@cbn sagte:
Das ist meine Meinung nach auch interessant
„Müssen Reisebüros Haftungsansprüche von Kunden befürchten?
Der Vertrag zwischen Reisendem und Reisebüro wird als Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter gesehen. Hinsichtlich der Bonität des Leistungsträgers bestehen laut Reiserechtler Volker Römermann keine grundsätzlichen Infopflichten der Vermittler hinsichtlich des Insolvenzrisikos der Reiseveranstalter.
!!!!!!!!Allerdings: Ist dem Reisebüro die drohende Insolvenz bewusst, besteht nach Rechtsprechung einiger Instanzgerichte eine Aufklärungspflicht. Es könnte also durchaus zu Rechtsstreitereien kommen!!!!!!!!!.“
Das Frage ich mich auch, war HC eine solche Gefahr bewusst als ich 10 Tage vor der Insolvenz gebucht und brav bezahlt habe?