Die Fluggastrechte dürften hier kein Thema sein, auch wenn es um den Abflug von Deutschland aus nach Antalya geht, mein Vertragspartner ist der RV und nicht die Airline. Wäre allerdings interessant zu wissen, ob es bei so einem Fall (Airline darf nicht mehr in die EU einfliegen) überhaupt einen (durchsetzbaren) Anspruch gegen die Airline geben würde. Ich persönlich würde diesen Fall eher als außergewöhnlichen Umstand einschätzen, da die Airline einen solchen Fall auch mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden kann - ich möchte nicht ins politische abdriften, deswegen bleibt da der auslösende politische Faktor besser mal außen vor.
Ich drücke allen, die ein Ticket selbst gebucht haben die Daumen, dass eine Lösung gefunden wird.
