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  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Das Zitat bezieht sich auf B. Brecht und nicht auf Tucholsky!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Also lieber die Kunden über den Tisch ziehen? Die gesetzlichen Bestimmungen außer Acht lassen und riskieren, wegen Betrug verurteilt zu werden?
    Nein danke!! Das ist nicht meine Welt!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Wer hatte da noch am 8.6.2020 geschrieben, ich würde Blödsinn erzählen? Schaut man sich die Bewertungen der letzten Wochen an, dann wird klar, dass die Geschäftsmoral von Holiday Extras noch viel schlimmer ist, als man damals einschätzen konnte.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Ok, einverstanden!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Natürlich können AGB geändert werden, aber nicht mit Bedingungen , die sich negativ für die Kunden auswirken, weil sie auch auf die Vergangenheit abzielen. Das ist selbstverständlich nicht legitim. Darüber kann und sollte auch niemand ernsthaft diskutieren. Das Recht lässt sich zwar interpretieren, aber nicht biegen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    In der Krise zeigt sich schnell die Seriosität eines Unternehmens, wie mit der Wahrheit und wie mit Gesetzen umgegangen wird. Die Beiträge hier im Forum sprechen Bände!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Frühere AGB
    Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:

    7. Rücktritt und Umbuchung
    7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein
    vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
    (Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass
    es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):
    a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,
    per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus
    TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.
    b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,
    ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)
    wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30
    bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).
    c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras
    als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen
    Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
    Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
    stornierten Leistung berücksichtigt sind:
    Hotelbuchungen:
    • bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
    • vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
    : 10% des Leistungspreises;
    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des
    Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für
    jede weitere Nacht.
    Lounge-Buchungen:
    Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei
    Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.
    Parkplatzbuchungen:
    • bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des
    Leistungspreises.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Auszug aus den AGB von Holiday Extras:

    2 Anzuwenden Vorschriften

    2.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Holiday Extras finden für den Vermittlungsvertrag, soweit wirksam vereinbart, in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung der §§ 675, 631 ff. BGB und im übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Holiday Extras hat seinen Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht registriert. Insofern gilt für alle dort vorgenommenen Buchungen deutsches Recht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Die nationale rechtliche Situation begünstigt ganz eindeutig den Kunden, der sein Geld zurück will. Der Hinweis auf den Europäischen Gerichtshof erübrigt sich daher. Ein sehr plumpes Ablenkungsmanöver!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Oh, prima. Dann dürfen sich ja sehr viele über die überfällige Rückzahlung von Holiday Extras freuen. Allerdings lassen die Argumentationen von Holiday Extras leider keinen Sinneswandel erkennen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Reiseveranstalter, die wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen ihren Kunden als Alternative nach der Entscheidung einen Gutschein anbieten. Damit soll den Unternehmen geholfen werden, damit von ihren mittlerweile knappen flüssigen Mitteln nicht noch Geld für Rückzahlungen abfließt. Kunden dürfen aber dennoch auf eine Barerstattung des gezahlten Reisepreises bestehen.
    Auch wenn hier oftmals das Gegenteil behauptet wurde, es ist eindeutig illegal, wenn das Geld gegen den erklärten Willen der Betroffenen nicht erstattet wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Vorgehensweise nicht illegal ist, dann nennen Sie mir doch bitte die gesetzliche Grundlage, auf die Holiday Extras sich bezieht - bei Buchungen vor den 18.03.2020, also vor der Veränderung der AGB.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Also nochmals: DIE AUFGEZWUNGENE GUTSCHEINPRAXIS VON HOLIDAY EXTRAS IST RECHTLICH NICHT HALTBAR, SOMIT GANZ EINDEUTIG ILLEGAL.
    Ich selbst habe mein Geld über die Kreditkarte zurück erstattet bekommen und mir sind andere Fälle bekannt, die über diesen Weg oder über Mahnbescheide zu ihrem Recht kamen.
    Jeder Betroffene sollte entsprechend dafür sorgen, dieses erfahrene Unrecht zu beseitigen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Hier spiegelt sich der aggressive und verhöhnende Umgang von Holiday Extras mit seinen Kunden wider. Dies ist genau der Umgangston, der in der Kommunikation mit den Kunden wegen der "Gutscheinlösung" zu finden ist. Mit der Devise: Ihr als Kunden seid uns egal, wir wollen nur Euer Geld behalten, hat die Firma eine wohl bevorstehende Insolvenz vorangetrieben.
    Wie viele Mahnbescheide sind eingetroffen? Wie vielen wurde widersprochen?
    Wie viele Strafanzeigen gegen Holiday Extras liegen bei der Staatsanwaltschaft in München vor.
    Wie viele Rückabwicklungen über die Kreditkarte wurden von Kunden eingereicht? Wie vielen wurde widersprochen?
    Das Management von Holiday Extras hat hier dilettantisch gehandelt und hatte nur Raffgier als Motiv.Die Muttergesellschaft in UK hat ihren Fehler erkannt und zahlt jetzt wieder Geld zurück.
    Schade um die Arbeitsplätze der anständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Also vonschmeling, nur mal mit der Ruhe. Natürlich ist die Vorgehensweise total illegal. Da bist wohl von der Firma. Solltest mal mit einem unbefangenen Juristen sprechen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
    MaxkoM Maxko

    Das ist doch ziemlicher Mumpitz. Natürlich ist es nicht korrekt, sondern illegal, wenn Holiday Extras im Nachhinein die AGB verändert und sich gegenüber den Kunden auf rechtliche Regelungen beruft, die so nie existent waren. Ich habe mein Geld durch die Bank meiner Kreditkarte rückerstattet bekommen. Holiday Extras hätte Einspruch einlegen können, taten sie aber nicht, da die Firma illegal handelte. Andere Haben ihr Geld durch die Realisierung von Mahnbescheiden zurück erhalten. Also nicht nur jammern, sondern handeln und bloß nicht durch sogenannte Besserwisser abwiegeln lassen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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