Hallo,
ich finde das Urteil gut und verstehe eure Aufregung nicht.
Natürlich muss ein RV wirtschaftlich arbeiten und Gewinn machen. Aus diesem Grund konnte er bisher keine verbindlichen Flugzeiten im Voraus benennen. Darum haben sie bisher in ihren Reiseangeboten irgendwelche Zeiten genannt, die entweder vollkommen bedeutungslos waren oder solche, von den sie - abgeleitet aus dem bisherigen Buchungsverhalten ihrer Zielgruppe – hoffen konnten, dass sie den Verkauf der Reise fördern würden.
Auch in Zukunft werden die RV keine verbindlichen Flugzeiten benennen können. Mit dem neuen Urteil müssten sie jedoch nun, solange die Flugzeiten nicht feststehen, folgendes angeben.
Abflug: 25.79 Ankunft: 31:82 Die verbindlichen Flugzeiten erhalten Sie dann und dann mitgeteilt.
Eine Reise mit dieser Angabe könnte zum Preis von xxx € schon 12 Monate im Voraus angeboten und sogar bestätigt werden.
Sobald die Flugzeiten endgültig feststehen, könnte der RV die gleiche Reise dann mit festen Flugzeiten zu einem Preis von xxx+yyy € anbieten.
Somit würde sich für die RV überhaupt nichts ändern, und der Verbraucher kann entsprechend seinen Präferenzen wählen, ob er das frühzeitige, günstige Angebot mit den unbekannten Flugzeiten oder das spätere, teurere Angebot mit festen Zeiten wählen möchte. Aus meiner Sicht ist damit allen geholfen und insbesondere für die weniger erfahrenen Reisebucher mehr Transparenz geschaffen.
VG
Minerva