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  • Alltours Teil II
    Sandra Schr.S Sandra Schr.

    Hallo an alle,

    ich habe das erste Mal bei Alltours eine Pauschalreise gebucht und möchte euch gern an meinen Erfahrungen teilhaben lassen:

    Ich habe eine Reise nach Ägypten für meinen Mann, mich und unseren 6 jährigen Sohn gebucht. Wir haben uns für einen spätmöglichen Flug entschieden, auch wenn dieser knapp 600€ mehr gekostet hat als Flüge, die in der Nacht landen. Nun kam plötzlich nicht mal 6 Wochen vor der Reise eine Flugzeitänderung, bei der wir genau zu der Zeit, nämlich 1:55 landen sollten, die wir mit verhältnismäßig viel Geld vermeiden wollten.
    Aufgrund einer erheblichen Flugzeitenänderung von über 4 Stunden bis weit in die Nacht hinein (Reise mit 6-jährigem Kind) habe ich daher gemäß § 651g Abs. 1 BGB meinen kostenlosen Rücktritt erklärt.

    Anstatt den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Anzahlung innerhalb der 14-Tage-Frist (§ 651h Abs. 5 BGB) zu erstatten, versucht Alltours, den Rücktritt in eine kostenpflichtige Stornierung umzudeuten. Es wird behauptet, eine kostenlose Stornierung könne „nicht angeboten“ werden, und es sollen 20 % Stornogebühren (exakt die Anzahlung von 580 €) einbehalten werden.

    Die Rechtslage ist eindeutig: Bei Leistungsänderungen steht dem Reisenden ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Dass hier versucht wird, rechtmäßige Ansprüche zu ignorieren, empfinde ich als äußerst unseriös.

    Ich habe den Fall nun an die Rechtsschutzversicherung übergeben und werde die Anzahlung per Chargeback über mein Kreditkarteninstitut zurückfordern. Zusätzlich entzieht sich Alltours nämlich seiner Verantwortung, indem das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren (söp) grundsätzlich in der Lage ist. Kunden werden hier bei berechtigten Forderungen bewusst auf den mühsamen Rechtsweg verwiesen. Wer Wert auf rechtssichere Abwicklung und Kundenservice legt, sollte hier vorsichtig sein.

    Reiseveranstalter
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