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  • Bentour
    NMBN NMB

    Ach so, dann interessiert also nicht §5 der AGB von Bentour-

    §5.8
    Dort ist geregelt, dass in Fällen, in denen höhere Stornogebühreren als die in den AGB vorgesehene Pauschalen berechnet werden, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigtung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BCH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, zu begründen und zu beziffern ist.

    Und wenn die Reiserücktrittsversicherung die überhöhten Stornogebühren nicht akzeptiert, bzw. nur dann bereit ist, die erhöhten Kosten zu übernehmen, wenn Bentour den in den AGB geregelten Verpflichtungen nachkommt und die erhöhten Kosten nachweist, warum soll ich das akzeptieren?

    Ich bin niemand der Gerichte bemüht, das ist außer einem Diebstahl das erste Mal, das ich diesbzüglich tätig werde.

    Aber wie soll man deuten, wenn der Vertragspartner sich einfach tot stellt?

    Ich finde es schon anmaßend, etwas als grotesk oder unfassbar zu bezeichnen, wenn man versucht, sein Recht durchzusetzen, wohlgemerkt, nachdem ich fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe.

    Und da kürzlich über den Verbleib zweier Goldfische im Wert von 5,- gerichtlich entschieden wurde, finde ich es nicht anmassend, wenn ich einen sehr hohen dreistelligen Betrag geltend machen möchte.

    Schade, dass man in diesem Forum nicht seine Meinung tun kann, ohne abgeledert zu werden, aber kein Problem, ich verzichte zukünftig auf entsprechende "Einschätzungen", die zudem Fachkompetenz entbehren und eher Stammtischjura entsprechen.

    Hingegen ist es mir schon wichtig, meine Erfahrung mit Bentour geschildert zu haben, damit andere auf die schwierige Geschäftspraxis aufmerksam werden. Ich hatte die entsprechenden Warnungen hier im Forum vor der Buchung leider nicht gelesen.

    Reiseveranstalter

  • Bentour
    NMBN NMB

    Die AGBs gelten für alle, für Bentour und den Kunden! Und genau daran halte ich mich bei meiner Einschätzung, so wie der beauftragte Anwalt auch.

    Soll ich das einfach so hinnehmen?

    Und handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, wenn man auf Anschreiben nicht antwortet?

    Ich finde es fragwürdig, Einschätzungen abzugeben, ohne die Details zu kennen, aber handelt sich ja um ein Forum, da kann ja jeder seine Meinung kundtun.

    Reiseveranstalter

  • Bentour
    NMBN NMB

    Unseriös, überzogene Stornogebühren, die gemäß den Bentour eigenen AGB durch entsprechende Kostennachweise zu rechtfertigen sind, werden einfach erhoben, bei Nachfragen erfolgte keine Reaktion mehr, so dass nun Strafanzeige gestellt wurde .

    Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist
    Leider mussten wir aufgrund gesundheitlicher Probleme die Reise stornieren und haben dann statt der in den eigenen AGBs geregelten 20% Stornogebühren 50% in Rechnung gestellt bekommten. Bentour verweist in seinen eigenen AGBs darauf, dass das Reiseunternehmen in diesem Fall verpflichtet ist, die Kosten, die durch die Stornierung verursacht wurden und über die 20% hinaus gehen, nachzuweisen.
    Leider verweigert Bentour trotz mehrfacher, auch anwaltlicher Aufforderung den Nachweis der erhöhten Kosten und ist genauso wenig bereit, die zu viel gezahlten 30% zu erstatten, zuletzt- nach einem sehr unfreundlichen und unerfreulichen Telefonat mit der - angeblichen- Juristin des Unternehmens wurde auf die letzten schriftlichen Aufforderungen einfach nicht mehr reagiert.
    Es liegt wirklich nahe, dass hier in nahezu betrügerischer Absicht überhöhte Stornogebühren erhoben werden und man dabei seine eigenen AGBs ignoriert.
    Absolut unseriös empfinde ich es, sich einfach tot zu stellen und auf Schreiben einfach nicht zu reagieren.
    Leider fühlte ich mich demnach gezwungen, Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Bentour zu erstatten.
    Nachtrag: Natürlich habe ich eine Reiserücktrittversicherung, aber die zahlt auch nur die Stornogebühr, die in den AGB von Bentour steht, uns das wären in unserem Fall vom Termin her 20%.
    Bentour verlangt aber 50%, und in ihren eigenen AGB steht, dass wenn die Kosten höher sind als die regulärem (20%) sind sie verpflichtet, die ihnen entstandenen Kosten nachzuweisen. Das lehnen sie aber ab und natürlich zahlt dann auch unsere Reiserücktrittsversicherung nur die 20%. Eben diese Versicherung hat uns gegenüber nämlich erwähnt, dass Bentour mit ihren dynamischen Reisen im Stornofall Schindluder treibt und diesen Eindruck kann ich nur unterstreichen.

    Reiseveranstalter

  • Bentour - unseriös, reagiert nicht auf mehrfache Kontaktaufnahme, Strafanzeige wegen Betrugs erstattet
    NMBN NMB

    Man kann vor diesem Reiseveranstalter nur warnen, zumindest wenn man keine Pauschalreise, sondern eine dynamisch zusammengestellte Reise bucht, was für den Kunden auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich ist

    Leider mussten wir aufgrund gesundheitlicher Probleme die Reise stornieren und haben dann statt der in den eigenen AGBs geregelten 20% Stornogebühren 50% in Rechnung gestellt bekommten. Bentour verweist in seinen eigenen AGBs darauf, dass das Reiseunternehmen in diesem Fall verpflichtet ist, die Kosten, die durch die Stornierung verursacht wurden und über die 20% hinaus gehen, nachzuweisen.

    Leider verweigert Bentour trotz mehrfacher, auch anwaltlicher Aufforderung den Nachweis der erhöhten Kosten und ist genauso wenig bereit, die zu viel gezahlten 30% zu erstatten, zuletzt- nach einem sehr unfreundlichen und unerfreulichen Telefonat mit der - angeblichen- Juristin des Unternehmens wurde auf die letzten schriftlichen Aufforderungen einfach nicht mehr reagiert.

    Es liegt wirklich nahe, dass hier in nahezu betrügerischer Absicht überhöhte Stornogebühren erhoben werden und man dabei seine eigenen AGBs ignoriert.

    Absolut unseriös empfinde ich es, sich einfach tot zu stellen und auf Schreiben einfach nicht zu reagieren.

    Leider fühlte ich mich demnach gezwungen, Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Bentour zu erstatten.

    Reiseveranstalter
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