@vs das ist eine zufriedenstellende Antwort für mich. Vielen dank nochmal für die Hilfe und Unterstützung. Nun können wir ohne bitteren Beigeschmack in den Urlaub fliegen.
Rappi660
Beiträge
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Umbuchung auf anderen Flughafen -
Umbuchung auf anderen Flughafenvielen Dank für die Infos, habe mich über die schnellen Antworten sehr gefreut.
Ich möchte aber noch gerne wissen, ob die 150 Euro für den Umstand des Flughefenwechsels ihnen angemessen erscheinen. Ich selber kann das nicht einschätzen. -
Umbuchung auf anderen FlughafenDa in unserem Fall eine Benachrichtigung über den Flugausfall wegen kommerziellen Gründen erst 07.02.20 erfolgte, gehe ich von einem Anspruch aus. Abreisetag ist der 18.02.20
Ist es sinnvoll die Angelegenheit selber in die Hand zu nehmen, oder ist es besser ein Flugentschädigungsportal zu beauftragen? -
Umbuchung auf anderen FlughafenMan sagte mir bei der Tui, ich könnte Ansprüche für den gestrichenen Flug von Hongkong nach Vietnam geltend machen. Da der Startflughafen in Deutschland liegt, wäre der Anspruch für den ausgefallenen Flug an Eurowings zu richten.
Eine Kündigung kommt für uns so kurzfristig nicht infrage. Sind 150 Euro für unsere Unannehmlichkeiten Ihrer Meinung nach ok? -
Umbuchung auf anderen FlughafenMoin, ich bin Thomas und ich benötige dringend Eure Ratschläge und Meinungen
Ich habe eine Pauschalreise über Check24 (Veranstalter TUI)für 2 Personen von Köln (EW764) nach Zürich nach Hongkong nach Da Nang (Vietnam) und zurück gebucht. Beginn der Reise am 18.02.2020 um 6:45 ab Köln Rückreise 03.03.um 18:55 Am 07.02.2020 habe ich von einer Änderung erfahren. Der Flug von Hongkong nach Vietnam wurde gestrichen und sollte 24Std später stattfinden. Ich habe darauf hin bei Check24 angerufen und um eine Hotelübernachtung in Hongkong gebeten. Darauf hin wurde ohne unsere Zustimmung und ohne jegliche Absprache einfach die ganze Reise von TUI umgebucht. Wir sollten nun ab Frankfurt am 18.02.um 19;30 über Soul nach Vietnam fliegen und zurück, am 03.03. um 1:35 von Da Nang nach Frankfurt. Die Flugzeiten haben sich sehr zu unseren Ungunsten verschlechtert und zwei Urlaubstage sind auch dahin.
Ich hatte bei dem Flug Zürich-Hongkong und zurück hatte ich schon kostenpflichtige Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit gebucht Auch ein Parkplatz war von mir in Köln gebucht worden. Nach unzähligen Telefonaten und Mails ist mit TUI keine Einigung zustande gekommen. Mir wurde der Rücktritt der Reise angeboten oder aber wenn wir die Reise antreten 150Euro Entschädigung und die Angelegenheit ist für TUI erledigt. Auch teilte man mir mit, dass ich nach der Reise Ansprüche in Höhe von 1200Euro wegen dem ausgefallenen Flug bei der Fluggesellschaft geltend machen kann.
Sind 150Euro Entschädigung Eurer Meinung nach ok ? Habe ich bei Annahme der 150 Euro noch Anspruch auf event. folgende Reisemängel ? Muss ich selber meinen Anspruch der Fluggesellschaft geltend machen, oder ist das die Aufgabe von TUI ? Oder steht TUI sogar ganz in der Plicht ?
Über Ratschläge von Euch würde ich mich sehr freuen.
MfG Thomas -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@peter_passau und alle die es lesen wollen.
So, ich gebe hier nun meinen Schriftverkehr mit JT bekannt. Wehe es lacht einer....
Wie schon gestern von mir geschrieben, gab es ein Meeting bei JT wo betroffene Fälle über kostenlose Stornos besprochen wurden. Von dem Meeting habe ich von einer Telefontante nach einem Anruf von mir erfahren. Die hat sich meiner angenommen und sich um alles gekümmert und konnte mir schon am Tel. die Bestätigung geben. Am Abend hatte ich dann die Bestätigung per Mail erhalten.
In solchen Fällen muss man einfach genug Ausdauer haben und ein gutes Forum was einem weiter hilft.
Event noch wichtig, unsere Reise sollte im Feb.2018 mit KLM nach Bali gehen und war nicht ganz billig. Angezahlt hatten wir zum Glück nicht.Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 11:41
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:
Guten Tag,
Auf Grund der Insolvenz und einem fehlenden Sicherungsschein möchte ich vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten.
Sowie ich Rechtslage kenne, kann ich kostenlos bei einem fehlenden Sicherungsschein von der Reise zurücktreten.
Durch den fehlenden Sicherungsschein ist der Reisevertrag für mich hiermit unwirksam und kostenlos gekündigt.Ich bitte um eine sofortige Bestätigung über die Vertragsaufhebung / Kündigung.
MfG Thomas XXXXXDatum: 2017-10-10T17:15:56+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
Ein Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglich Stornierungsmöglichkeiten sind wir derzeit in Klärung.
Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße, Kind regards
Ihr JT Touristik Team
KundenserviceGesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 12:02
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW:xxxxx
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Leider ist diese nicht zufriedenstellend für mich!! Ich habe um die Aufhebung des Vertrages wegen nicht Einhaltung des §651k BGB und ihren eigenen AGB´s 2.2. gebeten. Ich bin der Meinung, dass Sie einen Rechtsverstoß und einen eigenverschuldeten Fehler begangen haben.Warum sind Sie dann nicht so fair, den Vertrag aufzuheben?? Ich werde bestimmt keine Reise von Ihnen antreten. Da Sie von sich aus zu keiner Einsicht bereit sind, bin ich gezwungen, notfalls mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten. Ich denke mal, dass das nicht in unserem beiderseitigen Interesse ist. Ein schriftlicher Rücktritt/Aufhebung des Reisevertrags geht Ihnen per Post zu.
MfG Thomas XXXXXXDatum: 2017-10-21T12:21:02+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass wir aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab01.01.2018 arbeiten.
Die Durchführung der Reisen mit Abreisedatum bis 31.12.2017 ist uns bereits gelungen.
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Ein kostenfreier Rücktritt ist aktuell nicht möglich.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamVon: Thomas
Gesendet: Samstag, 21. Oktober 2017 21:39
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxx
Guten Tag,
ich nehme Ihr Anschreiben zur Kenntnis und bitte um sofortige Zusendung eines gültigen Sicherungsscheins innerhalb einer Woche bis spätestens 27.10.2017
MfG ThomasBetreff: AW: xxxxxx
Datum: 2017-10-27T13:17:59+0200
Von: "Service (JT Touristik)" service@jt.de
An: "'Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamVon: Thomas
Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2017 14:06
An: Service (JT Touristik)
Betreff: AW: xxxxxxGuten Tag,
ich hatte auch nicht um einen Sicherungsschein ab 01.11.2017 gebeten. Ich habe mehrmals um einen gültigen Sicherungsschein für 02.2018 seit meiner Buchung vom 03.07.2017 gebeten. Da Sie mir bis zur Insolvenz keinen gültigen Sicherungsschein zukommen lassen haben, ist für mich am 03.07.2017 kein gültiger Reisevertrag zustande gekommen. Da ich nach mehrmaliger Aufforderung weder eine aussagekräftige Antwort noch einen gültigen Sicherungsschein bekommen habe, bleibt meine außerordentliche Kündigung/Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Grund vom 11.10.17 meiner Reise xxxxx bestehen. Ich kann Ihren Aussagen leider kein Vertrauen mehr schenken und werde meine Reise auf keinen Fall antreten. Auch brauchen Sie mir nicht die JT Standardmails zukommen lassen, wo nach Ihrer Meinung eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist. Wenn Sie dennoch anderer Meinung sind, bin ich gezwungen mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
MfG Thomas02.11.2017
Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters für Ihre Indonesien: Bali-ReiseIhre Buchungsnummer lautet xxxx Sehr geehrter Herr Thomas,wie von Ihnen gewünscht, haben wir Ihre Reise Indonesien: Bali storniert.
Im Anhang erhalten Sie die Stornierungsrechnung mit 0,00 Euro Ihres Reiseveranstalters JT Touristik.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@ Stefan GL.
Sie haben doch auch mit Gesetzestexten S.98 um sich geschmissen und Sie sind doch sicherlich kein Anwalt des Reiserechts. Oder?? Ihnen sollte auch klar sein, dass das Forum keine Rechtsberatung ist und der eine oder andere sein Wissen gerne mit anderen hier teilt. Ich bin mit den hier veröffentlichen Aussagen und ein wenig Nachdruck, wunderbar mit Erfolg, auch ohne anwaltliche Hilfe aus dem Schlamassel kostenlos raus gekommen. Dazu muss man natürlich, Gesetze lesen, verstehen und dann handeln.
Auch finde ich, dass man anderen Menschen mit dem nötigen Respekt entgegen treten muss. Das erwarten Sie doch auch!! Also Stefan GL. , einfach mal darüber nachdenken. -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalSo liebe Leser des Forums, Ich habe heute nach unzähligen Mails, von JT die Kündigungsbestätigung / Rücktritt meines Reisevertrags bekommen. Ich habe JT heute angerufen und wollte nochmal nachfragen wie der Sachverhalt in meinem Fall ist. Die Telefontante sagte mir, dass zur Zeit keine klaren Aussagen getroffen werden können. Sie sagte mir, dass heute ein Meeting stattfindet wo einige Fälle besprochen werden. Ich sollte mich später nochmal melden, dann wüsste sie mehr. Das habe ich dann auch getan und glücklicherweise die Bestätigung meiner außerordentlichen Kündigung bekommen. Also lasst euch nix erzählen,weiter kämpfen bis zum bitteren Ende. Wer nicht kämpft hat verloren. Ich möchte mich noch bei den Fachleuten hier im Forum bedanken. Die Beiträge von einigen Mitgliedern waren sehr hilfreich für mich. Allen anderen wünsche ich noch viel Erfolg.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch habe auch auf Grund der Vorkommnisse am 11.10.17 meine Reise im Feb 18 außerordentlich gekündigt. Anfänglich kamen auch nur die Standardmails von JT, wir arbeiten mit unserem Expertenteam bla, bla bla. Ich habe dann mitgeteilt, dass wir die Reise auf kein Fall antreten werden und der Vertrag meinerseits gekündigt ist. Auch habe ich mit Fristsetzung um einen gültigen SS gebeten.
Ich habe weder eine Bestätigung über die Vertragsaufhebung bekommen, oder Infos über eventuelle Stornierungsgebühren.
Gestern bekam ich dann die folgende Mail von Jt.Es wird keinen neuen Sicherungsschein ab dem 01.11.17 geben.
Richtig ist zwar, dass der Reiseveranstalter grundsätzlich nach § 651k BGB verpflichtet ist, einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vertragliche Nebenpflicht.
Sie ist zunächst Voraussetzung für die Einforderung von Anzahlungen. Nach dem gesetzgeberischen Willen dient dieser Sicherungsschein aber auch Ihrem Schutz vor insolvenzbedingten Schäden in Form des Verlustes der Anzahlung und etwaiger Kosten für den Reiserücktransport.
Sämtliche der aufgelisteten Risiken bestehen nach der von uns in Zusammenarbeit mit dem Expertenteam rund um Dr. Stephan Thiemann gefundenen Lösung für Ihre Reise nicht mehr.
Die Reise selbst wird durchgeführt.
Die Kosten der Reise werden mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an die Reisedienstleister gezahlt.
Sie haben den Reisepreis erst bei Rückkehr zu zahlen.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, auf den gesamten E-Mail-Verlauf zu antworten.
Bei weiteren Fragen sind wir täglich zu den unten stehenden Geschäftszeiten erreichbar.
Herzliche Grüße
Ihr JT Touristik TeamIch habe JT dann mitgeteilt, dass das so für mich nicht hinnehmbar ist und ich gezwungen bin mein Anliegen auf dem Rechtsweg zu bestreiten.
Dann bekam ich auf mein erneutes Schreiben eine völlig andere Antwort.vielen Dank für Ihre Email.
Wir bitten vielmals um Verständnis dass wir nach wie vor keine Auskünfte zur Durchführung sowie Stornierungsmöglichkeiten der Reisen ab 01.01.2018. Wir werden Sie informieren sobald wir mehr Informationen vorliegen haben. Wir werden Sie aktiv informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Anfragen zu Ihrer Reise bis dahin nicht beantworten werden.
Vielen Dank im Voraus.
Die schreiben mal so und mal so. Was soll ich davon halten???
Auf Fragen zu meiner Reise wollen die nun auch nicht mehr Antworten, was ist das bloß für ein schlechter Kundenservice.
Ich stehe zur Zeit mit einigen Reisenden in Kontakt, die trotz aller Versprechen von JT, alle Reisen seien bis Jahresende abgesichert, vorm Hotel nochmal zur Kasse gebeten wurden.Schauen wir mal wie es sich weiter entwickelt.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalIch und meine Frau haben für Feb. 2018 eine Reise nach Bali gebucht(zum Glück noch nichts bezahlt). Von JT kam nur eine Reisebestätigung ohne Sicherungsschein bei uns an. Ende September wollte ich den Sitzplätze im Flieger zur Comfort - Class upgraden lassen und habe bei JT angerufen. Die Dame von JT teilte mir mit, dass es kein Problem ist. Auf welche Sitze darf ich Sie denn buchen? Ich googelte nach dem Flugzeugtyp um eine bessere Vorstellung zu haben wo die Sitze sind. Dabei las ich voller Entsetzen von der Insolvenz und habe gleich mal die Dame gefragt, was denn bei JT los ist. Die Dame sagte mir, Sie brauchen sich keine Sorgen machen Ihre Reise findet statt und Sie können gleich telefonisch das Sitzplatz upgrade buchen. Wenn ich das mit der Insolvenz nicht selber durch Zufall gesehen hätte, hätte mir die Dame von JT das upgrade doch wirklich ohne Infos über die Insolvenz verkauft. Finde ich echt ne riesen Frechheit!!! Ich wollte sofort von dem Reisevertrag kostenlos zurücktreten.Das hat der Dame überhaupt nicht gepasst. Sie sagte mir, wenn ich die anfallenden Stornogebühren ca.500 Euro trage könnte ich stornieren.Ich habe dann hier im Forum von der außerordentlichen Kündigung auf Grund des fehlenden Sicherungsscheins gelesen und sofort per Mail, per Fax und Einschreiben mit Rückschein um die Aufhebung des Reisevertrags gebeten. heute bekam ich dann auch die Standartmail von JT
Ein Rücktritt von der Reise ist Zurzeit nicht möglich. Bezüglich Stornierungsmöglichkeiten sind wir derzeit in Klärung.
Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck und einem Expertenteam des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Stephan Thiemann aus der PLUTA Rechtsanwalts GmbH an einer tragfähigen Fortführungslösung auch für die Reisen ab 01.11.2017
Soweit wir Ihnen zu Ihrer Reise Details mitteilen können, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht. Auch per Tel. wollten die mich nicht von der Reise zurücktreten lassen. Wenn die schon so einen großen Fehler machen, dann sollte man den eingestehen und schon aus Kulanz auf die Stornierungswünsche eingehen. Wir haben nun woanders eine Reise gebucht. Allen mitleidenden wünsch ich noch viel Erfolg bei der Durchsetzung der Forderungen an JT.
Dank an die Forums Mitglieder die sich so sehr mit Ihrem Wissen hier einbringen.