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  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    p.luksP p.luks

    Letzter Stand:
     
    Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir uns zusätzlich nocheinmal Angebote für einen Mietwagen einholen lassen und die Kosten berechnet. Demnach ergab sich, dass der Mietwagen teurer ist, als der Transfer. Das haben wir der Air Berlin erneut mitgeteilt und die Kosten gegenübergestellt.
     
    Letzten Dienstag (12.07.2011) bekamen wir die Antwort von Air Berlin, dass sie die Kosten für den Transfer nun übernehmen werden.
     
    Was endgültig dazu geführt hat, dass Air Berlin nun doch die Kosten übernimmt, kann ich nicht sagen. Wir hatten zwischenzeitlich auch Anzeige beim LBA erstattet. Nun bleibt es abzuwarten, dass sie die Aussage auch wahrnehmen. Doch das sehen wir dann nach dem Urlaub, wenn wir die Rechnung einreichen.
     
    In vielen Fällen soll eine Anzeige beim LBA bereits schon wunder bewirkt haben.
     
    Bis dahin "Happy Holiday". 😉

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  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    p.luksP p.luks

    @[Bienekind](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=NTM2Mg', 'mhcprofile')
     
    Unserer Flug geht Ende Juli bis Anfang August. Im April wurden wir über die Annulierung informiert. Das ist weit mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug und aus diesem Grund eregben sich keine Ausgleichzahlungen gem. dem Artikel 7 (welchen du fett markiert hast).
     
    Die Artikel 8 und 9 bleiben von der Annulierung unberührt und sind weiterhin gültig.
     
    Diese Information habe ich nicht nur von dem Anwalt, sonder als erstes vom LBA (Luftfahrtbundesamt) erhalten.

    @[bernhard707](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=NzU2MzQx', 'mhcprofile')&[Holginho](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=MzYwNQ', 'mhcprofile')

    Es geht hier nicht um ein paar Euro rauszuholen. Sondern um viel mehr - um das Recht jeden einzelnen.
     
    Bis heute liegt von Seiten der Airline keine Begrüdung für die Annulierung vor. Ich vermute es sind wirtschaftliche Gründe. Nun soll ich als Fluggast Zusatzkosten hinnehmen (ca. 300,00 €) für Hin- und Rückfahrt zum neuen Flughafen, damit die Airline Geld sparen kann?
     
    Darf ich Euch dann das nächste mal auch per Vertrag einen PC für 699 € verkaufen und kurz vor der Auslieferung sage ich Euch, Ihr bekommt einen Wertmäßig billigeren zum selben Preis. Statt der kostenlosen Lieferung müsst Ihr Euch den dazu noch selbst abholen, weil es für mich selbst wirtschaftlicher ist? Finde ich Gut, wenn Ihr das dann auch so annehmt - Ihr seid fortan meine besten Kunden. 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    p.luksP p.luks

    Holginho wrote:
    @p. luks:
    Habt ihr in dieser Sache auch mit einem Anwalt der auf Vertragsrecht spezialisiert ist gesprochen und seine Meinung dazu eingeholt?
    Ihr wärd nicht die ersten die fürchterlich reinfallen, weil sie an den "falschen" Richter geraten bzw. ganz einfach vom falschen Spezialisten beraten wurden.

    Der Anwalt ist auch Spezialist auf Vertragsrecht. Das Reiserecht (genauer Reisevertragsrecht) ist eine spezielle Form des Vertragsrecht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    p.luksP p.luks

    bernhard707 wrote:
    Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?

    Diese ergeben sich aus dem Artikel 9 der EU Verordnung.
    Mehr Informationen und Auskunft gibt auch das LBA www.lba.de
     
    Einen Link zu der EU Verordnung gibt es auf den Seiten des Luftfahrtbundesamt unter http://www.lba.de/cln_011/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html
    Man kann sich auch bei der Schlichtungsstelle (http://www.soep-online.de/) informieren - wobei viele Fluggesellschaften sich nicht an einem Schlichtungsverfahren beteiligen.

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  • Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
    p.luksP p.luks

    mikati wrote:
    ... Der für Sie ursprünglich gebuchte Hin- und Rückflug ab/ an Stuttgart kann
    seitens der Fluggesellschaft nicht Aufrecht erhalten werden. Der
    Flugveranstalter hat Ihren Hin- und Rückflug nun ab/ an München reserviert.

    Damit Ihnen für die An- und Abreise zum Flughafen Stuttgart keine
    Mehrkosten entstehen, erhalten Sie selbstverständlich ein kostenfreies
    Rail & Fly Ticket für die Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn in der
    2. Klasse. ...
    ... Habe soeben die Fahrzeiten der Bahn gecheckt und wir mussten mit Erschrecken feststellen, das wir am Vortag um 20.45 Uhr losfahren müssten, um morgens pünktlich am Flughafen zu sein!!!!...

    Hallo,
     
    Das gleiche Problem haben wir auch mit Air Berlin für Juli 2011. Wir hatten HAM-HRG-HAM im Dezember 2010 für unseren Urlaub im Juli 2011 direkt bei der Air Berlin gebucht. Im April teilte Air Berlin uns mit, dass der Flug gestrichen wurde und wir kostenfrei auf Hannoover umgebucht werden. Flugzeiten haben sich dementsprechend auch geändert. Am 04.08.2011 landen wir jetzt um 23:30 Uhr in Hannover, statt wie gebucht um 22:30 Uhr in Hamburg. R&F Ticket nützt auch nix, da der nächste Zug erst frühstens um 07:00 Uhr des Folgetages geht.
     
    Auskunft vom Luftfahrtbundesamt (LBA) eingeholt:
    Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8.
     
    Wir bestehen hier auf die Kostenübernahme für einen Transfer von Hamburg nach Hannover und zurück. Air Berlin weigert sich jedoch. Wir beziehen usn hierbei auf die EU Verordnung 261/2004:
     
    Zitat aus Artikel 8 Absatz 1 b:

    b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
    Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

    und
    Zitat aus Artikel 8 Absatz 3

    (3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

    Nemen wir etwas anders an, wie z.B. 100€ für eigene Anreise, R&F Ticket o.ä. hat die Air Berlin zusätzlich auch noch weitere Betreuungsleistungen zu übernehmen. Da sie sich jedoch weigern, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen. Ein Anwalt, welcher auf Reiserecht spezialisiert ist, bestätigte unsere Rechte. Wobei unser Fall nicht unter das Reiserecht sonder unter Vertragsrecht läuft.
     
    !!! Nemt nicht alles hin, was Euch angeboten wird. Ihr zahlt die Zeche, welche andere verursachen. Informiert Euch über Eure Rechte !!!

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