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  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    mosaikM mosaik

    @sowieso

    Ja, du hast Recht - diese Bestimmung gibt es tatsächlich nur in Österreich. In Deutschland darf tatsächlich ab einem Monat vor Reisetermin kassiert werden und, soweit ich das jetzt auf die Schnelle kontrollieren konnte, nicht einmal Zug-um-Zug mit Dokumenten, die zum Bezug der gebuchten Leistungen berechtigen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    mosaikM mosaik

    Ein Reiseveranstalter darf frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt die Zahlung verlangen! Nicht vier Wochen!!! Das ist schon sehr eigenartig und nicht Branchen üblich.

    Ist immer ein gewisses Risiko eine Reisekomination zu buchen, die nur der und sonst keiner anbietet. Ich frage mich da immer, warum nur der und kein anderer? Plausible Erklärungen möglich...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    mosaikM mosaik

    "privacy" wrote:
    Risiko Sicherungsschein.

    ..darum ist das in Österreich einfacher gelöst: bei uns sind die Sicherungsscheine weder nummeriert noch mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Der Reiseveranstalter muss schlicht und einfach versichert sein und ist er das nicht, haftet die Republik Österreich... Es gibt bei uns ein Internetportal vom entsprechenden Ministerium, wo alle Reiseveranstalter aufgelistet sind, die korrekt versichert sind. Kontrolliert wird das alles von diesem Ministerium (jährlich ist eine gesetzlich verpflichtende Meldung mit entsprechenden Unterlagen zu machen).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug bezahlt, Reisebüro Insolvent.....
    mosaikM mosaik

    "Reisepechvogel" wrote:
    Auch lief bei Ebay bis zum 9.02 eine Auktion in der noch ein Flug verkauft wurde.

    ...bei dem sich dann herausstellen hätte können, dass Namensänderungen nicht möglich wären, gell! 😄 😄 😄

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug bezahlt, Reisebüro Insolvent.....
    mosaikM mosaik

    Dieser Fall zeigt aber auch wieder Vorzüge bei einem stationären Vertriebsbüro (Fluggesellschaft, Reisebüro) zu buchen: denn ginge man in ein Büro (ich meine damit "Raum", "Lokal" - eben wo man physisch anwesend sein kann), legt man das Geld hin und muss jenes Dokument erhalten, das einem zur Konsumation der Leistung berechtigt.

    Übrigens jede andere Art ist rein vom Gesetz gar nicht erlaubt.

    Klar, buche ich telefonisch oder im Internet, habe ich keine andere Wahl. Aber eben auch ein wesentlich höheres Risiko, wenn mir das Unternehmen unbekannt ist. Dagegen wird es auch keine Absicherung geben.

    Leider meine ich, dass die betrügerischen Absichten im Internetverkauf zunehmen werden. Selbst bei durchaus positiven Erfahrungen wird man zwischendurch mit schmerzlichen Erfahrungen rechnen müssen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abgelaufen
    mosaikM mosaik

    ... und der nächste Satz lautet aber: "Die Gültigkeit sollte jedoch bereits bei Übergabe des Sicherungsscheins sorgfältig geprüft werden", gell!

    Das heißt, eine Versicherung muss nur bis zu jenem Datum haften, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Läuft eine Versicherung und damit der Sicherungschein vor Ende der Reise ab, haftet die Versicherung NICHT mehr!

    Meines Erachtens hätte man die Restzahlung gar nicht leisten dürfen, ohne einen gültigen Sicherungsschein zu bekommen. Man wäre auch nicht Stornogebühren pflichtig geworden, weil man keine Vertragsbedingung gebrochen hätte - es wäre zu einer Pflichtverletzung der anderen Partei gekommen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Koffer 4 Tage später im Hotel was nun?
    mosaikM mosaik

    und die Frage im konkreten Fall lautet wohl auch:
    Wer muss was bezahlen?

    Zuständig für Ansprüche bei einer Pauschalreise für verspätete Gepäckauslieferung ist zweifelsfrei der Reiseveranstalter nach herrschender Rechtslage und NICHT die Fluggesellschaft.

    Aber die Fluglinie hat ja bis zur ersten Landung auf den Kanaren das Gepäck befördert. Nun geht es darum, ob
    a) der Reiseveranstalter die vollen geforderten € 150.-- ersetzt
    b) der Reiseveranstalter sich wider besserem Wissens abputzt und auf die Fluggesellschaft verweist
    c) sich einer oder beide Partner auf höhere Gewalt berufen, die ich bejahe
    d) ob trotzdem ein Reisemangel in Form von verspäteter Gepäckauslieferung welche Höhe an Reisepreisminderung nachsich zieht, was ich aber ebenfalls bejahe

    Und wie ich schon erwähnte, müssen im Fall von Ersatz der Kosten die damit gekauften Kleidungsstücke üblicherweise wieder an den Reiseveranstalter und oder Fluglinie abgegeben werden (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel).

    Es ist in diesem Fall eine Bestätigung der Reiseleitung über den verspäteten Erhalt notwendig, keine polizeiliche Meldung.

    So schaut die Sache zusammengefasst aus.

    Gespannt warte ich auch Info, wie die Sache ausgeht.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Koffer 4 Tage später im Hotel was nun?
    mosaikM mosaik

    Ich neige in diesem Fall auch zur Ansicht, dass es höhere Gewalt war, für die der Veranstalter nicht haftet (da das Bodenpersonal nicht im Einflussbereich des Veranstalters ist, kann er es auch mit zumutbaren Mitteln nicht verhindern).

    Aus dieser Überlegung heraus wird er auch nicht Schadenersatz pflichtig sein. Somit gehen die Ausgaben auf das eigene Konto.

    Einzig der Punkt: weshalb es vier Tage gedauert hat, bis das Gepäck da war. Aber selbst bei einem Verschulden des Veranstalters müsste er meines Erachtens maximal fünf Prozent vom Reisepreis für jeden Tag zahlen, den er selbst verschuldet hätte. Da aber Ersatzkäufe meist am ersten Tag gemacht werden, haftet er meines Erachtens dafür nicht.

    Das mit der Rechtsschutzversicherung gefällt mir immer wieder bei euch Deutschen! Da wird geklagt, was das Zeug hält - in diesem Fall wären es € 150.--. Da werden Wege und Telefonate geopfert, Zeit und Geld investiert, um zu seinen € 150.-- zu kommen (übrigens, im Falle, dass man Recht bekäme, muss man aber die gekauften Sachen wieder abgeben - also nicht behalten UND € 150.--, gell!).

    Haben denn Gerichte nicht wichtigere Anliegen als €150.-- zu erledigen? Zumindest bei uns in Österreich leiden die Gerichte unter nicht erledigten Akten, sehr oft sinnlosen Akten...

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug-Annulierung
    mosaikM mosaik

    @Thorben
    Ja danke für diesen Hinweis - daran habe ich doch gar nicht gedacht. Jedoch gibt es zu so einem Fall noch kein neues Urteil.

    Denn Entschädigungszahlung käme ja nur in Frage, wenn Flug annulliert und ausfällt - nun fällt zwar das Transportmittel Flugzeug aus, nicht aber der Transport an sich. Ob man also hier von einer Annullierung sprechen könnte oder nicht, bin ich mir nicht klar.

    Denn theoretisch könnte ja auch ein Bustransport unter gleicher Flugnummer durchgeführt werden (die Airport-Express-Busse von Salzburg nach München hatten Flugnummern und man bekam einen einen "Flug"-Coupon).

    Vor allem, da es sich nur um 200 km gehandelt hat, wäre ich mir nicht so sicher - hier warte ich noch auf ein Urteil.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschlussflug-Annulierung
    mosaikM mosaik

    Keine, denn es wurde bereits mehrmals richterlich festgehalten, dass zumutbare Strecken anstelle mit dem Flugzeug ersatzweise auch mit dem Bus durchgeführt werden können, ohne dass man Ansprüche daraus hat.

    Es wird aber sicherlich auf den Einzelfall ankommen, welche Straßenverhältnisse es waren usw. Auch ob es sich um eine Pauschalreise oder um einen Flug alleine gehandelt hat.

    Wobei beim Flug alleine man auch aufpassen muss. Es gibt verschiedene "Flugstrecken", die mit Bussen oder Limousinen durchgeführt werden. Also Strecken mit Flugnummern, wo nix geflogen wird. Diese Information sollte allerdings beim Buchen schon mitgeteilt werden.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel noch nicht Fertig Zanzibar
    mosaikM mosaik

    "kleinerhase" wrote:
    Ich schliesse doch einen verbindlichen Vertrag. Ich habe- durch Vorabzahlung meinen Teil des Vertrages mit dem Veranstalter pflichtgemäß erfüllt. Dann kann ich auch erwarten, dass ich die vertraglich festgelegten Leistungen erhalte, oder?

    Korrekt - habe ich auch mehrmals erwähnt; nur meine ich, € 300.-- erhalten - kann ich damit leben, war es nicht sonst ein schöner Urlaub und sich nicht mit der Frage quälen, könnte ich vielleicht nicht doch 500, 700, 900... bekommen...

    "kleinerhase" wrote:
    Ob es mich STÖRT, dass es statt 4 Restaurants nur eins gab, tut doch dabei gar nichts zur Sache.

    jaein, angenommen ich könnte gerade nur im größten mit der größten Vielfalt essen, die anderen hätten nur eine kleine Karte gehabt und keine Blick aufs Meer, dann müsste man das durchaus als Unannehmlichkeit hinnehmen oder als minimaler Mangel.

    Anders, wenn es vier gleich große und schöne wären - dann könnte das wiederum einen gröberen Mangel darstellen. Da ich aber nicht in der Anlage war, kann ich das nicht beurteilen.

    "kleinerhase" wrote:
    Da ich zB kein Pool-Mensch bin, wäre es mir piepegal, wenn ein Hotel trotz Zusicherung keinen Pool hat. Dennoch würde ich das nach Rückkehr reklamieren- weil vertraglich zugesichert.

    Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht! Das ist durchaus NICHT so! Denn die zugesicherte Eigenschaft muss auch persönlich genützt werden. Fehlen Fitness-Studio, Kinderclub und Tennisplätze, ohne dass ich eigentlich ins Studio wollte, Kinder hatte und Tennis spiele, könnte es bei einer Gerichtsverhandlung eng werden. Da muss man nämlich glaubhaft versichern können, diese Dinge auch nutzen zu wollen. Ok, beim Pool wird das nicht schwierig sein und ich sehe das Fehlen eines versprochenen Pools sowieso ohne wenn und aber als Reisemangel.

    "kleinerhase" wrote:
    Und zu den Sternen.......ich gebe Dir recht. ABER: Wenn Neckermann ein Hotel mit 4,5 Sternen anpreist, dann kann man auch erwarten, die zu bekommen, oder?
    Hast du mal die Hotelbewertungen durchgelesen????
    keine Bodenbeläge, nur nackter Beton in den Zimmern, im Bad ebenfalls, nix gefliest etc.......
    na danke......

    Daher auch mein Einwand: Vorwurf geht hier klar an die Veranstalter. Aber andererseits: es muss doch der vernünftige Menschenverstand einem sagen, wenn man eine Beschreibung liest und Fotos sieht, dass hier vielleicht nicht alles zusammenpasst.

    Somit ist klar, dass eine falsche Katalogausschreibung einen Mangel darstellen kann - es ist aber jeder einzelne Fall für sich zu beurteilen. Also ob Beschreibung plus Sterne ganz etwas anderes versprochen haben oder nur die Sterne falsch waren oder nur die Beschreibung.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel noch nicht Fertig Zanzibar
    mosaikM mosaik

    "beata2577" wrote:
    Klar, bin ja nicht zum ersten mal in africa, war schon in Kapstadt, Johannesburg, Namibia, aegypten, usw. kenne africa, sowas wie das Neptune pwani habe ich noch nie erlebt.

    Aber Südafrika und Namibia kann man mit Schwarzafrika nicht vergleichen. Auch Ägypten zähle ich mehr zur arabischen Mentalität als zur afrikanischen, wenn auch natürlich geografisch in Afrika gelegen. Ich glaube schon, dass da auch ein gewisser Motivirrtum bei Euch lag: Ihr hattet eine "südafrikanische" "Lodge-"Vorstellung, die hat auf Zansibar meilenweit weg war.

    "beata2577" wrote:
    Klar aber irgendwie sollte man sich verständigen können. oder sehe ich es falsch? wie soll mann den ein glas wasser oder saft auf zeichen bestellen??? 😄

    Glas in die Hand nehmen - mit Finger hinein zeigen - an den Mund führen - mit dem Kellner zur Bar mitgehen und so lange sich Getränke zeigen lassen, bis er das richtige hat, in seiner Erkennungs-Freude wird er meist das richtige Wort in seiner Sprache sagen - merken oder aufschreiben für zukünftige Bestellungen 😉

    bir birra lütfen - ein Bier bitte (türkisch)
    jedno bivo molim - ein Bier bitte (kroatisch)
    une biere s'il Vous plait - ein Bier bitte (französisch)
    una birra per favore -ein Bier bitte (italienisch)
    una cerveza por favor - ein Bier bitte (spanisch)

    "beata2577" wrote:
    bettwäschewechsel nach aufforderung am 10 tag find ich im urlaub bei starker hitze nich gerade angenehm. oder?

    Gut, das finde ich, wäre schon ein Reisemangel.

    "beata2577" wrote:
    lt katalog 4 Restaurants (2 Buffet-, 1 Snack- und 1 A-la-Carte-Restaurant). geöffnet war aber nur eins.

    Hängt nun auch noch von der dortigen Speisenauswahl ab, aber ich denke, es wäre unter Mangel einzureihen.

    "beata2577" wrote:
    ich setze ja nicht soviel voraus für africa aber 4,5 Sterne sollten schon einen gewissen standart haben oder? neckermann katalog 4,5 sterne (Landesk. 5Sterne) da kann man doch einen gewissen standard erwarten oder?

    Es ist auch wirklich ein Krampf mit den 5-Sternen. Wo die Veranstalter (Vorwurf dorthin) auch immer den 5. Stern herzaubern? In meinen Augen gibt es nur ganz wenige echte 5-Sterne-Hotels und die sind sicherlich nicht im Neckermann Katalog.
    Aber auch dem Konsumenten ein Vorwurf: 3 Sterne tun's ja oft nicht mehr (dem Nachbarn gegenüber :D). Da müssen schon 4 oder 5 Sterne her. Überhaupt, wenn man sich sowieso in der Türkei schon immer 5 geleistet hatte... Hier wird viel zu viel Wert auf Sterne gelegt und der Verstand, das Gefühl bei der Beschreibung und beim Bild außer Acht gelassen.

    Es ist schon richtig, dass der Veranstalter zur Prospektwahrheit verpflichtet ist. Aber auch der scheint es zunehmend nicht mehr so genau mit den Erklärungen zu seiner eigenen Einschätzung und landesüblichen Erklärung zu haben.

    "beata2577" wrote:
    neu eröffnet heisst aber für nich nicht unbedingt baustelle? oder darf man nicht mehr in neue hotels reisen? 😄

    Nein, man darf heute nicht neu eröffnete Hotels sofort buchen. Das zumindest zeigt mir meine über 20jährige Erfahrung (Ausnahmen, aber wirklich Ausnahmen, bestätigen die Regel!).

    Verträge für Kataloge werden meist ein Jahr vorher abgeschlossen. Da steht manchmal noch gar nicht der Rohbau. Aber der Besitzer verspricht natürlich, dass alles fertig sein wird.

    Warum die Veranstalter trotz diesem Wissen solche Angebote aufnehmen? Weil der Druck von Konsumenten, immer neue Hotels zu haben, steigt. Weil meist ein günstiger Einführungspreis angeboten wird, der natürlich werbemäßig wirksam ist. Und andere Gründe.

    Wenn ich mir also alle echte und möglichen Mängel ansehe, meine ich, die Entschädigung von € 300.-- pro Person könnte durchaus angemessen sein. Geht man nun doch zu Gericht, könnte es sein, dass man vielleich € 500.-- bekommt oder aber auch nur € 150.-- zugesprochen erhält. Und die Kosten für den Anwalt hat man nebenbei zu tragen.

    Kann sein. Ich meine, die Entscheidung liegt bei Euch, Ihr seit dort gewesen, es sind Eure Empfindungen - aber eine ganz persönliche Abschlussfrage: war denn der Urlaub so schlecht, dass nur die Mängel des Hotels in Erinnerung geblieben sind? Wasser? Wetter? Leute? Umgebung? Zansibar? Alles eigentlich umsonst gewesen? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass Urlaub nur aus Geld besteht, oder irre ich mich darin?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alltours kappt ~200.000 Flugplätze bei TuiFly
    mosaikM mosaik

    Neueste Meldung (Quelle fvw online):

    Die Pauschaltouristik der Rewe-Gruppe bleibt nun doch an Bord von TUIfly - zumindest in der Sommersaison. Zwischenzeitlich hatte es Verlautbarungen aus Köln gegeben, wonach man sich dem Boykott von Alltours-Chef Willi Verhuven anschließen werde.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Alltours kappt ~200.000 Flugplätze bei TuiFly
    mosaikM mosaik

    @Günter
    Mir ist natürlich bewußt, dass seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts - meine Selbständigkeit (bis 1999) - ganz andere Verhältnisse herrschten. Aber ich habe ja nicht den Nabel verloren zur Branche, unter anderem, wie du, durch die fvw.

    Was Middelhoff angeht, gestehe ich, seinen Werdegang nicht verfolgt zu haben. Meine Aussagen haben sich auch mehr auf TUI und andere wie z. B. GuletTouristik in Österreich bezogen.

    Dass Frenzel aus der Touristik käme, wäre mir neu, würde ich aber somit gerne zur Kenntnis nehme und Teile meiner Ansicht revidieren. Ich meine mich errinnern zu können, dass er von der Preussag kam oder gar von der Westbank?

    Ich habe auch von den Erfolgen der Reiseriesen gelesen - trotzdem: das WIE es zum Erfolg kam hinterfrage ich: Personalkürzungen, Mehrstunden ohne Zahlung, "billige" Arbeitskräfte, meist unerfahren sollen hochwertige Produkte verkaufen, Millionen Investitionen in Internetportale und TV-Sender, die nachweislich nicht so laufen, wie sie kosten, Namensänderungen bei TUI (Logo, Preussag zu TUI), die Millionen verschlungen haben, die wiederum durch Einsparungen - Provisionskürzungen und Strafmodelle usw. - herein gebracht werden.

    Ja natürlich können sie erfolgreich sein - nur ich frage mich immer, was mache diese Damen und Herren so anders als du und ich oder der Besitzer vom Hotel Sacher, um so manchmal himmelhoch gelobt und noch höher bezahlt zu werden (und der "kleine" Mann oder Frau rauft um 1,75 % Bruttolohnerhöhung).

    Ich verstehe mit dem Ratio, dass dies eben die Veränderungen darstellt und es "halt heute so ist". Aber mein streitbarer Widder in mir sagt, wenn man alles gedankenlos und ohne Widerstand schluckt, wird sich nie was ändern. Ob ich was ändern kann, weiß ich nicht. Aber ich stehe zu meiner Ansicht, dass von den Damen und Herren noch keiner, der "abtreten" musste, auch nur einen Euro privates Geld für Spekulationen oder Fehlgeschäfte hinlegen hat müssen. Im Gegenteil - deren Abfertigung waren manchmal mein 10-Jahresgehalt oder mehr.

    Neidig, nein, aber aufzeigen will ich, dass der Erfolg der Chefetagen mit Reisen im herkömmlichen Sinn nicht mehr viel hat. Und ich wage zu bezweifeln, ob diese Manager jemals an einem Schalter gesessen, im AMADEUS gebucht, Kundenbeschwerden persönlich Tag für Tag angehört haben oder schlaflose Nächte wegen Provisionskürzungen, Direktverkauf usw. hatten. Ängste und Bedürfnisse von 95 Prozent der im Tourismus tätigen. Und da sitzen Menschen ganz oben und entscheiden: X hundert oder tausend Mitarbeiter müssen eingespart werden, die Rendite für die Geldgeber muss gesteigert werden, die Flotte muss umgepinselt werden - ist ihre Aufgabe, aber ich wiederhole mich, was hat das mit Tourismus zu tun?

    Immer interessant von dir zu lesen und zwei verschiedene Meinungen sind eindeutig spannender als ein gemeinsames Beweihräuchern ... gell! 😉

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Hotel noch nicht Fertig Zanzibar
    mosaikM mosaik

    "beata2577" wrote:
    Kein warmes Wasser über mehrere Tage

    unter Umständen kein Reisemangel, schließlich liegt die Insel Zansibar in den Tropen, wo es eh heiß ist.

    "beata2577" wrote:
    okay, verstehe, aber was hat dies mit WARMWASSER zutun?

    Ein Mangel muss ein nachhaltiger Nachteil sein. Das heißt, kann ich mich nicht duschen, weil kein Warmwasser da und die Umwelttemperaturen es nicht gestatten nur mit Kaltwasser zu duschen, dann sehe ich das natürlich als MANGEL. Wenn ich aber in tropischen Gebieten bei Temperaturen um 30 Grad nur mit "Kaltwasser" (und das vielleicht leicht warm) duschen kann, dann mag das durchaus z. B. beim Haare Waschen unangenehm sein, aber man wird vielleicht nur von einer "Unannehmlichkeit" sprechen.

    "beata2577" wrote:
    Das Personal wurde ungeschult auf die Gäste losgelassen, dementsprechend ließ der Service zu Wünschen übrig

    "beata2577" wrote:
    das personal wurde frisch aus dem busch geliefert Lt. Hotelmanager, verstand kein wort und vergass die bestellungen und und und hat total unbeholfen

    wir sind wieder bei der Hotelkategorie und Katalogausschreibung: WIE hat der Veranstalter Zansibar angeboten und im speziellen das Hotel? Hat er auf mögliche Servicemängel hingewiesen, hat er auf den großen Nachholbedarf im Hotelwesen hingewiesen, hat er darauf hingewiesen, dass dort Touristismus erst jüngst entstanden ist - also entsteht beim Lesen des Katalogs der Eindruck, dass man in ein touristisches Entwicklungsland mit Anfangsschwierigkeiten reist oder wurde einem ein toller 4-Sterne-Urlaub mit allem erdenklichen Service verkauft?

    Denn gerade erst habe ich wieder in einem Reiserechtfachbuch von zwei Juristinnen gelesen, dass man bei Reisen sehr wohl allgemeine Grundkenntnisse über Land, Leute, Fauna, Flora usw. bei Reisenden voraussetzen darf. Zumal in der heutigen Zeit durch Internet das Nachlesen wohl kaum jemanden mehr Probleme bereiten würde.

    Daraus lässt sich aber ableiten, dass man in solche Länder auch mit anderen Erwartungshaltungen reisen muss.

    Dies als Hintergrundinfo.

    "beata2577" wrote:
    Verständigungsprobleme, Servicesprache Deutsch oder Englisch nicht vorhanden

    War eine solche Verständigungsmöglichkeit vom Veranstalter versprochen worden? Schließlich ist Zansibar schwarz-schwarz-schwarz-Afrika, gell!

    "beata2577" wrote:
    Klar aber irgendwie sollte man sich verständigen können. oder sehe ich es falsch?

    Wenn ein Veranstalter nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass Englisch oder Deutsch als Verständigungssprache dient, reist man in ein Land, in dem man sich u. U. nicht verständigen kann (Tibet, China, Japan, Teile von Afrika, spanisch sprechende Länder in Südamerika, französisch sprechende Länder in Afrika).

    Daher kann es durchaus sein, wenn man in Länder reist, die eben noch nicht touristisch wirklich erschlossen sind, dass man schlicht sich mit Zeichen verständigen muss. Man darf also nicht weltweit erwarten, mit gängigen, gelernten Sprachen durchzukommen.

    "beata2577" wrote:
    Zimmerreinigung eine Zumutung, Bettwäsche wurde erst nach 10 Tagen gewechselt, Reinigung mangelhaft

    Wie viele Sterne und welcher Intervall wurden versprochen. Wie definiert man "mangelhaft"?

    "beata2577" wrote:
    4,5 Sterne, es wurde nur oberf. gereinigt nicht gewischt und so

    lässt sich somit als Nicht-Dabeigewesener nicht beurteilen, ob es ausreichend war aufgrund der sonstigen klimatischen Verhältnisse oder Verschmutzungsgrad oder ob hier mitteleuropäisches Denken vorherrschte. Lässt sich vielleicht mit Fotos ja dokumentieren.

    "beata2577" wrote:
    Sämtliche Restaurants und Bars sind noch nicht fertig gestellt oder geöffnet. Das A la carte Restaurant über dem Hauptrestaurant wurde noch nicht betrieben

    Welche Hotelkategorie und was hat der Reiseveranstalter zugesagt?

    "beata2577" wrote:
    4,5 Sterne lt Katalog Zu den Annehmlichkeiten gehören 2 Bars, 4 Restaurants (2 Buffet-, 1 Snack- und 1 A-la-Carte-Restaurant).

    Da gibt es ein Urteil von einem Kenya-Urlaub: da waren auch mehrere Restaurants, aber in eines konnte der Kunde nie gehen (ich habe es nicht mehr genau im Kopf, ich glaube es war auch ein A-la-Carte-Rest.). Der Kunde verlangte eine Preisminderung und blitze ab. Der Richter war der Meinung, dass mit noch mindestens drei andren Verpflegsmöglichkeiten durchaus auch eine Abwechslung vorhanden war und es somit keine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses gab, gell!

    "beata2577" wrote:
    Speisen, sowie Auswahl am Buffet, mangelhaft, Das Frühstück war sehr spartanisch

    "beata2577" wrote:
    ich setze ja nicht soviel voraus für africa aber 4,5 Sterne sollten schon einen gewissen standart haben oder

    Wieder - wie war die Katalogausschreibung - konnte man tatsächlich von 4-5-Sterne europäischem Standards voraussetzen oder gab es Hinweise auf "örtliche 4-5"? Was setzt ein Mitteleuropäer voraus und wie waren die tatsächlichen Verhältnisse - objektiv / subjektiv betrachtet (Beispiel: "jedes 5 Sterne Hotel hat eine Piano-Bar..." --> mit nichten, kann sein, muss aber nicht sein --> Motivirrtum würde man dies bezeichnen).

    "beata2577" wrote:
    Vollpension. Alle Mahlzeiten in Buffetform (gegen Aufpreis/nach Reservierung Abendessen auch im A-la-Carte-Restaurant möglich). Snacks von 12.00-18.00 Uhr. Lokale alkoholische Getränke, Wein, Softdrinks im Glas (Flaschen gegen Aufpreis. die auswahl war sehr mager, der koch hatte ja auch nur 4 töpft und einige pfannen lt seiner aussage´.

    Getränke waren ständig aus, es gab oftmals nur eine Sorte Saft, oder es gab keine Cola, Sprite oder ähnliches.
    keinerlei Auswahl an alkoholfreien Getränken

    Lokale alkoholische Getränke, Wein, Softdrinks im Glas (Flaschen gegen Aufpreis). ist cola, fanta und so kein softdrink

    Cola und Fanta sind auch Softdrinks, aber das heißt noch lange nicht, dass sie überall angeboten werden müssen! Auch hier scheint ein Motivirrtum vorzuliegen: wer auf Zansibar mitteleuropäische Getränke als Standard vorausseht, irrt - lokale Softgetränke sind selbstverständlich auch als solche anzusehen.

    Anhand deiner hier geschilderten Tatsachen sehe ich jetzt mal auf den ersten Blick zumindest kein echtes Auswahlproblem. Mag sein, dass es im Verhältnis zu einem türkischen Club magerer war, aber auch wieder der Hinweis: was hat der Veranstalter versprochen?

    Wir wissen nicht, welche Hotelkategorie, was versprochen wurde, wie viel die Reise gekostet hat, wie sie ausgeschrieben war - all das sind aber Fragen, die wichtig sind, um Eure Fragen beantworten zu können.

    "beata2577" wrote:
    Hotel "Neptune Pwani Beach, Zanzibar" 4,5 Sterne RV NeckermannPreis pP 2099,00

    Sollte es sich um einen 10tägigen oder zweiwöchigen Aufenthalt handelt, meine ich, dass es sich um einen aktzeptablen Preis für das handelt, was ich hier so gelesen habe. Auch die im Internet bei Neckermann stehende Beschreibung weist beispielsweise auf die von dir angeführten Aufzahlungsmöglichkeiten bei Getränken und Essen hier. Auch kann ich zumindest der Internetbeschreibung nicht entnehmen, dass es sich hier um eine hochwertige Anlage handelt; der Hinweis - neu erbaut - lässt schließen, dass noch nicht alles so rund läuft.

    Ich verstehe schon, dass man vielleicht enttäuscht ist, vor allem, wenn man, wie du schreibst, schon viel herum gekommen ist. Aber jedes Land ist ein anderes Land und man sollte halt eine passende Beratung vorher haben. Dann wäre man genauso dorthin gereist, hätte die "Mängel" lockerer hingenommen und einen schönen exotischen Urlaub verbracht. Aber dieser manchmal oft hohe Anspruch oder besser gesagt Erwartungshaltung, die vielleicht sogar von Urlaub zu Urlaub höher geschraubt wird (ich meine jetzt hier die persönliche Vorfreude), lässt einem dann manchmal Kleinigkeiten viel schlimmer vorkommen als sie bei objektiver Betrachtung aller Umstände wirklich waren. Damit soll keine Verniedlichung von echten Probleme schön geredet werden. Ich möchte nur verschiedene Betrachtungsblickwinkel aufzeigen.

    Also aus meiner Fern-Sicht meine ich, dass das Entschädigungsangebot vom Veranstalter doch recht angemessen den tatsächlich zu recht bestehenden Mängel entspricht. Ob es sich hier lohnt weiter zu streiten, wage ich sehr zu bezweifeln.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alltours kappt ~200.000 Flugplätze bei TuiFly
    mosaikM mosaik

    @privacy
    Umfragen - Statistiken sind halt so gut wie der, der sie macht oder fälscht. Denn von einer "Online- und Billiganbieter-BEDROHUNG" zu sprechen ist angesichts der für 2006 veröffentlichten Zahlen net wirklich zu reden.

    Knapp 160 wurden befragt, darunter auch Flughäfenbetreiber. Flughäfen sind ganz anders ausgerichtet, dort müssen andere Strategien laufen als bei einem Reiseveranstalter oder in einem privaten Reisebüro. Ich denke, in Deutschland wird es auf dem Sektor Touristik sicherlich mehr als 20.000 Unternehmen geben - was sind dann also 160 davon befragt?

    Das Verhältnis im Internet verkaufter PAUSCHALREISEN zum Verkauf über Ladengeschäfte ist immer noch maximal 10:90 - vor allem, weil viele der Erhebungen auch jene "Buchungen" als Internetbuchungen bezeichnen, bei denen lediglich per Mail angefragt wurde...

    Weiters stelle ich in Frage, ob es notwendig ist, "sich dem Einstieg radikal durchgreifender Finanzinvestoren" beugen zu müssen.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Hotel noch nicht Fertig Zanzibar
    mosaikM mosaik

    "beata2577" wrote:
    Die (noch nicht offiziell Eröffnete) Hotelanlage befand sich noch in totaler Bauphase, ganztägig wurde in der gesamten Anlage gebaggert, gebuddelt, geklopft und gehämmert
    (Fotos können per E-Mail zugesandt werden)

    Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Die Ausstattung der Zimmer war mangelhaft, in den Zimmer fehlten Fernseher, Minibar, Safe, Kaffeemaschine (lt. Katalog vorhanden)

    wenn im Katalog versprochen - Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Kein warmes Wasser über mehrere Tage

    unter Umständen kein Reisemangel, schließlich liegt die Insel Zansibar in den Tropen, wo es eh heiß ist.

    "beata2577" wrote:
    Ständiger Stromausfall

    Kein Reisemangel, wenn landestypisch, schließlich nicht in Mitteleuropa.

    "beata2577" wrote:
    Laufende Toilettenbecken, die das Zimmer überschwemmten

    Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Täglich fehlten die Duschtücher auf dem Zimmer. Ebenfalls fehlten grundsätzlich Handtücher am Strand

    war beides denn vom Veranstalter versprochen worden? Wenn ja --> Reisemangel, wenn nein --> kein Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Das Personal wurde ungeschult auf die Gäste losgelassen, dementsprechend ließ der Service zu Wünschen übrig

    Ein Richter würde jetzt eine Definition verlangen: .... zu Wünschen übrig...

    "beata2577" wrote:
    Verständigungsprobleme, Servicesprache Deutsch oder Englisch nicht vorhanden

    War eine solche Verständigungsmöglichkeit vom Veranstalter versprochen worden? Schließlich ist Zansibar schwarz-schwarz-schwarz-Afrika, gell!

    "beata2577" wrote:
    Zimmerreinigung eine Zumutung, Bettwäsche wurde erst nach 10 Tagen gewechselt, Reinigung mangelhaft

    Wie viele Sterne und welcher Intervall wurden versprochen. Wie definiert man "mangelhaft"?

    "beata2577" wrote:
    Sämtliche Restaurants und Bars sind noch nicht fertig gestellt oder geöffnet. Das A la carte Restaurant über dem Hauptrestaurant wurde noch nicht betrieben

    Welche Hotelkategorie und was hat der Reiseveranstalter zugesagt?

    "beata2577" wrote:
    Speisen, sowie Auswahl am Buffet, mangelhaft, Das Frühstück war sehr spartanisch

    Ein Richter würde jetzt nachfragen, was denn unter "Auswahl mangelhaft" und "spartanisch" zu verstehen sei. Und was wurde einem zu welchem Preis versprochen?

    "beata2577" wrote:
    Getränke waren ständig aus, es gab oftmals nur eine Sorte Saft, oder es gab keine Cola, Sprite oder ähnliches.
    keinerlei Auswahl an alkoholfreien Getränken

    Was hat der Veranstalter zugesagt? Soft Drinks? Dann muss er kein Cola hinstellen! Was wird als "keine Auswahl an alkoholischen Getränken bezeichnet: 1 - 3 - 5 - 10?

    "beata2577" wrote:
    Das Sportcenter nicht geöffnet

    • Miniclub ist auch nicht vorhanden
    • Spa Center nicht geöffnet

    Waren Kinder mit --> dann Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Keine Animation, Keine Abendunterhaltung

    wenn zugesagt, Reisemangel

    "beata2577" wrote:
    Ungenügend Sonnenschirme (4 Stck. am Pool)

    Unter Umständen kein Reisemangel (es gibt entsprechende Urteile...).

    "beata2577" wrote:
    Die Beschwerden wurden von der Reiseleitung aufgenommen, leider wurde sich nur mangelhaft oder gar nicht bemüht Probleme zu beheben

    Reiseleitungen müssen Mängel nur aufnehmen, sofern sie sie nicht mehr beheben können. Darüber hinaus sind sie aber zu nicht mehr verpflichtet.

    "beata2577" wrote:
    Reiseveranstalter hab mir Scheck über 15% der reisesumme zugeschickt? find ich etwas lächerlich? was meint Ihr? soll ich mich an RV nochmals wenden oder lieber direkt zum anwalt?

    Wir wissen nicht, welche Hotelkategorie, was versprochen wurde, wie viel die Reise gekostet hat, wie sie ausgeschrieben war - all das sind aber Fragen, die wichtig sind, um Eure Fragen beantworten zu können.

    Grundsätzlich zählt Zanisbar sicher noch zu den absoluten Entwicklungsländern und wahrscheinlich wird man dort auch manchen Abstrich hinnehmen müssen, der auf Mallorca schon eine Geld-Zurück-Garantie darstellte.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wichtige Frage zur RRV
    mosaikM mosaik

    "privacy" wrote:
    das die RRV bereits vor Abschluß des jetzt gültigen Reisevertrages erfolgte.

    nicht ganz richtig:
    a) könnte auch MIT (neuem) Abschluss des Reisevertrags erfolgen bzw. schon bestanden haben, da sich die Versicherung meist auf einen bestimmten Zeitraum, Reiseziel und oder Reisepreis bezieht
    b) wenn später abgeschlossen: meist eine Wartezeit von 10 Tage, in denen ein Schadensfall nicht versichert wäre
    c) wenn ganz kurzfristig --> Versicherung kontaktieren

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alltours kappt ~200.000 Flugplätze bei TuiFly
    mosaikM mosaik

    @siegi

    es scheint mir, dass du aber nicht wirklich Einblick in dieser Branche hast. Sonst könntest du nämlich etliche Aussagen der "Schlaumeier" durchaus bewerten.

    Ich habe 13 Jahre ein einiges Touristikunternehmen besessen, allerdings war ich leider nicht so schlau wie die "Schlaumeier", sonst würde ich heute an der Stelle von Hr. Verhuven sitzen.

    Und zur Aussage: ...der wird schon wissen, was er macht... möchte ich nur anmerken, dass gerade in diesen Chefetagen kaum jemals jemand zur Verantwortung gezogen wurde, wenn er es doch nicht wusste. Also - wozu muss er was wissen?

    Das ist natürlich jetzt eine Unterstellung und Hr. V. wird sich schon was dabei denken. Aber a) ob er das Richtige denkt b) die anderen nicht was anderes unternehmen c) auch das Gewünschte heraus kommt wird sich erst weisen.

    Nicht alle Bosse der Megakonzerne sind strahlende Glückskinder - am Beispiel der TUI sieht man es am besten: KEIN einziger Touristiker mehr in der obersten Etage - nur mehr Banker - und DIE wissen gaaanz sicher, wie der Hase in der Touristik läuft, gell 😄

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Koffer verloren / Haftung?
    mosaikM mosaik

    beim vom @privacy zitierten Urteil haftet der Reiseveranstalter nicht, weil die Aufbewahrung des Gepäcks zwischen Check-Out und Abreise nicht Bestandteil versprochener Leistungen war. Auch hat kein Angestellter persönlich Gepäckstücke entgegen genommen, sondern die Kunden konnte selbst ihr Gepäck in einem Raum abestellen.

    In dem Urteil dieses Postings (leider habe ich diese Ausgabe von ReiseRechtAktuell noch nicht erhalten) scheint aber die Sachlage anders zu liegen: hier wurde zumindest ein Transporvertrag für das Gepäck als Teil der versprochenen Leistung des Reiseveranstalters angesehen. Aber ich kenne die genaue Urteilsbegründung noch nicht im Detail.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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