@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - allein die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund, demnach sind Restzahlungen unverändert geschuldet. Andernfalls kann der Veranstalter (bzw. der Insolvenzverwalter) seinerseits kündigen und Stornogebühren verlangen.
Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass alle Reisen abgesagt werden. Erst wenn das sichergestellt ist wird die Restzahlung hinfällig.
Also an MK sollte man jedenfalls nicht mehr zahlen... Allenfalls an den vorläufigen Insolvenzverwalter, wie es auch in der Bekanntmachung steht.