Schon klar. Die Beschwerde bezieht sich auf den gecancelten Flug von Palma nach Saarbrücken um 14.30 Uhr. Zugestimmt habe ich dem angebotenen Flug nach Frankfurt um 14.15 Uhr (der dann wohl doch nicht verfügbar war), nicht dem durchgeführten um 07.50 Uhr.
muanja
Beiträge
-
Flugzeitänderung vor der Reise -
Flugzeitänderung vor der ReiseDanke für Eure Rückmeldungen.
@Chris 34: Ich hab's halt erst mal mit dem AB-Bescherdeformular versucht. Wenn doch noch Hoffnung auf Talerregen besteht, versuche ich es per Einschreiben.
@vonschmeling: Text der E-Mail des Reisebüros vom 7.5.2015: "Wir haben heute eine Nachricht vom Veranstalter bezüglich Ihres Rückfluges bekommen. Die Maschine am 16.5. zurück nach Saarbrücken wurde leider gestrichen." Dann folgte das Angebot, einen Tag früher zurückzufliegen. Auch tel. wurde mir sowohl vom Reisebüro als auch vom Veranstalter mitgeteilt, dass die Airline den Flug gecancelt habe.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich das recherchiert: der Flug AB 7709 nach Saarbrücken war tatsächlich gecancelt. (Leider habe ich es versäumt, diese Info auszudrucken.)
Könnte es sich doch lohnen, hartnäckig zu bleiben? -
Flugzeitänderung vor der ReiseZu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267) und 27.9.2015 (S. 269):
Da AB auf meine Beschwerde vom 23.09.2015 nicht reagiert hatte, habe ich das Online-Beschwerdeformular am 02.02.2016 erneut abgeschickt. Wieder keine Reaktion!
Am 01.04.2016 AB per E-Mail an Forderung erinnert und alle relevanten Unterlagen einschl. des eingescannten Beschwerdeformulars vom 02.02.2016 mitgeschickt. Aber außer der automatischen Lesebestätigung wieder keine Reaktion.
Kann es sein, dass die das aussitzen und darauf hoffen, dass der ein oder andere Kunde aufgibt, wenn keine Antwort kommt? Wer hat ähnliche Erfahrungen mit AB gemacht? Oder wer hat den "ultimativen" Tipp? -
Flugzeitänderung vor der ReiseZu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267):
DERTOUR hat nach mehr als 3 Monaten reagiert und eine Reisepreisminderung in Höhe eines vollen Tagessatzes gewährt. Sollte hier dann auch lobend erwähnt werden.
Meine Beschwerde an AIR Berlin habe ich erst vor ein paar Tagen abgeschickt, übe mich also noch in Geduld. Hätte mir allerdings zumindest eine (autom.) Eingangsbestätigung gewünscht. Hat jemand Erfahrungen, wie lange AB braucht um auf Beschwerden zu reagieren?
-
Flugzeitänderung vor der ReiseAlles klar. Werde deinen Rat befolgen und zu gegebener Zeit hier über das Ergebnis informieren.
Nochmals DANKE und ein schönes Wochenende -
Flugzeitänderung vor der ReiseVielen Dank für Deine Antwort!
Vorab noch folgende Info: meine Forderung habe ich am 27.05.2015 an das RB (Travelcheck GmbH) gerichtet, von dort Weiterleitung an Veranstalter (DERTOUR)-war so vor Reiseantritt mit TC besprochen. Trotz Erinnerung -wieder über TC- habe ich seitdem, abgesehen von der Bestätigung der Weiterleitung der Erinnerung, weder von TC noch von DERTOUR etwas gehört. Mich ärgert, dass die nicht mal antworten sondern wohl hoffen, dass der Kundeaufgibt.
Meine Forderung lautete „angemessene Minderung des Reisepreises bzw. Auszahlung einer angemessenen Entschädigung“. Würde ich die Forderung jetzt mit 50% einesTagessatzes beziffern würde das den zu erwartenden Aufwand wohl kaum lohnen.
Lt. BGH kommt eine mehr als geringfügige Vorverlegung eines geplanten Fluges durch die Airline der Annullierung des Fluges gleich, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO(EG)261/2004 begründen kann. (Ich verstehe daher dein „hingegen“ nicht). In unserem Fall wurde 2 Tage vor Reiseantritt der ursprüngliche Rückflug um 14.30 Uhr nach SB gestrichen, das tel. Angebot des Rückflugs nach Ffm um 14.15 Uhr angenommen um dann 1 Tag später zu erfahren, dass wir bereits um 07.50 Uhr fliegen müssen. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch AB dürften somit vorliegen -sofern noch keine Frist verstrichen ist. Aber ist das auch bei Pauschalreisen anwendbar? Ich hatte ja keinen Vertrag mit AB.
Meine Forderung an TC/DERTOUR war fristgerecht, aber denen brauche ich wohl mit BGH-Urteil/ Art. 7 VO(EG)261/2004 gar nicht erst kommen, oder? -
Flugzeitänderung vor der Reise2 Tage vor Reiseantritt teilt mir dasReisebüro mit, dass der Rückflug am 16.5.2015 nach Saarbrücken gecancelt seiund der Veranstalter angeboten habe uns (6 Personen) auf eine AirBerlin-Maschine nach SB am 15.05.2015 zu buchen – für insgesamt 204 € weniger. DasAngebot (1 Urlaubstag weniger) war für uns nicht akzeptabel. Da lt. RB weder am16. noch am 17.5. Plätze nach SB frei waren wurde der Rückflug am 16.5.2015nach Frankfurt geprüft und der Air Berlin-Flug ab Palma 14.15 Uhr/an Ffm 16.35Uhr angeboten. Da die Flugzeiten kaum von den gebuchten abwichen und kostenloseRail&Fly-Fahrkarten für die Heimreise von Ffm zugesagt wurden habe ich diesemAngebot zugestimmt. Mir wurde mitgeteilt, dass noch 6 Plätze in der Maschinefrei seien; die sofortige Umbuchung sowie Rückmeldung am 8.5. nach Bestätigungdurch AIR Berlin wurden mir zugesichert.
Nachdem ich am Vormittag des 8.5.2015keine weitere Nachricht erhielt habe ich nochmals beim RB angerufen underfahren, dass unser Rückflug nach Frankfurt am 16.5.2015 um 07.50 Uhr!!!erfolge; in der Mittagsmaschine waren angeblich keine Plätze mehr frei.
Statt lt. Fluginformation am 16.5.2015um 14.30 Uhr nach Saarbrücken zu fliegen mussten wir um 7.50 Uhr den Fliegernach Frankfurt nehmen, also fast 7 Stunden früher. Wir wurden bereits um 4.25Uhr am Hotel abgeholt. Dies bedeutet nicht nur eine ungünstigere Flugzeitsondern auch den Verlust eines halben Urlaubstages.
Bei Flug nach Saarbrücken und bereitsorganisierter Abholung mit PKW wären wir 1 Stunde später zuhause gewesen. NachLandung in Frankfurt um 10.10 Uhr konnten wir erst um 11.24 Uhr die Heimreisemit der Bahn antreten, mussten zweimal umsteigen und kamen erst gegen 14.00 Uhrtotal erledigt am Wohnort an.
Meine Forderung vom 27.05.2015 auf Reisepreisminderungwg. Reisemängeln wurde vom RB an den Veranstalter weitergeleitet. Von dort habeich trotz Erinnerung bis heute nichts gehört.
Nun gibt es ja das BGH-Urteil vom09.06.2015. Meine Frage: ist es auf meinen Fall (Pauschalreise) anwendbar odergreift es bzw. die FluggastrechteVO nur bei direkter Flugbuchung bei derAirline. Dann könnte ich mir weitere Auseinandersetzungen mit RB + Veranstalterja sparen.
Danke im Voraus und sorry, dass ich hier so viel getextet habe.