@roedert sagte:
Die Airline hätte also die Möglichkeit gehabt den Flug mit einer anderen Maschine wie geplant durchführen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage?
Und woher willst du Wissen dass ein anderes Flugzeug und eine Crew zur Verfügung stand?
Einen Anspruch auf Entschädigung hast du meiner Meinung nicht da die Fluglinie für Unwetter nichts kann.
Sofern man sich um euch gekümmert hat (Snacks & Trinken) sehe ich keine rechtliche Option.
Allerdings stellt dies nur meine Meinung dar und ersetzt keine rechtliche Beratung beim Juristen.