otdih wrote:
Unser Fehler war, die Auftragsbestätigung nicht exakt zu lesen und unser Vertrauen auf die ursprünglich in der Listung genannten Kategorie. Diese Kategorie war gelogen und verlohr sich im Buchungsablauf. Eine sofortige Kündigung des Vertrags nach Zugang der AB hilft hier.
Nicht wirklich. Bei Onlinebuchungen dürfte die Auftragsbestätgigung nur der Vorbote der Veranstalterbestätigung sein. Die Systeme sind meistens "scharf" gestellt, so dass die Buchungen gleich an den Veranstalter übertragen werden. Eine "Kündigung" dürfte dann schon mit Stornierungspauschalen verbunden sein.
Zumindest solange man nicht eine eindeutige Dokumentierung der Buchung, Schritt für Schritt, vorzuweisen hat. Dann kann nachgewiesen werden, dass ein seitlicher Meerblick und kein seitlicher Innenhofblick gebucht und entsprechend auch bestätigt werden sollte.