Mich würde allerdings mal noch interessieren ob es für eine Anfechtung im Sinne der §§ 119 ff. BGB nicht auch bei der elektronischen Form gewisse Formvorschriften gibt... muss da nicht wenigstens so etwas stehen wie "wir fechten an".... ich meine, zu schreiben "sorry, Irrtum, war ganz anders gemeint" kann's doch auch nicht sein!
no_melody
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Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich? -
Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?Lexilexi wrote:
@sunshine hat es meines erachtens ausführlich dargestellt.
nur stimme ich mit möglichkeit c) nicht überein.
die reise und die versicherung sind rechtlich selbständige verträge.
und die reise an sich hat sich im preis nicht geändert. also diesbezüglich auch keine (kostenlose) stornomöglichkeit.also sunshine muss ich wohl dann leider Recht geben. Man kann wohl immer noch drüber streiten ob der Irrtum nicht zwischen online Buchung und Buchungsbestätigung hätte entdeckt werden müssen und somit das Kriterium der "Rechtzeitigkeit" nicht erfüllt ist, aber wegen der paar Kröten einen Rechtsstreit zu provozieren der so vage Erfolgsaussichten hat ist quatsch.
was DU Lexi da schreibst ist allerdings Mumpitz: Natürlich handelt es sich letztlich um zwei Verträge was die Reise und die zugehörige Versicherung angeht, schon alleine weil die Vertragspartner ganz andere sind. Der GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG zwischen dem Buchungsportal und mir ist ein einziger. Insofern bestünde die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung bzw. des Rücktritts/Widerrufs in jedem Fall.
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Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?Liebe Reise-Gemeinde,
gestern habe ich über ein großes deutschen Buchungsportal mit 2 Ziffern im Namen beim Reiseveranstalter mit dem gleichen Namen eine Reise auf die Kanaren gebucht. Den gesamten Buchungsvorgang habe ich in Form von Scrrenshots dokumentiert.
Zusätzlich zur eigentlichen Reise habe ich ein Reiseversicherungspaket (Reiserücktrittsversicherun etc.) mitgebucht. Während des Buchungsvorgangs wurde mir angezeigt, dass dies 0,- EUR kosten würde. Dies hat mich zwar stutzig gemacht, ich bin dann aber mehrmals wieder zurück gegangen und habe die Buchungsschritte wiederholt, um auszuschließen, dass es sich dabei um einen Fehler handelte. Die 0,- EUR blieben stehen und ich habe das Paket zugebucht. Zum Schluss wurde mir mitgeteilt, ich hätte nun VERBINDLICH gebucht.
Eine halbe Stunde später habe ich dann per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung im PDF-Format bekommen. Hier sind der Reisepreis, Namen der Reisenden etc. angegeben und auch der Gesamtpreis der Reise. Darunter steht ausdrücklich, das Versicherungspaket sei im Reisepreis "inkludiert".
Heute morgen bekam ich dann eine E-Mail des Buchungsportals, dass aufgrund eines "technischen Fehlers" der Preis für das Versicherungspaket "fälschlicherweise" mit 0,- EUR angegeben wurde und dass das Paket eingentlich 150,- EUR kostet.
Anschließend schreibt man mir (wohlgemerkt alles auch nur per E-Mail) dass ich dem Buchungsportal bitte mitteilen möge, ob ich das Versicherungspaket nun noch zum genannten Preis zubuchen möchte.
Letzteres empfinde ich Bauernfängerei, da ich das Paket bereits mitgebucht HABE (eben für 0,- EUR), was mir ja auch bereits verbindlich bestätigt wurde.
Nach meiner Rechtsauffassung hatte das Buchungsportal ausreichend Gelegenheit zwischen online-Buchung und der verbindlichen Buchungsbestätigung die Buchung auf technische Fehler zu überprüfen und die Buchung entsprechend zu korrigieren, was ihr gutes Recht gewesen wäre. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung hat das Buchungsportal mir die Reise aber zu dem bestätigten Preis zu "besorgen" ("Geschäftsbesorgungsvertrag") - wie sie das machen ist mir offengestanden herzlich egal. Im Zweifel müssen sie die 150 EUR auf ihre eigene Kappe nehmen...
Bin ich mit meiner Einschätzung allein? Oder kann das jemand (ggf. sogar juristisch fundiert) untermauern?
Viele Grüße