Erst mal vielen dank für eure Antworten. Mit "der Tui" meinte ich die Dame vom Tui servicenter mit der ich telefoniert habe und die Stornierung bzgl.Krankheit meiner Freundin mitgeteilt habe. Einen tag zuvor hatte ich dort mit einem Herren gesprochen, um zu fragen wie ich vorgehen muss und der teilte mir leider das selbe mit; von wegen, dass ich dann das Doppelzimmer zur Alleinnutzung nehmen und bezahlen muss. Die Reise kostete im übrigen pro Person 960 Euro und die Stornierungskosten 748 Euro.
Ich werd auf jeden Fall versuchen die Mehrkosten bei meiner Reiseversicherung einzureichen, schließlich steht dort unter Schutz vor der Reise: "kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Reiserücktritt eines Mitreisenden" Ich weiß leider nur nicht, ob der Mitreisende bei der selben Versicherung versichert sein muss
Matze875
Beiträge
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Reiserücktrittversicherung -
Reiserücktrittversicherung@vonschmeling sagte:
@Matze875
Zuerst mal: Verstehe ich richtig, dass die Reise bereits komplett bezahlt ist?
Falls ja kommt natürlich keine Aufzahlung für Einzelnutzung in Betracht. Dieser Irrtum entsteht recht oft, betrifft aber lediglich eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises durch das Hotel / den Veranstalter. Im geschilderten Fall reist einfach nur ein Person an, die Versicherung erstattet die Stornierungskosten und fertig ist die Laube. Es dürfen keine Aufzahlungen für die Einzelnutzung des DZ verlangt werden - doppelt kassieren geht nicht. So kurz vor der Reise beziffern sich die Kosten bei Rücktritt ja fast in Höhe des Reisepreises.
@Jochen22
Wenn man nichts zu sagen hat kann auf einen Beitrag einfach verzichtet werden. Deine Bemerkung ist jedenfalls flüssiger als Quellwasser ...ja genau, es ist eine Pauschalreise die komplett bezahlt ist. Die tui hat klipp und klar bei der Stornierung der kranken Person gesagt, dass ich dann die Mehrkosten für das Dopoelzimmer zur Alleinnutzung tragen muss. Obwohl die Tui ja schon 750 Euro Stornokosten berechnet.
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ReiserücktrittversicherungZwei Freundinnen haben gemeinsam eine Pauschalreise gebucht. Die kompett bezahlt ist. Die Eine wird 7 Tage vorher krank und muss operiert werden., kann also nicht mitfliegen und hat eine Reiserücktrittversicherung. Die andere Person hat auch eine Reiserücktrittversicherung,aber bei einer anderen Versicherung (ADAC) Die gesunde Person möchte dann alleine Reisen, soll jetzt aber für das Doppelzimmer zur Alleinnutzung 400 Euro mehr bezahlen. Muss die Reiserücktrittversicherung, der Reisenden, also die ADAC, die Mehrkosten hierfür übernehmen? Hab nämlich unter Versicherungsschutz folgenden Satz gelesen: Kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Rücktritt eines Mitreisenden. Vielen Dank für eure Antworten.