Sonnenschirm dürfte bei dieser Witterung nicht vonnöten sein 
Ostsee - MV?
Sonnenschirm dürfte bei dieser Witterung nicht vonnöten sein 
Ostsee - MV?
Hm. Sowas fotografiert man nicht wenn es nicht von einer bekannten Familie oder Persönlichkeit ist. Königshäuser z.B. Also nähern wir uns mal geografisch an - nördlich von D?
Den Absätzen 2 und 3 stimme ich zu. Dem ersten nicht - bezahlt wird nach Fertigstellung einzelner Gewerke, und wenn der Erdaushub und die ersten Stockwerke im Rohbau fertig sind ist das an den Bauträger bezahlt - aber das Gesamtgewerk eben noch nicht und die Anzahlungen fallen in die Insolvenzmasse und sind vermutlich lange verbraten ...
Hier muss man natürlich sagen, dass es eine Insolvenzabsicherung sonst auch nicht gibt. Wenn ich eine Wohnung in einem Bauprojekt kaufe und der Bauträger geht insolvent bin ich u.U. auch meine Anzahlungen auf Nimmerwiedersehen los. Und da geht es dann meist um andere Summen als bei einem Flug.
Insgesamt gesehen ist man da in der Reisebranche relativ gut abgepampert.
Aha. Also sone Art Mausoleum?
Was gibt es denn noch für "christliche Gebäude" außer Kirchengebäude, und Klöster? In Westeuropa, evtl. in Frankreich?
Aha. Also ein Kloster? In Felix Austria?
Kirche wurde schon verneint ... das ist roter Buntsandstein, der wurde viel in Kirchen, Klöster, Burgen oder Brücken verbaut. Z.B. das Freiburger oder Straßburger Münster. Sind wir in Süddeutschland, also südlich der Mainlinie?
Nein, da Codeshare-Flüge nicht mit dem Personal der LH durchgeführt werden.
Ah, interessant, wusste ich so nicht - man wird doch jeden Tag schlauer! Aber das ist dann eine Globalabsicherung für Insolvenzen etc. und keine individuelle für Reisemängel.
@altloewin63 sagte:
So ist es nur dummer Kundenfang!
Na, das ist doch jede Werbung ... irgendwo im Kleingedruckten das niemand liest steht da bestimmt ein Vorbehalt. Ähnlich wie wenn eine Discounterkette einen Toaster für einen unglaublichen Schnäppchenpreis anbietet aber in 4-Pixel-Schrift auf eine geringe Verfügbarkeit in einzelnen Filialen hinweist 
Nein, das tut es nicht. Bei Nur-Flug habe ich heute schon - wie auch bei der Bahn - die Möglichkeit am Reisetag am Schalter ein Ticket für einen tatsächlich auch stattfindenden Flug zu erwerben - das ist dann halt teurer aber eben mein Wahlrecht. Bei einer Pauschalreise habe ich dieses Wahlrecht so nicht.
Ein kompletter Verzicht auf das Vorkassenprinzip wird - wie bereits mehrfach dargestellt wurde - nicht möglich sein. Letztendlich steht hinter dem Ganzen das Problem - und das ist in der Tat eines - dass die gesamte Leistung vor deren Erbringung bezahlt wurde. Das ist unabhängig von dynamischer Produktion oder klassischem Veranstaltergeschäft - bei Abflug ist das Geld für den Verbraucher weg.
Hier wären aber auch andere Lösungen denkbar, die das Risiko im Falle der Nichterfüllung (manchmal auch nur gefühlter Nichterfüllung ...) einzig auf den Verbraucher (neudeutsch: das Verbrauchende ...
) abwälzt. So könnte ein Teil des Reisepreises, so 10 % z.B. - auf ein Treuhand- oder Sperrkonto gezahlt werden. Klappt alles erhält der Veranstalter nach Reiseende den Betrag, gibt es Streitigkeiten bleibt das so lange gesperrt bis der Streit - wie auch immer - beigelegt ist. Das würde einiges erheblich verkürzen, auch auf Veranstalterseite. Denn die müssten dann schneller in die Puschen kommen um das Geld zu erhalten und der Verbraucher könnte nicht einfach Mondbehauptungen aufstellen wie "Essen war zu kalt" oder was sonst auch immer so vorgetragen wird.
Als Ergänzung, die Tochter Eurowings und wohl auch die Swiss sind derzeit nicht betroffen
Nun, vielleicht waren da die Antworten nicht so genehm 
Aber jetzt scheint es um rechtliche Aspekte zu gehen, d.h. ob irgendwelche Ansprüche wegen der längeren Flugzeit etc. generierbar sind. Da sehe ich keine wirkliche Handhabe. Will heißen - take it or leave it.
Das ist das Eine, aber es gab diese Debatte auch schon nach großen Insolvenzen (Thomas Cook und Air Berlin) wo Verbraucher auch ewig lang auf Erstattung gewartet haben und das wohl zum Teil heute noch tun.
Da lobe ich im Übrigen mal die vielgescholtene Bahn - deren Erstattungssystem, sei es bei Verspätungen, sei es bei Zugausfällen, funktioniert sehr reibungslos und vor Allem schnell!
Wie Günter schreibt beharrt natürlich die Anbieterseite auf Vorkasse - Stichwort Planungssicherheit. Und wenn die Veranstalter das vorfinanzieren müssten (Zinsen!) und das Risiko, welches sie nun tragen, absichern müssen (Ausfallversicherung! Beitreibungskosten etc.) würde das eine Reise um mind. 10 - 15% verteuern. Das kann dann auch nicht im Sinne der Verbraucher sein.
Natürlich ist es wünschenswert, wenn eine Leistung wie eine haptische Ware auch erst bei Erbringung zu bezahlen ist. Das wird aber in der Reisebranche praktisch nicht funktionieren. Der deutsche Gesetzgeber kann nur Dinge in Deutschland oder für deutsche Unternehmen regeln. Einer türkischen Airline oder einer amerikanischen Bettenbank oder einem spanischen Hotelier ist das völlig wurscht. Und nachdem in einem globalen Reisemarkt keiner der Player auf das Vorkassenprinzip - und der damit gegebenen Planungssicherheit, das darf man ja auch nicht vergessen - verzichten wird müssten die deutschen Veranstalter ihrerseits in Vorleistung gegenüber den Airlines und Hotelketten oder was auch immer treten. Das bedeutet erhebliche Finanzierungskosten und Unsicherheiten, die sich wiederum in erheblichen Preisaufschlägen niederschlagen würden. Also kontraproduktiv!
Allenfalls könnte bei einer reinen Transportleistung eines deutschen Unternehmens - Lufthansa, Bahn, Fernbusse - das eingeführt werden. Aber sicherlich nicht bei Pauschalreisen und auch nicht bei Kreuzfahrten.
Aber bei reinen Transportleistungen ist die Möglichkeit auf Vorkasse zu verzichten heute schon gegeben. Ich kann ein Bahn- oder Flugticket am Reisetag erwerben. Da zahle ich aber erheblich mehr wie wenn ich das im Voraus mache. Und ob im Flieger noch ein Platz ist weiß ich auch nicht.
Wir hatten mal vor etlichen Jahren - müssen 15 oder so sein - ein relativ exquisites Ferienhaus auf Gran Canaria gebucht. Der Vermittler (war glaub ich kein Veranstalter) hieß "Las Casas Canarias". Andererseits haben wir über die in einem Aufwasch Flug, Mietwagen ab/bis Flughafen und die Ferienhütte gebucht, in einem Preis bezahlt, was wiederum für eine Pauschalreise sprechen würde. Ob es das eine im Falle des Streitfalles war - keine Ahnung. Aber das dürfte eine Frage sein die ihr über ein kompetentes Reisebüro (auf dessen Seiten ihr euch ja befindet) klären könnt.
Es ging wohl eher darum, ob dieses Medikament (nehm das manchmal selbst, es handelt sich um Regulierung der Magensäure und da ist Schnaps sehr kontraproduktiv!) anders als in Deutschland (aus gutem Grund verschreibungspflichtig!) in der Türkei rezeptfrei erworben werden kann.
Ich denke es geht hier um die Frage ob 3 Personen insg. 69 kg Gepäck ohne Aufschlag kostenfrei mitnehmen dürfen?