... will heißen, dass du eine im Drittland erworbene Monatsdosis bei einem 14-tägigen Urlaub nur angebrochen wieder einführen kannst? Genau das bedeutet nämlich der "persönliche Bedarf für die Dauer der Reise" ...
Das ist in der Tat eine sehr orthodoxe Auslegung! :?
Es ist mir bekannt, dass die Zollkontrollen gerade bei Rückreisen aus der Türkei erheblich verschärft wurden, der Link mit den Hinweisen über die Mengenvorgaben hinaus sollte also durchaus auch beachtet werden, denn ein deutscher Beipack ist wahrlich nicht obgligatorisch!
Meine Skepsis rührte von der Formulierung "Verstoß gegen das AMG" her, der liegt auch m.E. nicht vor, denn die Überschreitung von Freimengen ist ein anderer juristischer Sachverhalt.
Am Ende des Tages kann ich die Maßnahme verstehen, ich hab mehr als einmal erlebt, welche Bestellungslisten Urlauber in den Apotheken abarbeiten - da war schon allein die wertmäßige Einfuhrbeschränkung meilenweit überzogen ...