@curiosus und an alle anderen Interessierten, dein Tipp (Auf den Rückflug bestehen und gut ist, aber das muß man dann eben auch mit entsprechendem Druck einfordern und zwar am Flughafen...) ist doch weltfremd. Du hast doch die Hoffnung bzw. das Bestreben, so bald wie möglich noch in das gebuchte Hotel zu kommen. Genau dehalb hast Du doch dieses Hotel gebucht. Zudem ist es illusorisch zu glauben, noch am selben Tag einen Rückflug von Hurghada nach Hamburg zu erhalten. Zum allgemeinen Verständnis:Wir waren nicht eine Gruppe von 55 Urlaubern, sondern sind am 06.11. bzw. 11.11., jeweils unabhängig voneinander, in ein und dasselbe Hotel zwangseingewiesen worden. Erst vor Ort haben wir uns kennengelernt und ausgetauscht. Einige haben ganau das versucht, was in den Beiträgen vorgeschlagen wurde:1. Direkt am Flughafen den Rückflug fordern, klappte nicht ...2. Andere bestanden am Flughafen darauf, zum gebuchten Hotel gebracht zu werden. Dort, im Hotel Fort Arabesque, wurden sie im Comupter nicht geführt. Da das Hotel ausgebucht war, bot man ihnen an, in der Halle zu übernachten. Der RL vor Ort konnte nicht helfen, da der RL im zugewiesenen Ausweichhotel zuständig sei..3. Viele der Betroffen forderten im Ausweichhotel umgehend den Rückflug, falls sie nicht in den nächsten Tagen ins gebuchte (oder in ein adäquates) Hotel umziehen könnten. Dies wurde mit grösstem Nachdruck gefordert. Wir wurden alle nur mit Entschuldigungen, Hinhaltetaktik vertröstet ...4. Ein Paar hat sogar Neckermann in Deutschland via Telefon bzw. Fax kontaktiert.Hat auch nichts gebracht ... Ich bleibe bei meinem Fazit:Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man nach dem Urlaub zumindest eine finanzielle Entschädigung erstreiten. Das kostet aber Nerven und Aufwand und ersetzt nicht den reichlich geminderten Urlaub.