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  • Silben-Spiel
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    Archiv

  • Flug-Transfer von Madeira nach Porto Santo - mit welcher Airline?
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    Es ist, wie schon woanders erwähnt, eine Shorts 360 mit 36 Sitzen. Hersteller ist Short Brothers PLC, Belfast, Nordirland.
    Die Maschine hat Propeller- oder Turboprop-Antrieb und ist max. 400 km/h schnell. Gebaut wird das Flugzeug seit 1981, es ist also offenbar durchaus langjährig erprobt.
    Lt. Angabe im TAP-Flugplan dauert der Flug von Funchal nach P. Santo ca. 20 Minuten, ich denke, das wird zu überstehen sein!

    Airlines

  • Tap Air Portugal
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    Meines Wissens bedient diese Strecke nur die TAP, sie setzen dort die 36 sitzige Turbopropmaschine SHORTS 360 ein. Das Flugzeug wird seit 1981 produziert, Hersteller ist SHORT BROTHERS PLC, Belfast, Northern Ireland.

    Der Flug dauert nur ca. 20 Minuten.

    Airlines

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
    salvamor41S salvamor41

    Und schon setzt sich die Schraube nach unten wieder in Bewegung. Die Fluggäste werden sich schadlos halten und noch mehr auf ihre Groschen achten, indem sie den Markt noch stärker auf preisgünstige Anbieter überprüfen. 
    Die Fluggesellschaften werden qualitativ noch stärker abspecken müssen, um Kosten zu sparen und mit den weiterhin hohen Qualitätsansprüchen der Fluggäste kollidieren.
    Alles wie gehabt, und keine Aussicht auf Änderung in diesen wirtschaftlich problematischen Zeiten!?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HILFE!!Sollen in falsches Hotel fliegen! bei stonierung 250€ bezahlen
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    @ Anke

    Rechtlich ist es so, daß Du mit Deiner Buchung ein Angebot abgibst. Nur wenn dieses Angebot des Kunden angenommen wird, kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande. Als Annahme gilt in der Regel die Buchungsbestätigung. Weicht diese von dem Angebot des Kunden ab, kommt gar kein Vertrag zustande, weil die abweichende Buchungsbestätigung höchstens als ein neuerliches Angebot von Veranstalterseite zu werten ist. Dem Kunden steht es nun frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle der Ablehnung entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. Weil kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, greifen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters nicht. Auf diese wird von Veranstalterseite immer gerne verwiesen, um Stornogebühren kassieren zu können. Übrigens: auch wenn Konto- oder Kreditkartendetails zur Bezahlung bereits angegeben wurden, kommt damit nicht automatisch ein Vertrag zustande. Die oft von Veranstalterseite getroffene Behauptung, man könne nur noch gegen Gebühr stornieren, weil diese Daten seitens des Reisegastes übermittelt wurden, ist irrig.
    Der schriftliche Widerspruch gegen das "neuerliche Angebot" des Veranstalters (Einschreiben, Rückschein!) muß enthalten, bei welchen Merkmalen die Buchungsbestätigung vom eigenen "Angebot zur Buchung" abweicht (Beleg in Kopie beifügen) und, daß man das Angebot ablehnt, die Reise zu den geänderten Kondotionen zu buchen, wie sie in der abweichenden Buchungsbestätigung genannt werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Raucher
    salvamor41S salvamor41

    Auch ich habe noch nie geraucht in meinem Leben, bin aber mit einer starken Zigarettenraucherin verheiratet und habe deshalb durchaus Verständnis für die "Sorgen und Nöte" von Rauchern auf Fernflügen. Meine Liebste behilft sich seit Einführung der Nichtraucherflüge mit Raucher-Kaugummi oder Raucher- Bonbons, ich glaube "Nikorette" heißt das. Sie sagt, es klappt wunderbar. Allerdings kommen wir uns manchmal trotzdem ins Gehege, weil sie natürlich Nachtflüge bevorzugt (weil sie dann ohnehin nicht raucht) und ich eher Tagflüge bevorzuge, weil ich grundsätzlich im Flieger nicht schlafen kann.
    Es ist übrigens festzustellen, daß ehemalige Raucher meist die militantesten Nichtraucher sind! Ich finde, da wo Rauchen (noch) erlaubt ist, sollten auch Nichtraucher die Toleranz gegenüber Rauchern zeigen, die sie ansonsten bei den Rauchern einklagen. Man erlebt immer wieder, daß es in Restaurants, in denen Rauchen gestattet ist, zu wilden Scharmützeln zwischen Rauchern und Nichtrauchern kommt.
    Wenn ich als Nichtraucher unbedingten Wert darauf lege, beim Essen nicht durch Rauch gestört zu werden, sollte ich ein Nichtraucher-Restaurant aufsuchen.

    Airlines

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
    salvamor41S salvamor41

    @ Manfred D.
    Es wird ähnlich sein wie bei der LKW-Maut, die Zeche zahlt der Endverbraucher, weil die entstehenden Kosten nach unten weitergereicht werden. 
    Daß sich die neue Regelung in den Flugkosten wiederfinden wird, glaube ich auch ganz sicher. Am Ende bezahlt der Fluggast selber die neu gewonnene Errungenschaft in Heller und Pfennig.
    Das ist nicht anders wie bei der neuen Überbuchungs-Regelung bei den Hotels. Auch da finanziert der Fluggast über Preissteigerungen bei den Flügen seine Option auf evtl. Schadenersatzforderungen vor.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
    salvamor41S salvamor41

    Nach Presseberichten gibt es eine neue Verordnung, die für alle Fluggäste wesentliche Verbesserungen bringt.

    Aus "KONSUMENT.AT - Informationen zum Verbraucherschutz":

    Die EU-Verordnung 261/2004 bringt Verbesserungen bei  Überbuchungen, Flugentfall und Verspätung von Flügen.
    Sie tritt am 17.02.2005 in Kraft.

    Die Verordnung gilt für alle Arten von Flügen, also gleichermaßen für Linien-, Charter- und auch Low-Cost-Flüge.
    Die Verordnung gilt für Fluggäste, die
    - in einem Mitgliedstaat der EU ihren Flug antreten,
    - die aus einem Drittstaat einen Flug in die EU
    antreten, wenn es sich um eine EU-Fluglinie handelt.

    1. Überbuchungen
      Bei Überbuchungen haben Fluggäste Anspruch auf:
    • Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen         Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes,
    • Betreuungsleistungen (Essen und Trinken, allenfalls Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefongespräche, Faxe oder eMails),
    • eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 (bis 1.500 km), Euro 400,00 (von 1.500 bis 3.500 km) oder Euro 600,00 (über 3.500 km). Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen (zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angeboten, so können die Ausgleichszahlungen um bis zu 50% gekürzt werden.
    1. Flugentfall
      Beim Flugentfall haben Fluggäste Anspruch auf:
    • Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes,
    • Betreuungsleistungen (Essen und Trinken, allenfalls Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefongespräche oder Faxe oder eMails),
    • eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 (bis 1.500 km), Euro 400,00 (von 1.500 km bis 3.500 km) oder Euro 600,00 (über 3.500 km), außer in Fällen höherer Gewalt.
      Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht bei
    • Information über den Entfall mindestens 2 Wochen vor Abflug,
    • Information über den Entfall zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit, (??????????????)
    • Information über den Entfall weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit (???????????????).
    1. Verspätung
      Eine relevante Verspätung in Sinne der VO liegt bei folgenden Zeiten vor:
    • 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km,
    • 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km,
    • 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km.
      Bei einer relevanten Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen wie unter 1) und 2).
      Wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt: Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes.
      Verlegt eine Fluglinie einen Gast in eine niedrigere als die gebuchte Klasse, müssen Entschädigungen zwischen 30% und 75% des Preisres bezahlt werden. Erfolgt eoine Beförderung in einer höheren Klasse, dürfen keine Aufschläge verrechnet werden.
      Weitere Schadenersatzforderungen bleiben unberührt. Ausgleichszahlungen nach dieser VO sind allerdings auf weitergehende Schadenersatzforderungen anzurechnen.

    Vordergründig eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes! Wer weiß mehr? Wie werden die praktischen Auswirkungen der Verordnung aussehen? Welche Konsequenzen werden die Fluglinien aus der neuen Verordnung ziehen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Hobbys ???
    salvamor41S salvamor41

    Reisen ist natürlich mein Hobby Nr. 1, am liebsten nach Brasilien!
    Ich interessiere mich sehr für Politik, ohne einer politischen Partei anzugehören, weil die Politik unsere Lebensbedingungen sehr stark beeinflußt. 
    Der Jazz ist ein großes Hobby von mir, und zwar die Richtung Modern Jazz.  Ich sammle CD's, bin u.a. ein großer Keith Jarrett-Fan (seine CD's habe ich komplett), besuche Konzerte in Nah und Fern und halte mich mit Literatur auf dem laufenden.
    Ich bin seit frühester Jugend Fußballfan, bin jetzt im fortgeschrittenen Alter natürlich nicht mehr aktiv, aber interessiere mich für alles, was national und international mit Fußball zu tuen hat. 
    Und last not least sind meine Frau und ich große Katzenfreunde, wir lieben diese kleinen Persönlichkeiten über alles.

    Archiv

  • Usertreffen "NRW u. angrenzende Gebiete"
    salvamor41S salvamor41

    Danke, Dagmar! Meine Frau und ich sind da! Erkennungszeichen: "Express" (gibt's an jedem Kiosk) unter dem Arm!

    Usertreffen

  • Usertreffen "NRW u. angrenzende Gebiete"
    salvamor41S salvamor41

    @ Woodstock

    Deinen Vorschlag, "was leckeres essen in einem gemütlichen Restaurant in Düsseldorf" finde ich gut. Hast Du mal überlegt, wo?
    Ich denke, am besten ist es, man legt Ort, Uhrzeit und Tag fest, lädt ein und wir gucken dann, wer kommt. Sonst kommen wir wahrscheinlich nie zu Potte.

    Gruß salvamor

    Usertreffen

  • WORTKETTENSPIEL Thread 2
    salvamor41S salvamor41

    ...erweitert werden, aber da geschah...

    Archiv

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
    salvamor41S salvamor41

    Es ist frappierend, und ich frage mich, wie's kommt:
    Wir buchen seit 25 Jahren unsere Urlaubshotels nur noch privat, haben noch nie auch nur einen Cent Anzahlung geleistet, haben bei Ankunft noch nie ein überbuchtes Hotel vorgefunden, hatten noch nie den Eindruck, daß man uns ein schlechtes Zimmer gegeben hat. Reklamationsanlässe? Fehlanzeige!
    Werden Privatgäste von den Hotels bevorzugt behandelt, weil man womöglich bei Ihnen einen höheren Zimmerpreis erlöst?
    Ausgebucht sollte doch eigentlich für alle gelten, auch für Gäste, die privat gebucht haben!
    Auch im Freundes- und Bekanntenpreis haben wir von Privatbuchern noch nie gehört, daß ihr Hotel überbucht war und sie deshalb woanders schlafen mußten.
    Komisch! Hat dafür jemand eine Erklärung?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Roquetas de Mar
    salvamor41S salvamor41

    Schau mal unter dem 06.12.04 (letzter Beitrag) nach, das wurde schon mal kurz besprochen.
    Scheint nicht der große Knaller zu sein!

    Spanisches Festland

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
    salvamor41S salvamor41

    Hallo Peter,

    Du hast unter anderem geschrieben: Pauschalreisen verkommen zur billigen Massenware ohne Anspruch auf Qualität.

    Das ist in der Tat eine verheerende Entwicklung, die nicht nur in der Reisebranche, sondern mittlerweile auf vielen Gebieten von Industrie, Handel und Dienstleistung anzutreffen ist. Viele Unternehmen stehen aufgrund der Auswirkungen der Globalisierung zunehmend unter Kostendruck und flüchten ins Abspecken der Qualität. Du hast das am Beispiel der Pauschalreise zutreffend beschrieben.
    Wie Du weißt, war ich lange Jahre im Einkauf eines größeren Unternehmens der Investitionsgüterindustrie beschäftigt. Als Abteilungsleiter war meine Aufgabe unter anderem die Bearbeitung der Reklamationen von Zulieferungen aufgrund nicht vertragsgemäßer Qualität, einschließlich der Koordination sich ergebender juristischer Auseinandersetzungen. Was anfangs nebenher zu bewältigen war, entwickelte sich schon gegen Ende der 90er Jahre zunehmend zu einem Fulltime-Job, weil immer mehr unserer Lieferanten ihre Zulieferteile nicht mehr bei bewährten westeuropäischen Vorlieferanten kaufte, sondern aus Kostengründen in Ost-Europa oder Ostasien.
    Die Entwicklung auf dem Reisesektor ist ähnlich gelagert. Man speckt aus Kostengründen ab, wo es geht (und wo es nicht geht) und kollidiert dann natürlich mit den weiterhin hohen Ansprüchen der Kunden, die nicht bereit sind, aufgrund geänderter Bedingungen ihre Ansprüche zurückzufahren. Du beschreibst auch sehr zutreffend die Entwicklung, daß immer weniger Fachkräfte, dafür immer mehr "Apparatschiks" die Vorstandsetagen bevölkern. Zur Identifizierung mit Branche und Kunden trägt das sicher nicht bei.
    Dieses ist für die Veranstalter von Pauschalreisen eine ganz prekäre Entwicklung, weil zeitgleich durch das Internet der Trend ohnehin weg von der Pauschalreise und hin zur Individualbuchung geht.

    Beste Grüße
    salvamor

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
    salvamor41S salvamor41

    @ Peter

    Danke für Deine Einschätzung. Wird die neue Rechtsprechung denn Deiner Meinung nach dazu führen, daß das "Problem Hotelüberbuchungen" kleiner wird und es womöglich irgendwann sogar ganz verschwindet? 
    Jedes Hotel wird es sich doch in Zukunft sehr genau überlegen, ob es unrealistische Zusagen macht, wenn die Veranstalter konsequent die Regreßforderungen der Kunden an die Hotels weitergeben. Zahlen die Hotels womöglich diese Regreßforderungen "gerne", wenn sie nur garantiert ein volles Haus haben? Diese Kosten ließen sich womöglich in der Kalkulation des Zimmerpreises unterbringen, würden insoweit dann von den Gästen indirekt mitbezahlt.
    Oder ist es in Wirklichkeit so, daß die Veranstalter das "Risiko Regreßforderungen bei Überbuchung" in ihrer Kalkulation unterbringen und auf Regreßforderungen an die Hotels verzichten?
    So oder so würde dieses "Spielchen" auf dem Rücken des Urlaubers ausgetragen, er würde seine evtl. Regreßforderung mit vorfinanzieren und wäre der eigentlich Gelackmeierte!!
    Bitte, ich bin, wie gesagt, kein Reisefachmann, versuche mich nur, in die Problematik reinzudenken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
    salvamor41S salvamor41

    Die von Dirk wiedergegebene neue Rechtsprechung ist meines Erachtens überfällig und bedeutet für die pauschal reisenden Gäste einen wesentlichen Fortschritt.
    Als Nicht-Reisekaufmann versuche ich, mir vorzustellen, wie diese Hotelüberbuchungen überhaupt zustande kommen. Sollte meine Schilderung von der Realität abweichen, bitte ich darum, mir das nachzusehen und mich zu korrigieren. 
    Ich unterstelle, daß die Überbuchungen ihren Ursprung nicht bei den Veranstaltern, sondern bei den Hotels haben. Offenbar verkaufen die Hotels den Veranstaltern für identische Zeiträume ja wohl mehr Zimmer, als sie aufgrund ihrer Kapazität eigentlich de facto zur Verfügung stellen können. 
    Grund: Sie fürchten, daß die Zimmerkontingente, die sie den Veranstaltern en bloc verkauft haben, nicht ausgeschöpft werden und sie teilweise auf leeren, unbezahlten Zimmern sitzen bleiben.
    (Dieser Vorgang ist wohl analog zu den Überbuchungen im Flugverkehr zu sehen, wo die Gesellschaften bewußt mehr Sitze verkaufen, als sie haben, weil jeder leere Sitz sie viel Geld kostet.) 
    Was geschieht nun, wenn ein Gast ein Zimmer im Hotel xyz bucht? Der Veranstalter müßte doch eigentlich bei dem Hotel nachfragen, ob das Zimmer für den gewünschten Zeitraum frei ist oder nicht. Bestätigt das Hotel die Buchung verbindlich, müßte doch das Risiko Überbuchung in diesem Falle voll auf das Hotel übergehen. Das bedeutet, daß, wenn das Hotel trotz gegenteiliger Zusage überbucht ist, etwaige Regreßforderungen von Gästen vom Reiseveranstalter an das Hotel weitergegeben werden können, sofern entsprechende Vertragsklauseln vereinbart wurden.
    Nach der neuen Rechtsprechung werden also im Endeffekt die Hotels die Schadenersatzforderungen der Gäste erfüllen müssen. Könnte es nicht sein, daß sich die Hotels zukünftig 3x überlegen, ob sie Buchungen bestätigen, wenn das Damoklesschwert Regreßforderung über ihnen hängt?
    Das würde wiederum dazu führen, daß sich das Thema Überbuchungen irgendwann erledigt!?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alptraum mit Lufthansa / United Airways / Alamo
    salvamor41S salvamor41

    @ Plejadi

    Kirsten hat Recht. Das Land kann weder etwas für die nach 09/11 strengeren Sicherheitsmaßnahmen noch für die  unglückliche Aneinanderreihung von mehr oder weniger kleinen Mißgeschicken auf Eurer Reise.

    Die USA sind wirklich ein "wundervolles Land", auch wenn Du diese Bezeichnung eher süffisant verwendest.

    Das Land selber kann auch nichts für die jeweilige Politik seiner  Regierungen.

    Reiseveranstalter

  • Erdbeben !!!!
    salvamor41S salvamor41

    @ Dirk

    Das Thema "Erdbeben", das hier behandelt wird, ist von dem Thema "Politik" nicht abzukoppeln. Schließlich ist dieses Ausmaß der Katastrophe durch Fehler der Politik erst möglich geworden. Hätten sich die betroffenen Regierungen nämlich dazu entschlossen, für relativ kleines Geld ihre Bürger vor den Folgen eines Tsunamis zu schützen, wäre dieses Desaster nicht entstanden.

    Mein Anliegen war, gerade auf diese Zusammenhänge zwischen der Katastrophe und der Politik hinzuweisen. Ich war mir von vornherein darüber im klaren, daß meine gegen den Mainstream gerichteten Äußerungen nicht jedermann passen. Damit kann ich aber sehr gut leben!

    Die Tatsache, daß ich hier im Forum als Administrator fungiere, wird mich auch in Zukunft nicht davon abhalten, meine Meinung zu den unterschiedlichen hier im Forum diskutierten Themen frei zu äußern.
    Administrator sein heißt nicht, den Mund nicht aufmachen zu dürfen. So sehe nicht nur ich es, sondern Gott-sei-Dank auch Günter und seine Kollegen!

    Beste Grüße nach Oberbayern!
    salvamor

    Sonstiges Asien

  • Erdbeben !!!!
    salvamor41S salvamor41

    Die Hilfe, die jetzt für die Tsunami-Opfer organisiert wird, könnte für "von Menschen" verursachte Desaster ein Vorbild werden.
    Ich denke da an Millionen Frauen, Männer und Kinder, die jährlich an Hunger und heilbaren Krankheiten als Folge von Kriegen und Unterentwicklung sterben. In den vergangenen Jahren starben im östlichen Kongo, dem früheren Zaire, über drei Millionen Menschen an den Folgen des Krieges. Die Welt hat dies kaum zur Kenntnis genommen.
    Dieser Konflikt wurde durch Waffenlieferungen erst möglich gemacht. Belgien, China, Frankreich, Spanien, Großbritannien, die USA, Italien und so weiter lieferten riesige Mengen an Waffen und Munition, wie Amnesty International und Oxfam in ihrem Report "Shattered Lives" schrieben. Unter anderem flogen britische Piloten und Cargo-Unternehmen das Kriegsmaterial in den Kongo, ohne daß dies die Regierung in London verboten hätte.

    Leserbrief in der "Spiegel"-Ausgabe Nr. 2 vom 10.01.2005

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