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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    mickiK1107M mickiK1107

    Der Flughafen München bietet ja kostenlose COVID Tests für Reiserückkehrer an.

    Meine Frage dazu: Gilt das nur für deutsche Staatsbürger, oder gilt das auch für Reisende aus anderen Staaten wie zb für uns aus Österreich?

    Auf der Homepage vom Flughafen wird das nicht genau erläutert, dort wird geschrieben von kostenlosen Test und auch Test um 190 EUR.

    Allgemeine Fragen

  • Reise wurde vom Veranstalter storniert.
    mickiK1107M mickiK1107

    Haben Beschwerdebrief verfasst, und heute die Mitteilung vom Reiseveranstalter bekommen, dass wir 50% des Reisepreises als Entschädigungszahlung wegen „Entgangener Urlaubsfreude“ bekommen!

    lg

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wurde vom Veranstalter storniert.
    mickiK1107M mickiK1107

    Gebucht wurde nicht bei der Restplatzbörse, sonder bei der Homepage von TUI Austria.

    zum Nachlesen,

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0095/18

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wurde vom Veranstalter storniert.
    mickiK1107M mickiK1107

    Haben uns nun informiert.

    So schnell lassen wir uns sicher nicht abwimmeln,
    lt. dem neuen Pauschalreisegesetz, hat auch der Reiseveranstalter ein kostenloses Rücktrittsrecht,
    aber nur bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Vertragserfüllung verhindern. (pol. Unruhen bzw Naturkatastrophen).
    Jedoch zählen lt. vergangener Judikatur Buchungsfehler, Überbuchung des Hotels bzw Konkurs der vorgesehenen Fluglinie nicht dazu.

    Reiseveranstalter sowie die Erbringer der jeweiligen Reiseleistung haften für technische Mängel im Buchungssystem soweit ihnen diese zurechenbar ist.

    Von unserem Anwalt wurde uns empfohlen eine Beschwerdebrief zu schreiben. Darin haben wir auch einen Schadenersatzanspruch aufgrund Nichtleistungserbringung des Vertragspartners für entgangene Urlaubsfreude gefordert.

    Dazu heißt es in § 651f BGB im Detail:

    (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (Anm. Fehler im Buchungssystem hat der Reiseveranstalter zu vertreten)
    (2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.”

    Juristische Entscheidungen gab es bereits in Vergangenheit zu diesem Thema, und wurden mit einer Ersatzforderung mit 50-60 EUR pro Tag und Person beziffert.
    Diese haben wir nun mal gefordert und schauen dann wie es weitergeht.

    Wenn seitens Reiseveranstalter diese Forderungen abgelehnt werden, werden wir einfach unsere Rechtsschutzversicherung einschalten. Oder auch diesen Fall öffentlich (Zeitung, Internetombudsmann ... ) machen.

    Schließlich wurde ein Vertrag abgeschlossen, bei dem beide Parteien zur Erfüllung verpflichtet sind. Wir können auch nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, nur weil uns das Hotel nicht mehr gefällt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wurde vom Veranstalter storniert.
    mickiK1107M mickiK1107

    Wir haben am 4.7 über die Buchungsplattform von Tui eine Pauschalreise in Kos (Mitsis Norida Beach) gebucht. Kurz darauf bekamen wir den Reisevertrag, und die Reiseunterlage (incl Tickets und Hotelvoucher) per Mail zugesandt. Am nächsten Tag wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass die Flüge nicht bestätigt werden konnten, und zu einem anderen Zeitpunkt kein Kontingent mehr im Hotel frei ist. Somit wurden wir auch schriftlich über die stornierung der Reise informiert, und uns wurde ein 200 Eur Gutschein für die nächste Buchung zugesagt!
    Das bittere ist über andere Veranstalter gab es unsere Reise nich zu Buchen jedoch zu keinen vergleichbaren Preis. Wir haben 2500 Eur bezahlt! Die Reise wurde von XTui völlig überteuert um 7500 Eur angeboten!
    Tui Austria ist nur der Reisevermittler, der Reuseveranstalter ist Last Minute Restplatzreisen Gmbh eine 100% ige Tochter der L‘tur Gmbh die wiederum eine Tochter der Tui ist.

    Tatsache ist unser Familienurlaub fällt ins Wasser (enttäuschte Kids) auch wir sind völlig fassungslos.

    Welche Rechte habe ich nun als Konsument ??

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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