Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
mosaikM

mosaik

@mosaik
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. mosaik
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.9k
Themen
84
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Umbuchung vor Reiseantritt
    mosaikM mosaik

    Ist eine angebotene Alternative günstiger als die gebuchte, so hat der Veranstalter die Differenz dem Kunden zu vergüten.

    Preisunterschiede können auch bei gleichwertigen Angeboten sein, da ja jedes Hotel andere Preise haben kann. Somit muss ein günstigeres Hotel nicht unbedingt nicht gleichwertig sein.

    Soweit zu diesem Punkt.

    Was den Vergleich der beiden Angebote angeht, so muss man selbst entscheiden:

    • gleicher Ort
    • gleicher Strand
    • gleiche Kategorie
    • gleiche Ausstattung, zumindest jene, auf die es einem ankommt
    • gleiche Verpflegung

    Sind hier Unterschiede, muss man entscheiden, ob man mit diesen Unterschieden leben kann oder ob man die Alternative ablehnt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung vor Reiseantritt
    mosaikM mosaik

    Bei Information vor Abreise über eine Hotelüberbuchung muss der Reiseveranstalter

    a) eine gleichwertige oder höherwertige Alternative ohne Mehrkosten anbieten oder
    b) einen kostenfreien Rücktritt anbieten (wobei man als Kunde dann sogar noch Schadenersatz verlangen kann...)

    nimmt man ein Alternativangebot an, so handelt es sich im Grunde um eine neues Angebot, das man annimmt. Das heißt, man kann keine Ansprüche im Vergleich zum gebuchten Hotel stellen. Nur Mängel, die das Alternativhotel gegenüber der Katalogausschreibung oder der Alternativbeschreibung hätte.

    Hier nützt also ein Vorbehalt im Sinne: was hatte ich gebucht und was bekomme ich jetzt - NICHTS! Angenommen heißt, neues Angebot akzeptiert!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Viajes Europ Tour Busreise-Sonderangebot
    mosaikM mosaik

    Viajes europ Tour hat Firmensitz in Blanes - aber mehr läßt sich in der Tat nicht ohne Mühen über dieses Unternehmen herausfinden.
    Rechtlich ist es halt a Problem, wenn der Veranstalter Probleme macht.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Big Xtra(FTI) kauft Sonnenklar TV
    mosaikM mosaik

    ich muss bei solchen Meldungen immer 😉

    Was haben da nicht vor 10 Jahren die Veranstalter gebrüllt:
    Das Internet - ein Siegeszug
    Das Fernsehen - ein Siegeszug
    Die Umsätze - bald werden 50 Prozent über neue Medien sein
    und und und

    und was ist wirklich?

    😄 Kosten Kosten und wieder Kosten
    😄 die Umsätze liegen um die 10 Prozent wenns hoch her geht

    ja, ja, so gehts halt in der Reisebranche...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Hotel bei Ankunft voll? Aufpreis einklagbar?
    mosaikM mosaik

    Moment mal! Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, vor Ort war das gebuchte Hotel nicht frei und ihr habt euch selbst um eine Unterkunft bemühen müssen?????

    Dies wäre doch die Aufgabe des Reiseveranstalters gewesen.

    Oder habt Ihr Flug und Hotel getrennt gebucht --> bei Ankunft hat euch dann der Hotelier kalt sterben lassen?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Salina - Italien ???
    mosaikM mosaik

    Die Insel Salina ist einer aus der Liparischen Inselgruppe, die sich zwischen Kalabrien und Sizilien befindet. Bekannste Insel dieser Gruppe ist Stromboli mit aktivem Vulkan.

    Erreichbar sind diese Inseln von Vibo Valentia bei Lamezia Terme, Kalabrien, von Milazzo, Sizilien und von Neapel (auch Nachtfähren).

    Salina ist einer der größeren Inseln und man bequeme Tagesausflüge zur Insel Lipari (so etwas wie "Hauptinsel) und Vulcano (Schlammbäder im Meer...) machen.

    Gruß
    Peter

    Italien allgemein

  • Miramare Queen Side-Kumköy, wichtig ! ! !
    mosaikM mosaik

    Lasst uns wissen, wie die Sache ausgeht.

    Denn gesetzlich gesehen trifft hier den Veranstalter nur die Informationspflicht, die er unterlassen hat. Aus dieser Unterlassung kann jedoch ein Reisemangel abgeleitet werden, aus dem u. U. auch eine Schadenersatzpflicht eintreten könnte.

    Die Frage, die mich eben daran interessiert ist, wie es der Richter sehen würde:

    • offensichtlich für jedermann die Verschmutzung --> trotzdem wird gebadet --> kann man dann daraus noch ein Schadenersatzrecht ableiten?

    Also, wir warten auf Euer "Ergebnis".

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie hoch ist ein Hotelsafe versichert ?
    mosaikM mosaik

    Die Höhe wird jeweils von Hotel zu Hotel unterschiedlich sein. Auch dürfen üblicherweise in den Zimmersafes nur Dinge des normalen Urlaubsgebrauchs an Wertgegenständen untergebracht werden.

    Das heißt, größere Geldbeträge oder teurer Schmuck (was macht der eigentlich bei einem Badeurlaub?) müssten sowieso im Hauptsafe des Hotels deponiert werden.

    Es gab einmal eine Ausnahme, in der das Gericht das Hotel auch zum Ersatz eines hohen Wertes im Zimmersafe verurteilt hatte. Allerdings war da der Safe in einem bereits optisch sehr schlechten Zustand, bzw. er war sehr leicht aus der Wand zu holen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelwechsel im Urlaub aufgrund von Mängeln - Frage dazu
    mosaikM mosaik

    Nein, man muss den Mehrpreis nicht hinnehmen!

    Ist eine Urlaubsleistung mit nicht behebbaren und oder schwerwiegenden Mängel behaftet, so dass ein Reiseabbruch ansteht, ist der Veranstalter verpflichtet, eine gleichwertige Unterbringung anzubieten. Kann er dies nicht, muss eine eine höherwertige Unterkunft ohne Aufpreis anbieten.

    Demach sind die E 200.-- als Forderung binnen einem Monat beim Reiseveranstalter einzubringen unter Hinweis auf § 651 c, wo das geregelt ist.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    mosaikM mosaik

    @ caribiangirl

    nananan... tausende deutsche Flugzeuge? Lufthansa, als die größte deutsche Gesellschaft hat mal knapp 330 Maschinen! Also wage ich stark zu bezweifeln, dass es überhaupt 1.000 Maschinen sind

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kunden zweiter wahl...
    mosaikM mosaik

    Da sind zwei Punkte zu beachten:

    1. Jeder Veranstalter ist verpflichtet, seine Leistungsbeschreibung korrekt zu gestalten, nichts zu verheimlichen und nichts zu beschönigen - jede davon in der Realität abweichende Information kann zu einer Reisepreisminderung führen.

    2. Ausschlaggebend für allfällige Ansprüche ist ausschließlich die Buchungsunterlage des Kundens:
      a) NEC-Katalog --> das gilt
      b) Thomas Cook-Katalog --> das gilt
      c) Handzettel --> das gilt
      d) Internetbeschreibung --> die gilt

    Theoretisch könnte es zum Beispiel sein, dass Veranstalter A die Zimmer zur Straße hin als Kontingent hat, hingegen Veranstalter B zum Garten.

    Was "Komplettrenovierung" und "nur die Zimmer renoviert" angeht: was dann vor Ort tatsächlich zutrifft, hat Gewicht - alles andere stellt u. U. einen Mangel dar.

    Ob nun eine Klage sinnvoll oder nicht ist, hängt aber von den zu bemängelnden Umständen ab. Was war denn tatsächlich noch so alt, dass es beispielsweise ein schwerwiegender Mangel war? Was, wenn der Richter zur Auffassung käme, es stünde einem lediglich ein Anspruch von nur 10 Prozent vom Reisepreis bestünde?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Miramare Queen Side-Kumköy, wichtig ! ! !
    mosaikM mosaik

    "Steffi1306" wrote:
    Auf der Seite des AA ist nachzulesen, das vermehrt Krankheiten durch verunreinigtes Meerwasser auftreten. Das alleine müsste doch wohl schon zum umbuchen reichen, oder ?

    Jaein...

    Zum einen kann man die Veröffentlichung auf den Seiten des Ministeriums dahingehend interpretieren, dass es sich nun um eine allgemein bekannte Tatsache handelt. Und Buchende ab dem Zeitpunkt dieses Bekanntwerdens daher in Kenntnis dieser Information ihre Türkeireise buchen. Somit auch dies nicht als Mangel reklamieren können.

    Zum anderen stellt die Nichtbenutzbarkeit des Meeres u. U. den Wegfall des Vertragsgrundes dar. Das heißt, man hat einen Urlaub am Meer gebucht, das Meer ist nicht benützbar, daher entfällt der eigentliche Grund der Reise und somit muss der Reisevertrag rückabgewickelt werden, sprich kostenfrei storniert werden. Wohl aber ohne Anspruch auf Schadenersatz [sofern man dem Reiseveranstalter nicht beweisen kann, dass er davon gewußt hat].

    Allerdings spielen dabei auch noch die Kataloginformationen und -aufmachung eine Rolle. Verspricht nämlich ein Katalog lediglich einen Türkeiurlaub und stellt dabei NICHT das Meer bzw. das Baden darin in den Mittelpunkt, könnte man auch zur Ansicht kommen, dass der Zweck der Reise nicht das Meer, sondern die Türkeit im Allgemeinen sei.

    Auf jeden Fall trifft jetzt die Veranstalter eine erhöhte Informationspflicht zu diesem Punkt. Und ein Fehlen solcher Information stellt wiederum einen Mangel dar, der zu einer Preisminderung führen könnte, wenn nicht mein erster Punkt wieder zum Tragen kommt.

    Kompliziert? Nein, es geht...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kein Schmerzensgeld von Reiseveranstalter für Terror-Opfer
    mosaikM mosaik

    Dieses Urteil wird die Eltern wahrscheinlich hart treffen und vielleicht sogar an dem Sinn von Gerechtigkeit zweifeln lassen.

    Aber trotz aller Härte und natürlich vor allem für das Kind finde ich die Auffassung in Ordnung.

    Ich stütze meine Aussage auf die Überlegung, dass man mit dem Beginn einer Reise, vor allem in andere Kulturen, nicht alle Risken auf, nennen wir es, Dritte abwälzen kann.

    Die einem Reiseveranstalter auferlegeten Verkehrssicherungspflichten sind meines Erachtens ausreichend, sofern er sie ernst nimmt und regelmässig durchführt.

    Der Kern der Anklage war ja, dass sich 1-2-Fly über die einem Veranstalter normalerweise zugänglichen Informationssysteme auch jener der staatlichen Geheimpolizei oder andere, staatsinterner Informationssysteme hätte bedienen müssen, um mögliche Anschläge vorhersagen zu können.

    Und diesen Punkt verneinten die Gerichte. Die Anklage hatte einen ehemaligen Reiseleiter als Zeugen, der von möglichen Anschlägen wusste. Ich kenne die Zeugenaussage nicht näher, denke aber, dass auch das Gericht zur Ansicht kam, dass diese Aussage möglicherweise auch der Mentalität der Bevölkerung entsprechend nicht 1:1 als gegeben hinzunehmen war.

    Wie dem auch sei, ich wünsche keinen Menschen, dass er wie auch immer bei Reisen zu Schaden kommen möge und wenn es eine Haftung eines Veranstalters darstellt, dass er zu seinem Recht kommt. Ich hoffe aber auch für alle, die durch ungünstige Urteile mit Nachteilen leben müssen, dass sie, wenn schon nicht Verständnis dafür finden können, zumindest damit leben werden können.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    mosaikM mosaik

    Sunexpress
    Tunisair
    Air Maroc
    Cyprus Airways
    Turkish Airlines

    ich hätte grundsätzlich keine Bedenken. Und würde ich sie über einen bekannten Reiseveranstalter buchen, ebenso keine.

    Meine Großmutter starb, als sie die Straße überqueren wollte.
    Bei einer Reisegruppe in Los Angeles fuhr ein Betrunkener in die Gruppe mit einem Toten bei den Österreichern
    Meine Schwägerin starb mit 43 Jahren binnen zwei Monate an einem heimtückischen Krebs
    Vor Neufundland gab es vor einigen Jahren einen Flugzeugabsturz wegen Kabelbrand bei einer - war es British Airways?
    Auch die Crew von Lauda air beim Bangkok-Absturz war chancenlos bei sich selbst aktivierte Schubumkehr...
    Am Dürrnberg bei Salzburg überholte ein 72jähriger Pensionist mit Kleinbus einen Reisebus, der daraufhin umkippte - mehrere Tote letztes Jahr vor den Toren vor Salzburg

    Warum sollte ich also bei oben genannten Fluglinien mehr Risiko eingehen?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    mosaikM mosaik

    @embedo

    danke für diesen Link - nein, diesen Artikel kannte ich noch nicht. Mein letzter Wissenstand waren keine Vorurteile, sondern beruhten auf Informationen italienischer Zeitungen, die eine nicht ordnungsmäße Zusammensetzung des Kerosins vermuteten.

    Meine Aussage sollte also zum -in-den-sand-setzen aussagen: aber wieso sie dort sitzen, weiss man nicht genau.

    Aber jetzt wissen wir es und wie ich schon mehrmals wissen ließ, bin ich ja von der Betriebssicherheit von Tunisair sowieso überzeugt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Miramare Queen Side-Kumköy, wichtig ! ! !
    mosaikM mosaik

    Ich habe nochmals nachgelesen: es muss nachgewiesen werden, dass die Erkrankung ursächlich mit der Leistung vom Veranstalter im Zusammenhang steht.

    Das heißt:
    die Verursachung muss im Einflussbereich des Hotels stehen --> eben NICHT öffentliche Strände
    die Krankheitserscheinung muss mindestens 10 Prozent der Hotelgäste zum gleichen Zeitpunkt betroffen haben, um hier eine "Epedemie" darstellen, für die der VA haftet.

    Den Kunden trifft eine "Schadensminderungspflicht" in der Form, als dass er bei Erkennen einer konkreten Gefährdung selbst handeln muss. Das heißt, bei Erkennen von Fäkalieneinleitung nicht mehr das Wasser zu nutzen, eine Mängelrüge gegen der Reiseleitung ausspricht (über das Nicht-Informieren der Nichtbenutzbarkeit des Meeres, was u. U. einen kostenfreien Rücktritt vor Antritt der Reise bzw. einen Reiseabbruch gerechtfertigt hätte!).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    mosaikM mosaik

    "Breaker" wrote:
    Und dennoch hat die kleine Tunis Air in den letzten Jahren 2 Maschinen in den Sand gesetzt!

    ... aber eine mit wahrscheinlich getürktem italienischen Flugtreibstoff...

    Von Österreich aus bedient Tunisair seit Jahrzehnten Tunesien und abgesehen von ein paar Reklamationen vor 15 Jahren, als Tunisair noch etwas ältere Maschinen flog, gab es in Österreich keinerlei Proteste oder Aufstände gegen diese Airline.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Muß jede Airline akzeptiert werden?
    mosaikM mosaik

    Es ist im Zusammenhang mit dieser Frage des Tausches einer Fluglinie eine weitere interessante Frage aufgetaucht: Was, wenn die nunmehr als Subcharterer eingesetzte Fluglinie in einem anderen Land auf einer "Schwarzen Liste" steht? Hat man dann ein Rücktrittsrecht?

    Nun, einmal grundsätzlich - nein.

    Eine Fluggesellschaft kann ja durchaus unterschiedliche Flugzeugtypen verschiedenem Alters betreiben. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass die in einem anderen Land zum Einsatz kommenden und gesperrten Flugzeuge auch in Deutschland eingesetzt werden.

    Weiters hat auch der Reiseveranstalter die Pflicht, sich von der Sicherheit der von ihm gecharterten Maschinien zu überzeugen. Dies kann er in dem er sich die von Deutschland vorgeschriebenen Papiere zur Erteilung von Landerechte zeigen lässt.

    Die Urteile bzgl. Wechsel von Fluggesellschaften sind im Übrigen sehr sehr unterschiedlich und es ist tatsächlich auf den Einzelfall abzustellen. Was wiederum eben die Schwierigkeit für den Kunden darstellt, wie soll er was feststellen?

    AGB's alleine nützen einem Veranstalter noch nichts. Es hängt auch von der Art der Bewerbung ab: ... Sie fliegen nur mit ... renommierten ... nur mit bekannten ... nur mit der Fluglinie X... wären Zusicherungen, die eingehalten werden müssen. Steht aber im Katalog: wir fliegen mit A, B, C, D und anderen Fluglinien .... dann greift ein Änderungsvorbehalt in den AGB's auf jeden Fall.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Miramare Queen Side-Kumköy, wichtig ! ! !
    mosaikM mosaik

    wie schon geschrieben: bei verschmutztem öffentlichem Strand keine Haftung des Veranstalters, nur bei im Katalog versprochenem "Privatstrand".

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Miramare Queen Side-Kumköy, wichtig ! ! !
    mosaikM mosaik

    Ist die Fäkalienableitung nachweislich vom Hotel?
    Ist dieser von Fäkalien verschmutzte Fluss auf dem Grundstück des Hotels oder unmittelbar angrenzend ins Meer geflossen?

    Soweit ich mich erinnern kann, sind die Strände in Side-Kumköy mehr oder weniger öffentlich, also der Stadtverwaltung unterstellt.

    Sehr wahrscheinlich, dass ein Veranstalter zwar eine Minderung des Reisepreises hinnehmen muss, aber ob hier eine Haftung bzw. Schadenersatzpflicht aufgrund von Erkrankung gegeben ist, glaube ich eher nicht - sofern nicht nachweisbar, dass der Verschmutzer tatsächlich das gebuchte Hotel ist bzw. ein Hotel, das der gleiche Veranstalter ebenfalls im Programm hat.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1
  • 2
  • 70
  • 71
  • 72
  • 73
  • 74
  • 94
  • 95
  • 72 von 95

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag