Umgang mit dem RV schon fast wieder peinlich…
Die angebotene Alternative habe ich jedenfalls gerade abgelehnt und damit sollte für uns der Ausflug ins Stornorecht dann doch noch ohne weiteren Aufwand gut ausgehen. -
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberIm oben verlinkten Artikel ist beschrieben, dass und wie die Türkei mit den infizierten aber nicht erkrankten Menschen verfährt. Vergessen werden sie nicht, jedoch nicht gemeldet. Das war in der Türkei offenbar schon länger (immer?) so und seit dem 29.07. wurde die Formulierung dahingehend entsprechend angepasst.
Auf der Seite des AA bezüglich der Ausnahmen von der Reisewarnung steht nur das, was ich geschrieben habe.
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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberDie Zahlen sind ja nicht "getürkt". Es werden einfach nicht alle Infizierten, sondern nur die Erkrankten gezählt. Spätestens seit dem 29.07. sollte das bekannt sein. Hat die letzten zwei Monate aber offensichtlich nicht interessiert.
Ansonsten ist laut AA das Tourismus-/Hygienekonzept in den von der Reisewarnung ausgenommenen Provinzen der ausschlaggebende Faktor.
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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberDanke dir für deine ausführlichen Erläuterungen. So explizit aufgedröselt habe ich das in keiner Literatur gefunden. Da die Stornokosten inzwischen fast den gesamten Reisepreis ausmachen, wird sich der Gang zum Anwalt nicht mehr vermeiden lassen. Wir ziehen das nun durch und mir persönlich wird das zu komplex.
Ich war bisher der festen Auffassung, dass Rücktritt/Stornierung in jedem Fall mit Zugang wirksam werden und nur die daraus entstehenden Rechtsfolgen (kostenfrei oder Stornopauschale) strittig sein können. Deshalb haben wir rechtzeitig storniert um im Zweifelsfall die Stornokosten gering zu halten. Schade, dass dem nicht so ist - wäre wohl auch zu einfach

LG
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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberDanke, genau das schreibt der RV immer: Aufhebung nur gem. AGB. Aber nun kann ich die Aussage vom RV zumindest einordnen
(Wobei der RV in den AGB bei außergewöhnlichen Umständen einen kostenfreien Rücktritt zulässt, eine „Aufhebung nur gem. AGB“ also auch für unsere Forderung möglich ist. Formal ist das bestimmt richtig, war nur für uns halt nicht wirklich eindeutig.)Rücktritt/Stornierung waren für mich bisher gleichbedeutend, sorry, wenn ich mich daher vorhin nicht präzise genug ausgedrückt habe.
Wir sind gem. § 651h Abs. 3 BGB vom Vertrag zurückgetreten, dies ist gleichzeitig unsere Stornierung. Nun liegt es am RV, den Vertrag rückabzuwickeln, ihn also ebenfalls zu stornieren. Bis dahin gilt der Vertrag weiter, vertragliche Pflichten müssen jedoch nicht mehr erfüllt werden (laut jura-basic.de).
In unserer Rücktrittserklärung haben wir die Begriffe Rücktritt/Stornierung an verschiedenen Stellen (für uns) sinngleich verwendet.
Im Kopf auf allen drei Seiten: Stornierung Pauschalreise…
Im Betreff: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände…
Im Text dann noch einmal direkt nacheinander: Ich trete daher vom Reisevertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich den Erhalt der Stornierung.Rücktritt/Stornierung sollten von uns also eindeutig kommuniziert sein. Bin gespannt, wie es weitergeht.
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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberHallo zusammen,
wir haben ja am 08.09. den Rücktritt von unserer Pauschalreise (Türkei, 10.-17.10.) gegenüber unserem RV aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (Türkei -> Corona-Risikogebiet -> Gefahr für unsere Gesundheit) erklärt und die Rückzahlung der von uns bereits erfolgten Zahlungen gefordert. Der Rücktritt erfolgte eindeutig, wir haben also nicht angefragt, sondern eine eindeutige Erklärung abgegeben.
Am 25.09. hat sich der RV erstmals dazu geäußert. Sie akzeptieren den Rücktritt nicht. Sie akzeptieren den Rücktritt nur, wenn wir „normal“ zurücktreten und die Stornokosten akzeptieren.
Wir haben nun inzwischen in drei Mails mit immer anderen Worten zu erklären versucht, dass ein Rücktritt mit Zugang der Rücktrittserklärung wirksam wird und es nicht der Zustimmung des RV bedarf. Der RV sieht das weiterhin anders. Der Reisevertrag ist nach Aussage RV aktuell weiterhin gültig.
Dass der RV die Stornokosten einbehalten möchte, damit hatten wir gerechnet (das muss wohl am Ende ein Gericht entscheiden) - dass der RV aber den Rücktritt gar nicht erst akzeptiert (akzeptieren muss), das ist für uns neu und nicht nachvollziehbar.
Meine Frage: Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, also dass ein RV einen Rücktritt nicht akzeptiert (akzeptieren muss)? Ich habe intensiv recherchiert, aber keinen solchen oder ähnlichen Fall gefunden. Auch kein Gesetz oder irgendwelche Berichte, wo dies jemals thematisiert wurde…
Danke & LG -
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle TürkeiurlauberEin ganz liebes Hallo in die Runde!
Nachdem ich hier viele Wochen begierig alle Infos rund ums (Nicht)-Reisen in Zeiten von Corona aufgenommen habe sind wir vor zwei Wochen (32 Tage vor Abflug und 1 Tag vor Bekanntwerden der Neuregelungen ab 01.10.) von unserer Reise (eine Woche Defne Star im Oktober) zurückgetreten. Da unser Hotel wieder geöffnet ist/bleibt und auch die Flüge (noch) nicht ausgefallen sind, basierte unser Rücktritt „nur noch“ auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen hinsichtlich der Gefahr für Leib und Leben durch Corona, was wir auf drei Seiten versucht haben darzulegen. Die Antwort vom RV erwarten wir ab nächster Woche.
Wir sehen das Ganze recht sportlich, würden nie den RV für das Dilemma verantwortlich machen, „sparen“ bei Ablehnung der Stornokostenbefreiung durch den rechtzeitigen Rücktritt immerhin 55% vom Reisepreis - werden, falls erforderlich, die Angelegenheit dennoch bis mindestens zur ersten Instanz verfolgen. Wir lernen ja auch gerne noch etwas hinzu...
Besten Dank an alle Poster für die ganzen Hinweise, Eindrücke und Meinungen. Vor Corona kannte ich das Forum gar nicht, werde nun aber weiterhin regelmäßig mit-/querlesen, mich inspirieren lassen - und gerne vom Ausgang unserer Angelegenheit berichten.
LG
PS an alle Stornowilligen: Ihr verliert kein Geld, was ihr nicht ohnehin ausgegeben hättet - immer aber verlieren die, die von eurem Geld leben…