unter Betracht der gestern neu erschienen Kostenübernahmeerklärung, habe ich noch eine Frage: wenn das Hotel storniert wurde bzw. noch nicht bezahlt ist durch JT und die Kostenübernahmeerklärung nicht anerkannt wird vor Ort. bin ich in dann verpflichtet ein Zimmer im gleichen Hotel wie von JT gebucht zu nehmen? Hier bestünde doch die Möglichkeit des Hoteliers die Gunst der Stunde zu nutzen um mir einen extrem hohen Zimmerpreis zu berchnen. Oder spielt es keine Rolle und ich könnte in so einem Fall in ein gleichwertiges Hotel wechseln und diese Kosten dann gegenüber der Versicherung geltend zu machen
marcus_b88
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalKostenübernahme durch Die Versicherung bis zum 31.10.2017 verlängert.
Gerade eben bei Facebook das offizielle Schreiben veröffentlicht worden.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@vonschmeling sagte:
Weshalb sollte die Versicherung eine Reise absagen? Wenn schon sagt der Veranstalter sie ab und die Versicherung steht für die daraus entstehenden Kompensationsforderungen ein.
=> Ja richtig, jedoch entscheidet die Versicherung ob die Reisen ab dem 15.10 durchgeführt werden oder nicht. So die Aussage des Veranstalters JT. Das die Stornierung durch JT erfolgen muss, ist mir durchaus bewusst
Welches Problem den bitte?! Das der vollständigen Zahlung und ungehinderter Reise???
=> Das Problem, das viele Reisen ab den 15.10 bereits vollstänig gezahlt sind laut Aussagen von Hotels, Fluggesellschaften und des Veranstalters JT, aber ob diese Reise trotz der vollständigen Zahlung überhaupt angetreten werden können liegt dann ja in der Entscheidung der Versicherung (siehe oben). JT hat hier keine Handhabe über solche Fälle zu entscheiden
In welchem Fall denn? Und warum machst du dir überhaupt Gedanken über die Belastung der Versicherung?
=> Beispielsweise in meinem Fall: Reiseantritt 16.10, Flüge, Hotel und Transfer alles gezahlt. Reise kann aber nur angetreten werden, wie schon oben mehrmals erwähnt, wenn die Versicherung zustimmt, das auch die Reisen im Zeitraum 15.10 - 31.10 durchgeführt werden.
Sie bürden sich somit die Stornokosten der Leistungserbringer sowie die Rückerstattungskosten an die Reisenden auf. Mich interessiert nur der Grund, warum man so vorgeht....
Klar ist es ihr Geld und sie können es meinetwegen auch verbrennen, letzendlich sind die Leidtragenden aber wieder die Reisenden, die ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten können.Trotzdem noch mal ein Großes Dank an Dich @vonschmeling, das du dir hier sehr viel Zeit für die Fragen und Sorgen der betroffenen nimmst. Großes Lob!
***Edit: sorry für die komische Formatierung***
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@vonschmeling
Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich dann die Thematik nicht verstehe, warum die Versicherung es sich vorbehält, bereits komplett bezahlte Pauschalreisen (Flüge+Hotel) die im Zeitraum 15.10 - 31.10 stattfinden solle, evtl. abzusagen obwohl wie von Dir geschrieben, eine Absicherung bis zum Abreisetag 31.10 gegeben ist.so wäre es bei mir der Fall. Das Hotel und die Fluggesellschaft hat den Geldeingang bestätigt. Ich glaube, das Problem haben auch viele andere.
Würde in diesem Fall nicht eine Doppelbelastung auf die Versicherung zukommen, sprich Stornkosten gegenüber des Hotels und der Airline, plus zusätzlich die Erstattung gegenüber des Reisenden?
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalWie würde man denn verfahren, wenn die Versicherung/JT sich nicht zeitnahe bzw. rechtzeitig zum weiteren Vorgehen äußert, was mit den Reisen im Zeitraum vom 15.10 - 31.10 passiert?
Speziell für die Leute die recht nah an der sogenannten Frist fliegen. Sprich 15./16./17. usw..
Ich denke, diese Frage sollte man sich auch stellen -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalÜberflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmelingvielen Dank erstmal für Deine Hilfestellung.
Also verstehe ich es richtig, wenn das Hotel trotz einer vorliegenden Kostenübernahmeerklärung Geld möchte, sollte man sich zusätzliche Hilfe bei den Behörden (Polizei o. ä) suchen. Und wenn das nichts bringen sollte, den geforderten Betrag quittiert unter Zeugen bezahlen und den Schaden nach dem Urlaub gegenüber der Versicherung geltend machen?
Vielen Dank!!
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalÜberflüssiges Zitat entfernt!
@Votumm
So auch nicht richtig! Gibt auch Threads bei denen das Hotel dieses Schreiben akzeptiert hat -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalGuten Morgen zusammen,
vielleicht kann mir einer von Euch oder vanschmeling weiterhelfen.
Wir fliegen, oder besser ausgedrückt, wir sollen am 16.10.2017 nach Koh Samui fliegen (Reiseende 30.10.2017). Flüge mit Etihad ab Düsseldorf via Abu Dhabi via Bangkok. Reiseveranstalter ist natürlich ebenfalls JT. Flüge und Hotel sind als Pauschalreise gebucht worden im Juli. Die Reise ist selbsterklärend voll bezahlt seit geraumer Zeit.
Nach dem wir Kenntnis von der Insolvenz bekommen haben, haben wir und unendlich viele Forenbeiträge etc. durchgelesen. Telefonate zu JT/Versicherer blieben wie man sich denken kann ergebnislos.
Der ausgestellte Sicherungsschein ist bis zum 31.10.2017 gültig. Laut Information der JT-Seite sind alle Reise die im Zeitraum 29.09 - 14.10 angetreten werden durch die Kostenübernahme der Versicherung gedeckt. Hier kommt schon meine erste Frage auf. Unser Sicherungsschein besagt doch, das die Reise bis zum 31.10 durch den Versicherer abgedeckt ist, oder? Des Weiteren verstehe ich nicht, warum der Versicherer erst in dieser Woche über Reisen die angeblich abgesichert sind, noch entscheiden möchte ob diese angetreten werden dürfen und/oder ob der Reisende sein Geld zurück erhält.
Nach einem Telefonat mit Etihad sind die Flüge auf "Flugstatus OK" und bezahlt. Die elektronischen Tickets liegen bereits vor. Den Austausch zum Hotel hat meine Freundin durchgeführt. Rückmeldung seitens des Hotels ist ebenfalls positiv.
Warum sollte der Versicherer eine komplett bezahlte Reise nicht ausführen lassen? Hier aus unserer Sicht der größte Schwachsinn! Sollte dies so sein, was sich ja diese Woche erst entscheidet, müsste er doch der Fluggesellschaft und dem Hotel Stornokosten erstatten und zusätzlich dem Reisenden die gesamten Reisekosten zurückerstatten - was letzendlich eine Doppelbelastung für den Versicherer darstellen würde.
Gruß
MB