@dobbyleinchen sagte:
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Der Gast hat die Hotelkosten in seinem Vertrag mit FTI beglichen. Er hat aber keinen Vertrag mit dem Hotel. Wenn das Hotel noch kein Geld bekommen hat, können die sich sehr wohl auf das Hausrecht berufen….
Richtig! Das Hotel hat den Vertrag mit FTI. Wenn FTI nicht zahlt, kann das Hotel vom Hausrecht Gebrauch machen oder alternativ eine Bezahlung vor Ort fordern - und das zu anderen Konditionen. Ob das moralisch einwandfrei ist, sei mal dahingestellt.