Immerhin ist die Rechtsprechung etwas verbraucherfreundlicher seit einiger Zeit und man kann die Gebühren erfolgreich angreifen (hierzu findet man in diesem Unterforum einige Informationen, Links und Urteile).
Der Nachweis eines Weiterverkaufs des Produktes Reise und damit die Grundlage des Bestreitens ist jedoch nach wie vor schwierig zu erhärten aus der Position des Verbrauchers.
Zwischen Buchung und Reiseantritt liegen überdies nur etwas mehr als 30 Tage, was die Aufgabe nicht vereinfacht.
Weshalb t.o. stornieren möchte spielt aus rechtlicher Sicht überhaupt keine Rolle.