Hallo zusammen.
Angenommen der Flug L einer Fluggesellschaft W wurde ohne einen Passagier in Kenntnis zu setzen annuliert (wg. z.B. Fluggastmangel, keine "höhere" Gewalt). Welche Forderungen kann L der Fluggesellschaft W ggü. geltend machen, wenn L auf einen 8h späteren Flug umbuchen musste und 250km weit entfernt von dem eigentlichen Zielflughafen gelandet ist?
Laut der EU-Verordnung 261/2004 sind es bei einem Flug
- von <1400km 250€
- Transfer zum eigentlichen Zielflughafen
Wie schaut es denn mit Schadenersatz wg. Arbeitsausfall aus? Immerhin geht L ein Arbeits- bzw. Urlaubstag verloren, da er erst gegen 20h am Ziel sein kann und eigentlich um 8h sein könnte...
LG
Luke1999