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  • Gebuchtes Hotel geschlossen- was nun?
    paule277P paule277

    Hallo zusammen,
    ich wollte mich noch einmal kurz zu folgendem Thema zurückmelden (zu finden in diesem Forum auf Seite 7).

    @paule277 sagte:

    Hallo zusammen,
    ich habe aktuell folgende Situation:
    Türkeiurlaub (Hotel: Delphin Palace) als Pauschalreise für den Zeitraum 27.09.2020 - 04.10.2020 über HolidayCheck gebucht, Reiseveranstalter ist Coral Travel (Marke von Ferien Touristik).
    ...

    Evtl. ist hier jemand mal in der gleichen Situation, daher kurz der Werdegang und Abschluss dieser Odyssee 😀

    Der RV hatte sich weiterhin standhaft geweigert meine Kündigung zu akzeptieren und mir meine Anzahlung zu erstatten, stattdessen gab es E-Mails in denen ich gedrängt wurde den Restbetrag zu zahlen (inkl. Androhung des Inkassoverfahrens ...)

    Ich hatte die Angelegenheit inzwischen aber längst einem Anwalt übergeben. Nachdem keine außergerichtliche Einigung mit dem RV erzielt werden konnte, ging die Sache vor Gericht.
    Nach insgesamt über einem Jahr Streit mit dem RV wurde in der vergangenen Woche das Urteil gefällt, dass meine Kündigung rechtens war und mir die Erstattung der Anzahlung zusteht - Begründung: das abweichende Hotel stellt einen erheblichen Mangel dar (also genau das, was hier schon mehrfach im Forum erwähnt wurde). Ende gut, alles gut 😀

    Mein Tipp in so einem Fall: Wenn sich der Reiseveranstalter dauerhaft querstellt, die Angelegenheit möglichst schnell an einen Anwalt übergeben (das beruhigt ungemein) und vor allem auf keine weiteren Zahlungsforderungen eingehen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel geschlossen- was nun?
    paule277P paule277

    Ok, vielen Dank Euch beiden! Ich habe den Tipp befolgt und mit Bezug auf das BGH-Urteil (erneut) widersprochen.
    Ich bin gespannt wie das ausgeht ...

    Es würde mich ja wirklich mal interessieren, ob es mit dem RV mehreren so geht. Aber das wäre dann eher ein Thema für den entsprechenden Thread über den RV 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Hotel geschlossen- was nun?
    paule277P paule277

    Hallo zusammen,
    ich habe aktuell folgende Situation:
    Türkeiurlaub (Hotel: Delphin Palace) als Pauschalreise für den Zeitraum 27.09.2020 - 04.10.2020 über HolidayCheck gebucht, Reiseveranstalter ist Coral Travel (Marke von Ferien Touristik).

    Da das gebuchte Hotel geschlossen ist, wurde mir als Alternative das Delphin Imperial angeboten. Wie hier schon vielfach beschrieben, habe ich das alternative Hotel dankend abgelehnt, die Kündigung des Reisevertrags erklärt und die Erstattung meiner Anzahlung binnen 2 Wochen verlangt (gesendet an HolidayCheck und Ferien Touristik).
    Ferien Touristik hat mir daraufhin nun folgende Antwort gesendet:

    Sofern die gebuchten Leistungen zu Ihrem Reisedatum nicht zur Verfügung stehen, ist Ferien Touristik gemäß BGB 651f und gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet,
    Ihnen eine gleichwertige Alternative zur Verfügung zu stellen. 
    FERIEN Touristik hat die Änderungen Ihrer Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt.

    Diese Änderung ist legitim, da es sich bei dem angebotenen Objekt um ein gleichwertiges, wenn nicht sogar höherwertiges, Objekt handelt.  
     
    Die herbeigeführten Änderungen sind aufgrund der Corona-Pandemie nicht erheblich und beeinträchtigen auch nicht den Gesamtzuschnitt der Reise.

    Eine Stornierung ist demzufolge nur laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenpflichtig möglich. 
     
    Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich schriftlich mit, wie wir mit Ihrer Buchung verfahren dürfen.

    HolidayCheck als Vermittler hält sich, auch auf Nachfrage, aktuell leider komplett aus der Angelegenheit heraus (das alternative Hotel habe ich bisher ausschließlich vom RV gemeldet bekommen).
    Ich habe HolidayCheck und dem RV daraufhin per E-Mail geantwortet und darin erneut meine Kündigung bekräftigt.

    Nun möchte ich natürlich nicht täglich E-Mail Ping-Pong mit dem Reiseveranstalter spielen und jedes Mal auf meine Kündigung hinweisen. Kennt jemand einen guten Weg, wie ich diese Diskussion mit dem RV abkürzen kann, falls der RV wieder mit dem obigen Standardtext antwortet? War hier ggf. schon jemand in der gleichen Situation?

    Danke und viele Grüße!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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