Ach so, dann interessiert also nicht §5 der AGB von Bentour-
§5.8
Dort ist geregelt, dass in Fällen, in denen höhere Stornogebühreren als die in den AGB vorgesehene Pauschalen berechnet werden, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigtung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BCH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, zu begründen und zu beziffern ist.
Und wenn die Reiserücktrittsversicherung die überhöhten Stornogebühren nicht akzeptiert, bzw. nur dann bereit ist, die erhöhten Kosten zu übernehmen, wenn Bentour den in den AGB geregelten Verpflichtungen nachkommt und die erhöhten Kosten nachweist, warum soll ich das akzeptieren?
Ich bin niemand der Gerichte bemüht, das ist außer einem Diebstahl das erste Mal, das ich diesbzüglich tätig werde.
Aber wie soll man deuten, wenn der Vertragspartner sich einfach tot stellt?
Ich finde es schon anmaßend, etwas als grotesk oder unfassbar zu bezeichnen, wenn man versucht, sein Recht durchzusetzen, wohlgemerkt, nachdem ich fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe.
Und da kürzlich über den Verbleib zweier Goldfische im Wert von 5,- gerichtlich entschieden wurde, finde ich es nicht anmassend, wenn ich einen sehr hohen dreistelligen Betrag geltend machen möchte.
Schade, dass man in diesem Forum nicht seine Meinung tun kann, ohne abgeledert zu werden, aber kein Problem, ich verzichte zukünftig auf entsprechende "Einschätzungen", die zudem Fachkompetenz entbehren und eher Stammtischjura entsprechen.
Hingegen ist es mir schon wichtig, meine Erfahrung mit Bentour geschildert zu haben, damit andere auf die schwierige Geschäftspraxis aufmerksam werden. Ich hatte die entsprechenden Warnungen hier im Forum vor der Buchung leider nicht gelesen.