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  • Umbuchung durch Reisebüro von Linienflug auf Low-Cost
    mosaikM mosaik

    Mein Gefühl sagt mir, dass hier das deutsche Reisebüro hier Schuld haben könnte.

    Aber wie schon vor mir geschrieben wurde - wie beweisen? Nun, es gäbe die Möglichkeit, den so genannten PRN (Passenger Name Record) von Thai anzufordern. Darin sind alle Vorgänge genau mit Datum, Uhrzeit und Benutzer erkennbar. Also nachvollziehbar, ob es stimmt, dass die Buchung vom Reisebüro und nicht von der Airline selbst storniert wurde. Damit wäre man ja der Wahrheit ein Stück weiter.

    Denn ich kenne auch die andere Situation: Kunde steht im Ausland vor dem Leistungserbringer mit einem Problem --> der Leistungserbringer schiebt prompt die Schuld zurück in die Heimat nach Deutschland oder Österreich (weil die Leut' ja weit weg sind) - und so hat der Vertreter im Ausland seine Ruh'. Also sagt mir eine Aussage eines Mitarbeiters von Thai im Moment nicht viel (es kann ja auch sein, dass für den Anschlussflug ein besonders günstiger Tarif gebucht war, für den Thai nur wenige Plätze freigeschalten hatte... die Tarifstruktur, ein Kapitel für sich).

    Richtig ist auch der bereits gegebene Hinweis, dass ein Vertrag ein Vertrag ist. Wenn darin eine bestimmte Fluglinie angeführt ist, dann muss auch diese verwendet werden (Ausnahmen gibt es sicherlich).

    Bezüglich des Gewichts des Freigepäcks könnte es vielleicht schon wieder problematisch werden. Ein Urteil, das bei einem Golfgepäck ergangen ist, hat das Fluglinie Schadenersatz pflichtig gemacht. Aber da ging es explizit um den kostenlosen Transport vom Golfgepäck und die Änderung der Transportbedingung kam von der Fluglinie selbst.

    Aber hier geht es nur um die Unterschiede von kg - nicht um ein bestimmtes, von vorne herein genanntes und wesentliches Gepäckstück. Hier können also beide Parteien "argumentieren".

    Dass der Low-Cost-Flug günstiger war als der ursprünglich gebuchte Thai ist sehr wahrscheinlich, müsste aber bewiesen werden. Und ob man hier dann eine Rückzahlung einer allfällige Differenz erwirken kann, wage ich zu bezweifeln - denn schließlich kann jeder Unternehmen seine Preise frei festsetzen - wenn sie bezahlt werden --> bleibt noch die (unerlaubte) Änderung des Leistungsbringers, sprich Fluglinienwechsel: hier müsste ein objektiver Mangel oder Schaden nachgewiesen werden, um eine Preissenkung erwirken zu können.

    Pauschalreise scheint es auch keine gewesen zu sein, wo man vielleicht a bisserl was bekommen tät'.

    Was also übrig bleibt, neben schwer beweisbaren unsauberen Dingen, der tatsächlich erlittene Schaden in der Bezahlung von 5 kg Übergepäck auf den Inlandsflügen. Denn die Rückflugsverspätung hätte Thai Airways ebenso treffen können, und ob beim Hinflug der "geplante" Thai Anschluss tatsächlich geflogen wurde (oder vielleicht ebenfalls storniert war), geht nicht klar aus dem Ausgangsposting hervor.

    Ich habe mal im Internet ge-googled bzgl. Preis Bangkok - Phuket und retour: da liegen alle Airlines bei plus minus € 183.-- (Test 20.8. - 3.9.). Daher auch hier die Frage: wie viel kann dann eine Differenz zwischen den beiden Airlines betragen...?

    Die Sache ist nicht schön verlaufen, aber ob es sich lohnt, hier außer dem Schaden noch weiter zu dringen, wage ich zu bezweifeln

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Preis erhöht!
    mosaikM mosaik

    mosaik wrote:

    1. Ein Reiseveranstalter kann seinen Reisepreis auch nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung noch wegen Preisirrtum anfechten.

    ..ehm... sagte ich das schon recht früh?.... 😉

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Fähigkeiten muss ein Reisebüromitarbeiter besitzen
    mosaikM mosaik

    😱 Verschoben in die "Belustigungsecke" vom Reiserecht her?
    😄 "Mein Kampf" ... net wieder braun denken, ich denk da eher salvamor41 😄 😄 😄

    ...wie die bisherigen Reaktionen zeigen, Reisebüromitarbeiter werden nicht als Teil eines Systems sondern als das System schlechthin gesehen, gell @salvamor41 😉

    und der Thorben Hendrick kennt sich a net aus 😄 😄 😄 : das IST Reiserecht, zumindest das Recht des Kundens, gell @salvamor41 😛

    Ein Schelm, der Schlechtes über mich denkt...

    grinst unverhohlen
    mosaik

    Archiv

  • Welche Fähigkeiten muss ein Reisebüromitarbeiter besitzen
    mosaikM mosaik

    off-topic diesmal - aber weil's doch war ist: was sollen wir denn noch alles wissen (Stichwort: Reisebüroberater als Versicherungsexperte).

    Also, hier mal etwas zum Schmunzeln über unseren Beruf: 😛

    "Ich bin in der Lage gleichzeitig:

    Preise für drei Personen auszurechnen, Reservierungen in acht verschiedenen Reservierungssystemen zu tätigen und 15 eingehende Telefongespräche anzunehmen.

    Ich spreche alle Sprachen und habe alle Länder der Erde besucht,
    ich kenne jeden Strand und jedes Hotel,
    weiß alle Einreisebestimmungen für alle Nationen und Staatsbürger.
    Ich bin verantwortlich für das Essen im Flugzeug, für Verkehrsstaus, defekte Mietwagen und Flugzeuge,
    das Wetter und eventuelle Kriege, Unruhen und Epidemien, sowie für die
    Wirtschaftslage und eventuelle ungünstige Umtauschkurse.

    Ich habe magische Fähigkeiten und kann Zimmer in ausgebuchten Hotels
    und Plätze in vollen Flugzeugen und Zügen reservieren,
    außerdem bin ich in der Lage die Flüge zu Ihren Wunschzeiten starten und auch landen zu lassen.

    Ich weiß auch, dass Sie, wenn Sie einen Flug für Freitag gebucht haben, in Wirklichkeit am Samstag fliegen wollten.

    Ich lächle, bin mitfühlend und ersetze meinen Kunden gerne den Psychiater.

    Ich bin Ihnen gerne beim Abbau Ihrer Aggressionen behilflich und ertrage mit stoischer Ruhe auch die unflätigsten Beschimpfungen.

    Ich kann schauspielern, singen, tanzen und den Drucker reparieren. Ich ersetze die Flughafeninformationen, kenne weder Sonn- noch Feiertage und arbeite gerne unentgeltlich bis in die späten Abendstunden.

    Persönliche Freizeit ist mir ein Gräuel! Die einzige Freude meines Daseins ist es, anderen selbstlos zu dienen,

    denn

    Ich bin ein Reisebüromitarbeiter!

    grinst Peter 😄

    Archiv

  • ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!
    mosaikM mosaik

    Liebste Alexandra,

    ich teile deine Meinung voll und ganz - nur seh ich's anders, gell!

    Dein Beruf: Versicherungskauffrau
    Dein Wissen: alles rund um Versicherungen - sehr weitläufig
    Was du nicht wissen musst: welche Vorschriften hat ein Reisebüro bzgl. Versicherungen

    Mein Beruf: Reisebüroexperte
    Mein Wissen: alles rund ums Reisen - auch sehr weitläufig
    Was ich nicht wissen muss: welche Details Versicherungen wie auslegen könnten oder nicht (...welche Vorschriften Piloten haben, welche Vorschriften Hotels haben - muss ich auch nicht im Reisebüro wissen).

    Und ich gebe dir recht: Man kann natürlich jeden Kunden darauf hinweisen
    ... dass es nicht nur Badeurlaube gibt, sondern Kur-, Städte-, Rundreisen...
    ... dass es nicht nur Reisen mit dem Flugzeug, sondern auch mit der Bahn, Bus... gibt
    ... dass es nicht nur die Türkei als Urlaubsland gibt, sondern....
    ... dass er nicht nur von Salzburg, sondern auch von Linz und München abfliegen kann,
    ... dass es zu seiner Reisezeit im Juli sehr teuer ist, aber im Jänner wieder billiger wird
    ... dass es neben einer Kurzzeitversicherung auch Jahresversicherungen gibt...

    verstehst du, worauf ich hinaus will: wenn ich im täglich Alltag jedes Mal eine Litanei von Fragen bzw. Informationen geben würde, liefen mir die Kunden weg - die Masse WILL DAS GAR NICHT WISSEN!

    Daher meine Empfehlung, anstelle über die Servicewüste schimpfen, die einfache Frage stellen: da ich mehrmals im Jahr verreisen, gibt es da eine Jahresversicherung?

    Wenn dann nix kommt, nehme ich alles, was ich geschrieben habe, zurück und bezeichne diesen Berater als Bewohner der Servicewüste! 😉

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!
    mosaikM mosaik

    Vermittlung von Reiseversicherungen im Reisebüro

    Reisebüros sind Vermittler von Versicherungen. Als solche sind sie nicht für den Inhalt (Bedingungen) oder Entscheidungen verantwortlich oder können diese beeinflussen.

    Reisebüros sind aufgrund von EU-weiten Bestimmungen verpflichtet, Kunden auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reisestornoversicherung im Fall einer Erkrankung oder Unfall aus der /dem eine Reiseunfähigkeit resultiert, hinzuweisen.

    Ob die beim Abschluss einer Reiseversicherung anfallende Provision "Anreiz" oder nicht sein mag, lasse ich dahin gestellt. Bei manchen Flug- oder Bahntickets verdient ein Reisebüro auch nicht mehr.

    Was mich schon aber immer etwas wurmt, ist der Vorwurf, man hätte schon von einem Reisebüro erwartet, dass es ein perfekter Versicherungsfachmann ist und über alle am Markt befindlichen Produkte detailliert bescheid weiß (Stichwort: Jahresversicherung).

    Wir sind im Reisebüro sehr wohl gut über die gängigen Reiseversicherungsprodukte informiert. Aber zu 95 % fragten die Kunden nur nach der günstigsten Versicherung für den einen Urlaub. Gut, jetzt ist da ein Stammkunde, der mehrere Reisen pro Jahr macht und der wurde nicht hingewiesen, dass es eine Jahresversicherung gibt. Naiv zurückgefragt: und? dann frage ich halt mal von mir aus, ob es da keine günstigere Möglichkeit gibt.

    Ja, ich weiß - Reisebüros und die Servicewüste ... Aber wer fragt hat eindeutig mehr vom Leben. Wenn ich ein Problem oder eine Frage habe, dann stelle ich sie. Braucht es da immer erst eine Frage vom anderen?

    Es gibt Sportgepäck-, Fotoausrüstung-, Reisestorno-, Reiseabbruch-, Reisestorno- und Reiseabbruch-, Komplett-Schutz, Reiseschutz-, Bus-, Bahn-, Selbstfahrer-, Jahres-Reise-Schutz-, Jahres-Reise-Komplettschutz-Versicherungen; bei der letzten unterscheidet man zwischen Business und Urlaub, wobei bei ersterer unterschieden wird zwischen Classic, Plus und Executive und bei zweiterer zwischen Classic und Plus - und das von einem einzigen Anbieter (es gibt aber mehrere Anbieter...).

    Macht es wirklich Sinn, wenn da Fam. Meier in Vorfreude auf ihren Urlaub nicht mit dem für ihren Urlaub passenden Produkt bedient wird, sondern sich eine Abhandlung über mögliche Versicherungen anhören muss?

    Und als letztes zum Thema: Reisebüros als Versicherungsfachleute

    Es ist weder deren Aufgabe noch gesetzliche Pflicht, Versicherungsfachmann oder -frau zu sein - denn dazu sind ja die Erbringer der Leistungen, nämlich die Versicherungen da!

    Aber jedes Mal, wenn ich einen Kunden gebeten hatte, ob seiner speziellen Frage, doch die Versicherung selbst anzurufen, meinte dieser, ich soll es machen (wegen dem Servicegedanken und so, gell 😉 ). So, nun stehe ich zwischen zwei Sesseln: da redet der Kunde auf mich ein und erklärt mir seine Sache - am anderen Ohr der Mitarbeiter der Versicherung, der mir erklärt, wenn das wirklich so ist, dann ist die Sache so und so. Aufgelegt, Fall tritt ein, prompt meint dann der Kunde - ICH hätte ihm aber was anderes gesagt und macht seine Ohrwaschln zu, wenn ich in daran erinnere, dass das die VERSICHERUNG gesagt hat...

    Wir kommen also dem Grundproblem schon recht nahe, wenn ich jetzt behaupte, dass Kunden lieber den Vermittler - Reisebüro - in die Mangel nehmen möchten (oder gar beschimpfen und bedrohen :? ) als sich mit dem EIGENTLICHEN Verantwortlichen auseinander zusetzen (die Servicewüste lässt grüßen, gell!).

    Wenn ich eine spezielle Frage habe, die mir sehr wichtig ist, dann greife ich - altmodisch: zum Telefonhörer, neumodisch: zum Handy und frage genau nach, notiere mir den Namen des Sachbearbeiters, Datum und Uhrzeit. Dann gibt es nichts an der Aussage zu rütteln.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brand im Hotel
    mosaikM mosaik

    Noch zwei Anmerkungen:

    Das mit dem Brand verstehe ich. Dass der Veranstalter keinen kostenlosen Rücktritt angeboten hat, wieder nicht. Und da wäre es beispielsweise durchaus sinnvoll gewesen, hier im Forum nachzufragen. Da hätte meine Antwort gelautet: wenn es zu unsicher ist, dass man den Zweck der Reise, nämlich Urlaub, erfüllt sieht, muss der Veranstalter eine kostenfreie Umbuchung oder Rücktritt anbieten.

    Was ich nach wie vor natürlich nicht beurteilen kann: Hier - noch intakter Hotelkomplex mit - intaktem? Swimmingpool; dort - intakter? Strand (Sand vorhanden, Wasser vorhanden, sauber, Liegen, Sonnenschirme - sofern beides zugesagt war); dazwischen: eine Brandruine: ok, aber wie beeinträchtigen war der Anblick (im Rücken...)? DAS kann ich so nicht beurteilen.

    Die zweite Anmerkung bezieht sich auf das Kind und die lange Flugreise (die ich ja einwandfrei als Mangel anerkenne, wenn auch nur im geringen Ausmaß, was eine Entschädigung dafür angeht).

    Ich meine grundsätzlich, und bitte dies jetzt nicht als persönlichen Angriff zu verstehen, ich meine also grundsätzlich, dass man mit Kindern keine Fernreisen in tropische Länder unternehmen sollte. Dies vor allem aufgrund der möglichen Infektionsgefahren, die trotz High-Tec und Medizin hier bei uns in Europa, dort in den Tropen eine nach wie vor reale Gefahr darstellen. Weiters, vor allem bei den kleineren - so vielleicht bis zum Schulalter - wegen des Stresses und der langen Flugzeiten (die ja nicht einmal für den Erwachsene zu empfehlen sind).

    Worauf will ich hinaus? Verspätung bei Fernflügen - bei Pauschalreisen ein Reisemangel. Gut. Aber alles andere, eben zum Beispiel mit kleineren Kindern gereist, ist ja wohl eine persönliche Entscheidung gewesen; sie auf eine Fernreise mitzunehmen; sie in tropische Gebiete mitzunehmen; daraus quasi eine zusätzliche Belastung dem Veranstalter aufzubürden, halte ich für gewagt und nicht unbedingt für erfolgreich vor Gerichten.

    Wir wissen hier im Forum ja nicht, was die Reise für die ganze Familie gekostet hat, um die erhaltenen 15 Prozent zuordnen zu können. Auch eine Aussage, es sei viel Geld, ist eine relative. Daher kann ich auch keine Meinung dazu abgeben, ob sich der Einsatz für dich gelohnt hat oder nicht.

    Einerlei, der Fall ist erledigt, es sind die Meinungen dazu kundgetan und ich denke, wir können diesen Thread enden lassen (nicht schließen, das meine ich damit nicht, gell, @admi 😉

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Jetzt geht´s vor Gericht......
    mosaikM mosaik

    Im Grunde ist die Diskussion aber abgeglitten - keiner weiß eigentlich, worum es wirklich geht.

    Wir wissen nur dass der Rechtsanwalt im letzten Jahr schon den Bruder vertreten hat.

    Ich finde daher den Thread irgendwie net wirklich wichtig.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Brand im Hotel
    mosaikM mosaik

    mao3 wrote:

    1. Flug: Flugverspätung von ca. 9 Stunden,
      Ankunft auf falschen Flughafen (zusätzliche Transportzeit ca. 2 Stunden)
      Ankunft im Hotel durch Verspätungen erst am nächsten Tag ca. 4.30 Uhr statt ca. 17.30 Uhr.

    Eine Flugverspätung von über fünf Stunden stellt bei Pauschalreisen einen Reisemangel dar.

    Wird aufgrund auch welcher Umstände immer ein anderer Flughafen angeflogen als im Programm angegeben und hat daraus der Reisende einen erheblichen Nachteil, kann dies eine Reisemangel sein.

    mao3 wrote:
    2. Unterkunft: Hotelzimmer neben einer Baustelle ( erst nach 2 Tagen Zimmerwechsel möglich)

    Ob hier ein Reisemangel vorliegt oder nicht, kann so nicht beurteilt werden. Eine Baustelle an sich stellt sicherlich keinen Reisemangel dar. Einen Reisemangel stellt aber z. B. Lärm dar, der über die Zumutbarkeit hinausgeht.

    mao3 wrote:
    3.Einrichtungen nur behelfsmäßig nutzbar:
    Der durch den Brand vernichtete Strandkomplex wurde behelfsmäßig ersetzt, viele Leistungen (Frühstück, Obsttheke, Kaffee, Kuchen, Bar, Toiletten, Duschen,) standen nur provisorisch bzw. nicht zur Verfügung.

    Ob ein Provisorium einen Mangel darstellt, kann so nicht beurteilt werden, sondern hängt auch vom versprochenen Hotelstandard und der Hotelbeschreibung ab. Wäre aber durchaus denkbar.

    Fehlende oder nicht benutzbare Einrichtungen, die ein Kunde benützen wollte, stellen einen Reisemangel dar. Nicht aber fehlende oder nicht benutzbare Einrichtungen, die der Kunde gar nicht benutzen wollte - das klassisteste aller Beispiele dazu, was mir untergekommen ist: ein älteres kinderloses Ehepaar klagte vor Gericht den Mangel des fehlenden Miniclubs...

    mao3 wrote:
    4.Bauarbeiten am abgebrannten Strandkomplex: Optische Beeinträchtigungen an der Brandstelle. Bis zum 15.04 traten geringe Lärmbelästigungen durch Aufräumarbeiten an der Brandstelle auf. Ab dem 16.04.2007 setzten Hoch-Tiefbauarbeiten mit erheblichen Lärmbelästigungen ein.

    Lärmbelästungen - ja, optische Beeinträchtigungen: das wird wiederum von der Art der Beeinträchtigung abhängen, ob man hier von einer Urlaubsbeeinträchtigung sprechen könnte oder nicht.

    mao3 wrote:
    Bereits vor Antritt unserer Reise wurde von uns auf die Einschränkungen die durch den Brand im Hotel entstanden sind hingewiesen. Die Ausmaße der Beeinträchtigungen wurden durch sie heruntergespielt bzw. bestritten

    Da ich weder diese Benachrichtigung noch den wahren Zustand kenne, ist auch dieser Punkt schwer zu beurteilen. Meines Erachtens nach jedoch nicht als Reisemangel zu betrachten, auf jeden Fall nicht als schwerwiegender. Begründung: Selbst unter der Annahme, man hätte vorher die Ausmaße herunter gespielt, stellen die Tatsachen der Vorabinformation und der Hinweis auf BRAND wohl fest, dass ein Kunde dann selbst entscheiden muss, ob er in eine durch einen Brand, mit nicht näher bestimmbarem Ausmaß reisen möchte oder nicht.

    Hätte ich eine prozentuelle Schätzung aufgrund dieser Tatsachen abgeben müssen, hätte ich mangels Kenntnis mancher Details fünf bis zehn Prozent gesagt. Aber da ich aus Erfahrung weiß, dass es auch null sein kann ebenso wie 20 Prozent, halte ich persönlich nicht viel von Angaben in Prozenten.

    Warum ich mich vor allem aufgrund der Rückmeldung von @mao3 - ...da haben sich alle Experten geirrt... nicht früher zu diesem Fall geäußert habe, war seine Aussage im ersten Posting: ...Lohnt es sich schon jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen bzw. was kann ich als Schadensersatz erwarten?...

    Das klingt für mich immer so: eigentlich war der Urlaub ganz ok, aber wenn ich jetzt noch einen lukrativen Betrag zurück bekomme, dann mach' ich's.

    Ich finde aber, dass man nicht erst eine Community fragen muss, wenn man der festen Meinung ist, man hat nicht das für sein Geld bekommen, was man bezahlt hat. Dann wäre für mich der erste Weg zu einer Konsumentenberatung und dann der zweite zu einem Anwalt.

    Ich hätte nach so einem Urlaub nach einem Erstschreiben an den Veranstalter ohne für mich akzeptablen Antwort den Weg Konsumentenberatung - Anwalt gewählt.

    Und als dann der Satz - die Experten hätten sich alle geirrt - klang das für mich irgendwie triumphierend, überspitzt ausgedrückt: hier sind ja alle doof. Warum hat er sich dann ursprünglich an dieses Forum gewendet?

    Nun weiß ich, dass Geschriebenes oftmals gar nicht so hart gemeint ist. Es kann halt net so ausführlich erklärt werden oder man ist halt kein Goethe. Daher habe ich mich nach seiner letzten Frage, was ich davon halte, auch jetzt geäußert. Ich hoffe, ich konnte zur Sache und mein Schweigen aufklärend beitragen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelüberbuchung 3 Tage vor Abflug bekannt gegeben
    mosaikM mosaik

    Lieber Berthold,

    auch hier ein Hinweis: in jüngster Zeit neigen Richter dazu, Zahlungen VOR Ort NICHT als Erlöschen weiterer Forderungen generell zu betrachten. Hier bringen sie u. a. ins Spiel, dass die Kunden überfordert sind, überrollt werden u. ä.

    Ich erinnere mich an ein Urteil, da haben Kunden ausdrücklich unterschrieben, zu Hause keine weiteren Forderungen mehr stellen zu können, trotzdem geklagt und noch etwas bekommen.

    Aber es wird hier sicherlich sehr stark vom Mangel und den Umständen abhängen!

    Gruß
    Peter

    Archiv

  • Hotelüberbuchung 3 Tage vor Abflug bekannt gegeben
    mosaikM mosaik

    Lieber Berthold,

    und genau das meinte ich: da hat man dann eben KEINE Ansprüche!

    Also - Variante 1
    Hotelüberbuchung VOR Abreise erfahren - Alternative angeboten:
    a) annehmen --> keine Rechte mehr aus dem alten Vertrag bzw. gegenüber dem ursprünglich gebuchten Hotel, auch nicht unter Vorbehalt!
    b) nicht annehmen--> Anspruch auf Schadenersatz und u. U. vertanen Urlaub

    Variante 2
    Hotelüberbuchung erst VOR ORT erfahren und Alternative
    a) annehmen - und das kann man unter Vorbehalt einer Preisminderung wegen anderer Einrichtung, Lage usw.
    b) ablehnen und auf sofortigen Rücktransport zum Ausgangspunkt oder geplanten Endpunkt der Reise
    b)a) wenn dies nicht geht hat man Anspruch u. U. auf völlige Rückzahlung des Reisepreises, auch wenn man geblieben ist (aber Vorsicht zu dieser Aussage: nur unter ganz gewissen Umständen!)

    Der Unterschied zwischen Variante 1 a und 2 a ist, dass der Kunde bei 1 a eben eine echte Wahlmöglichkeit hat: Er MUSS nicht dorthin reisen, wo er nicht hin will; er hat hier andere Rechte. Wenn er diese nicht wahrnehmen möchte, dann ist das aber seine Entscheidung.

    Ich will es mal so beschreiben:

    Man erfährt, dass der lange gebuchte Urlaub nicht im geplanten Hotel sein kann, weil dieses überbucht, abgebrannt oder sonst was ist. Dann hat man alle Karten in der Hand, wenn man vom Vertrag zurücktritt, da dieser vom Reiseveranstalter nicht erfüllt werden kann. Man sucht sich ein gleichwertiges Ersatzhotel (Schadenminderungspflicht des Kunden!) und verrechnet die Mehrkosten dem Veranstalter.

    Oder man bleibt eben zu Hause, klagt, weil kurzfristige Absage, auf vertanen Urlaub und bekommt sein komplett bezahltes Geld wieder zurück.

    Das ist alles klar und eindeutig. Wenn auch man vielleicht insofern aufpassen sollte, dass man gewisse Alternativen durchaus akzeptieren muss - es gibt da einige Gerichtsurteile, da hat der Richter den Wechsel aus objektiven Gründen zumutbar entschieden und nix zurück und nix Entschädigung!

    So, nun aber will man ja auf Urlaub fahren. Der Veranstalter sagt: du, dein gebuchtes Hotel geht nicht, aber ich biete dir - neu - folgendes an.... Somit handelt es sich um einen völlig neuen Reisevertrag! Da kann man dann keine Rechte mehr aus quasi dem alten, zwar vom Reiseveranstalter aufgelösten, aber eben aufgelösten Vertrag fordern.

    Da es sich aber um einen neuen Vertrag handelt, kann man dann bei Abweichungen dieses neuen Vertrages natürlich wieder Mängel geltend machen.

    Wichtig erscheint mir der Punkt, dass ich vor Abflug andere Rechte habe als nach Beginn der Reise. Nach Beginn der Reise vor allem aus dem Grund, dass es sich beim Reisevertrag um einen Werkvertrag handelt. Merkmal eines Werkvertrags ist, dass er erst dann als erfüllt gilt, wenn das "Werk" = "Urlaub" vollständig erbracht wurde. Dabei gibt es eben keine Teilbarkeit: Hinflug war ok. Angekommen - anderes Hotel --> war nicht Werkvertragsbestandteil --> konnte nicht sofort heimfliegen --> musste bleiben, wider meines Willen --> daher ist das Werk zur Gänze nicht erbracht worden!

    Okay, das war jetzt wieder ein Ausflug in die tieferen Gefilden des Reiserechts. Aber vielleicht konnte ich doch etwas verständlicher machen, worauf es ankommt.

    Gruß
    Peter

    Archiv

  • Jetzt geht´s vor Gericht......
    mosaikM mosaik

    Mit Reiseveranstaltern kommt es häufiger zu aussergerichtlichen Vergleichen.

    Aber du hast ja die Europäische Reiseversicherung geklagt. Bei Reiseversicherungen ist der Ausgang sehr unterschiedlich: mal muss sie mehr zahlen, mal wird sie von Zahlung oder höherer Zahlung frei gesprochen.

    Da ich deinen Fall nicht kenne, kann ich hierzu nichts Näheres sagen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerkathegorie "Sparzimmer": Falsche Angaben, welches Recht?
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    Gleiche Ausstattung heißt: Fernseher, Bett (hier aber nicht unbedingt auf die Größe bezogen, sondern auf die "Art"), Klimaanlage, Badezimmer, Schrank, Tisch usw. nicht aber gleiche Größe!

    Daher handelt es sich nicht um eine Abweichung der Beschreibung, schon gar nicht um eine erhebliche. Daher bestehen auch keine Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsansprüche.

    Auch sagt der Titel "Sparzimmer" deutlich, dass es sich hier um etwas Reduziertes handeln muss.

    Außerdem stellt sich die Frage, ob Aussagen anderer Kunden bzgl. Größe von Standard und Sparzimmer tatsächlich im Detail stimmen oder ob es sich um subjektive Einschätzungen handelte (z. B. lassen eine große Balkontüre samt davor befindlichen Balkon ein Zimmer gleich mal größer erscheinen).

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Preis erhöht!
    mosaikM mosaik

    Tut mir leid - sollte nur einmal kommen. Aber gestern war es nach dem Abschicken net a mal einmal auf meinem Bildschirm zu sehen. Bitte lieber Admin lösch die überzählige Male. Danke! Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Preis erhöht!
    mosaikM mosaik

    Jetzt sag ich euch ein großes Geheimnis:

    ....

    in meinem letzten Prospekt anläßlich des Großglockner Trophy Memorials für meinen Vater habe ich doch glatt das Jahr seines ersten Sieges bei einem Motorradrennen falsch geschrieben

    ....

    wißt Ihr wie oft ich den Text gelesen habe und lesen ließ?
    War des jetzt arglistige Täuschung?

    Alle sechs Monate verlangt der Konsument (oder auch nicht!) nach einem neuen bunten Katalog. Mit Bildern, Text, Tabellen, Preisen usw. Nun ist es aber nicht so, dass man die Preise mittels einer Excel-Tabelle in jede beliebige Vorlage hineinzaubern kann. Und selbst wenn das geht, kommt die Abteilung K (des is die für Korrekturen, gell!), also kommt diese Abteilung drauf, dass sich auf Seite 12, Tabelle B, dritte Spalte links oben, ein Fehler eingeschlichen hat. Der wird korrigiert, in der Tabelle V (des is die, die versehentlich korrigiert wurde).

    Und manchmal erstellen Personen die Kataloge, die eigentlich für ganz was anderes zuständig sind. Aber es wird halt gespart, weil doch die Kunden sooo wenig für den Urlaub ausgeben wollen (makabarer Scherz, aber durchaus da und dort zutreffend).

    Und da hat ein Reiseveranstalter die Pflicht, sorgfältig usw....? Natürlich hat er die Pflicht, er wird es auch versuchen, schließlich geht es ja um sein Geld. Aber trotz aller Kontrollen....

    wir, du und ich, ja sogar die Leut', die die Kataloge machen! Gell!

    Sind

    M E N S C H E N!

    Und wo Menschen sind, nein: wo gearbeitet wird, da fallen Späne, wo net gearbeitet wird, da fallen auch keine Späne...

    Kein In-Schutz-Nehmen von irgendwem,
    Kein sich-Ausreden-auf-irgendwas

    schlicht der Hinweis: WIR WISSEN ES NICHT, warum sich Fehler einschleichen! Und so lange niemand den Beweis des Vorsatzes bei einem Veranstalter erbringen kann, bitte ich um Respekt für die Menschen, die bis 22 Uhr vorm Kompjuter [Computer] sitzen, damit der farbige Prospekt auch noch rechtzeitig fertig wird!

    Fix sind wir mit Verurteilungen, schwer fällt es uns, sich zu erinnern, dass auch uns bei unserer täglichen Arbeit Fehler passieren. Und jetzt, gell, jetzt verat ich Euch noch ein Geheimnis: Mir geht's genauso: über die andern herfallen und schimpfen, wenn mir ein Kalkulationsfehler passiert, dann hab ich hundertausend (in Worten: einhundertausend) Ausreden.

    Es menschelt wieder einmal im Forum! Und das ist gut so,

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Preis erhöht!
    mosaikM mosaik

    Taucher67 wrote:
    Es ist ja auch für das Reiseunternehmen nicht förderlich wenn es dann in vielen Foren erscheint und durchdiskutiert wird....

    Soweit ich das bisher verfolgt habe, ist das aber diesen Reiseveranstaltern egal.

    Natürlich gibt es auch manchmal Kulanz. Aber in vielen Fällen habe ich schon gelesen, dass es keine gab.

    Somit einmal nachfragen und wenn keine Kulanz gezeigt wird, eher sich etwas anderes suchen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 13 Stunden Verspätung durch Triebwerkschaden
    mosaikM mosaik

    Ich wiederhole nochmals, dass es für alle Flüge gilt, die ihren Ausgang oder ihr Ende in einem EU-Land haben.

    Das ist auch in der Fluggastverordnung so geregelt:

    Artikel 2 Abs. c
    "„Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“ ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (1) erteilt wurde;"

    Und weiters wurde eindeutig geklärt, dass jede Fluglinie, die auf einem EU-Flughafen landen oder starten will um diese erwähnte EU-Betriebsgenehmigung ansuchen muss. Nicht, wie ursprünglich manche meinten, die Betriebsgenehmigung des Heimatlandes sei damit gemeint.

    Wenn also Fluglinien meinen, diese Verordnung gelte nicht für ihre Code-Share-Partner, dann können sie das ja auch durchaus meinen. Jedoch hält diese Meinung vor Gericht dann nicht stand.

    Meint Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchung preise verbindlich?
    mosaikM mosaik

    Es gibt drei Möglichkeiten mit dem geschäftlichen Alltag zurecht zu kommen:

    a) akzetpieren, dass es Ausnahmen geben kann
    b) bei fragwürdigen Praktiken einen Anwalt hinzuziehen und die Sache klären
    c) sich seine eigenen Theorien zurecht zimmern, an das Schlechte in der Welt glauben und daran zu Grunde gehen

    😉 Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Dauernder Bau- und Baggerlärm am Strand
    mosaikM mosaik

    Liebe Sina1, das ist schon richtig. Aber eine Bestätigung setzt voraus, dass der Mangel gemeldet und um Abhilfe verlangt wurde. Sonst stellt keine Reiseleitung eine Mangelbestätigung aus.

    Dass eine Reiseleitung zwar eine Bestätigung ausstellt, aber im nachhinein sagen würde: nein, der Kunde hat mich nicht nach Abhilfe gefragt, nur nach einer Bestätigung - das würden Gerichte meiner Meinung nach dahingehend auslegen, dass eine Abhilfe des Mangels nicht möglich war, sonst wäre ja eine Bestätigung des Mangels ausgestellt worden.

    Eine Bestätigung, die ich schreibe, heißt doch wohl auch: ja ich, Reiseveranstalter, bestätige, dass Herr Meier nicht die Leistung bekommen hat, die ich ihm versprochen hatte.

    Müssig darüber zu diskutieren: ...aber ich hätt' sie ihm ja gegeben, wenn er nur gefragt hätte!

    Es geht vielmehr um jene Fälle, die zu einer Reiseleitung gehen, jammern, wie schiach ihr Zimmer ist und ZUHAUSE dann dem Reiseveranstalter schreiben, sie, die Kunden, hätten doch eh der Reiseleitung davon erzählt...

    Auf den Formularen steht übrigens meist sowieso drauf, ...dass der untenstehende Mangel nicht behoben werden konnte...

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • online buchung preise verbindlich?
    mosaikM mosaik

    Der Kunde muss nicht beten...

    Ein Preisirrtum kann nur ausnahmsweise geltend gemacht werden. Wobei eine Ausnahme im Bereich von einem Prozent oder darunter liegen könnte, meine ich.

    Also hat ein Veranstalter fünf Kataloge und in jedem 20.000 Einzelzimmer, macht 100.000 Einzelpreise, so kann man von zulässigen Irrtümer bei maximal eintausend Reisepreisen reden. Wahrscheinlich eh bei weniger.

    Aber wenn es nun 100 falsche Preise im System von einem Veranstalter gäbe - und hier im Forum 50 davon schreiben, läge dies wahrscheinlich immer noch im tolerierbaren Rahmen.

    Natürlich kann es sein, dass ein Veranstalter so etwas mit System betreibt und wenn man dies nachweisen kann, kann man ihn wegen unlauterem Wettbewerb verklagen.

    Andererseits haben Richter ganz klar zum Ausdruck gebracht, wenn Kunden sich selbst klar darüber sind, dass der Preis nicht stimmen kann, weil er im Verhältnis zu den übrigen, üblichen Preisen wesentlich günstiger ist, können sie keine Ansprüche an den Veranstalter stellen. Gegebenfalls machen sich sogar Kunden der unerlaubten Bereicherung strafbar...

    Nun gut, wir wollen das jetzt nicht Pervertieren. Ich meine nur, je mehr Daten im Netz im Umlauf sind, desto höher auch die Möglichkeit der Fehlerhaftigkeit dieser Daten. Und die Reisebranche ist sowieso eine schnelllebige - alle sechs Monate neue Kataloge. Hier wird man wohl zugestehen müssen, dass es zu Fehlern kommen kann.

    Ärgerlich im Einzelfall, aber seht es mal andersrum: ihr, an eurer Arbeitsstelle habt ein falsches Preisschild in die Auslage gestellt. Und der Kunde will nun um fünf Euro den Anzug kaufen, ihr müsst aber eurem Arbeitgeber 300 dafür abliefern - wäret ihr net auch froh, wenn man da vom "Verkauf" zurücktreten könnte und Preisirrtum ins Spiel bringen könntet?

    Meint
    Peter

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