Wir haben schlechte Erfahrungen mit Belita gemacht. Hatte ein Ferienhaus in Italien gebucht, konnten wegen Corona und den Einreisewarnungen nach Italien die Reise nicht antreten. Haben versucht die Reise zu stornieren. Belita hat gleich mit Inkasso gedroht wenn wir den Restbetrag nicht zahlen. Belita war 3 Monate telefonisch noch per Mail zu erreichen, da wir hoffnung auf eine Umbuchung hatten. Heute haben wir eine E- mail bekommen:
Ungeachtet ob die Unterkunft letztlich geöffnet oder geschlossen war, ist eine retroaktive Betrachtung (ex-post) im konkreten Fall nicht zulässig, sondern die rechtliche Beurteilung hat auf den Zeitpunkt der Stornierung abzustellen.
Tatsache ist, dass die Stornierung zu einem Zeitpunkt erfolgte, in welchem es nach objektiven Gesichtspunkten keinen belastbaren Hinweis gab, dass zum geplanten Reisezeitraum des Gastes die italienischen Grenzen geschlossen bzw. die Unterkunft nicht zur Verfügung stehen wird.
Beachten Sie im Weiteren, dass der Vermieter nicht für Grenzbestimmungen bzw. Ein- und Ausreisebestimmungen haftet. Auch die landeseigene Reisewarnung berechtigt im vorliegenden Fall nicht für eine Rückerstattung da es sich nicht um eine Pauschalreise handelt.
Aus rechtlicher Sicht sind, wie Sie auch wissen, reine Spekulationen und Annahmen nicht ausreichend für eine kostenfreie Stornierung.
Wie Sie aus der nachfolgenden Ordinanz entnehmen können, war es den Vermietern der Region Venetien ab dem 18.5.2020 auch wieder erlaubt Beherbergungen durchzuführen. Folglich konnten wir viele Gäste ab 18.5.2020 wieder in entsprechenden Unterkünfte beherbergen!
Also Finger weg.
Mit freundlichen Grüßen