oh oh....
Hast du nicht alle Elemente der Sachlage geschildert, als du "dein geschriebenes" abgeschickt hast? Das müsste aber schon da sein, damit der geneigte Leser feststellen kann, ob dein Fall auch auch seine Buchung zutrifft. Was muss man denn noch wissen, um dein geschriebenes richtig zu deuten?
Dann zu sagen, die Sachlage wäre nicht ansatzwesie bekannt ist bestenfalls "schräg".
Dein Anwalt, der Anwalt deines Freundes mögen eine Meinung dazu haben. Aber was mein Anwalt, der Freund meines Anwalt und dessen Freundin, die auch Anwältin ist davon halten ist genauso zunächst mal nur eine wage Meinung auf eine, wie du selbst zugibst, unvollstängig geschilderte Geschichte.
Also werde entweder konkreter damit alle etwas davon haben, oder lass es einfach bei 3 Beträgen.