Tattycat 1 wrote:
Das mit den Kindern wärend der Schulzeit sollte ja jetzt ein Ende haben . Man muß dann richtig in die Tasche greifen um die Strafe zubezahlen.
Ich selber hab das einmal gemacht , weil mein Mann nicht anders Urlaub machen konnte und da waren es nur 2 Tage vor den Ferien . Da haben se mich und meinen Mann aber an der Kontrolle angehalten und gefragt wieso , weshalb und Warum ? Ich konnte zum Glück ne Genemigung von der Schule vorlegen , sonst hätten die Kinder nicht mitfliegen dürfen !
Bei uns in der Schule gibt 2 sogenennte bewegliche ferientage, d.h. die Schule selbst legt fest, wann diese zusätzlichen Ferientage sind, z.B. vor den Ferien, so daß man eher in Urlaub darf (sehr,sehr sinnvoll!!). Der letzte Schultag endet um 9.30, so daß wir wenn es sein müßte, also ganz legal evt. 3 Tage vor Ferienbeginn um 10.00 am Flughafen sein könnten.Natürlich ohne Schreiben von der Schule. Wie sollte man uns dann illegal hindern den Flieger zu besteigen? Mit Gewalt? Das wäre ja wohl nicht verhältnismäßig. Jedenfalls würden wir auf Schadensersatz klagen und ich wollte nicht in den Schuhen von dem Polizisten stecken, schließlich wären wir keine Schulschwänzer.