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Aktuell

  • Sicherungsschein der Hanse Merkur
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    Hallo!

    Wirklich ärgerlich!

    Aber man kennt das ja. Viele Versicherungen sind sehr schnell beim kassieren aber wenn es ums zahlen geht auf einmal gar nichts mehr. Im Internet findet man tausende zum Teil wirklich erstaunliche Fälle.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
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    Hallo!

    Sehe ich gnauso!

    Die Reederei muß zahlen wenn das Schiff aus technischen Gründen nur mit halber Kraft fahren kann und deshalb Häfen ausfallen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hälfte Hotel/Clubanlage weg
    LuganskL Lugansk

    Hallo!

    Wer redet denn hier von privaten Angaben? ❓

    Erst bei der Nennung des Hotel Namens kann man nachvollziehen was versprochen wurde und was nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hälfte Hotel/Clubanlage weg
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    Hallo!

    Die Nennung des Hotelnamens würde die Sache hier übersichtlicher machen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
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    PS:

    Steht auch oft in der Reisebeschreibung:

    Anlandung nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung. (Ist zum Beispiel immer bei Jan Mayen der Fall.)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt: Landausflüge abgesagt
    LuganskL Lugansk

    Hallo!

    Du wirst keinen Cent bekommen!
     
    Ich sage auch: Schlechtes Wetter -> Höhere Gewalt ->  Pech gehabt  😞

    In jeder Reiseroutenbeschreibung steht immer, das wenn das Schiff auf Reede liegt, das ausbooten wetterabhängig ist.

    Nähere Angaben zur Reise, Schiff und Hafen würden die Sache aber plausibler machen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Hier der entsprechende §:
     
     
    § 651j
    Kündigung wegen höherer Gewalt.
    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
    (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des §  Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • JT Touristik- Erfahrungen
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    Hallo!
     
    Am Bankschalter sollte es günstiger sein.

    Reiseveranstalter

  • Sicherungsschein
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    Hallo!
     
    In diesem Fall war der Reisepreissicherungsschein gefälscht:
     
    http://www.bild.de/reise/2011/betrug/wir-wurden-um-unseren-urlaub-betrogen-19129450.bild.html

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmer mit Meerblick
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    Hallo!
     
    Für fehlenden Meerblick gibt es laut Frankfurter Tabelle 5 - 10 % Preisminderung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Hallo Fipz!
     
    Schöne für Dich. Hattest Du ja schon geschrieben.  😘
     
    Das mit den Entschädigungen kannst Du im Internet nachlesen. Google mal unter "Frankfurter Tabelle".
     
    Gerade die großen Veranstalter sind zwar öfteres teurer, aber im Schadensfall kulant und zahlen freiwillig mehr als sie müßten. Sie möchten halt zufriedene Kunden, die weiter bei Ihnen buchen. Öfters gibt es aber dann nicht "bares" sondern einen Gutschein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
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    Hallo!
     
    Einen Grund für eine Strafanzeige sehen ich nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Die Nennung des Namens von Vermittlern sieht man hier nicht gerne.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Ich würde reklamieren.
     
    Es geht nicht um das Geld sondern um das Prinzip. Wenn sich keiner beschwert wird Veranstalter ja dazu ermutigt einfach die Leute um zu buchen, nach dem Motto: Die Kunden lassen sich sowieso alles gefallen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
    LuganskL Lugansk

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

    ======

    Hallo!
     
    Das Problem:
     
    Die Bezahlung die ein Anwalt in solchen Fällen erhält, ist so gering das die Kosten des Anwaltes nicht gedeckt werden. Praktisch alle einigermaßen gute Anwälte lehnen daher eine Mandantur ab.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Erfahrung habt ihr mit Rainbow Tours?
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Busreisen sind halt nicht gerade bequem!
     
    Wenn Rainbow-Tours 3* Busse verspricht wird das wohl eingehalten worden sein.
     
    Die meisten Leute haben halt nur keine Vorstellung was die Sterne bei Bussen bedeuten. Bei Flugzeugen wird immer der enge Sitzabstand bemängelt. Aber selbst bei Kurzstreckenflügen haben bei der Lufthansa die Sitze mindestens 79cm Abstand.
     
     
    Im Bus zum Vergleich:
     
    1* Stern Sitzabstand mind. 65 cm
     
    2* Stern Sitzabstand mind. 65 cm

    3* Stern Sitzabstand mind. 68 cm

    4* Stern Sitzabstand mind. 74 cm

    5* Stern Sitzabstand mind. 81 cm
     
     
    Um den gleichen (schlechten?) Komfort wie in der Lufthansa "Holzklasse" zu haben braucht man einen 5* Bus!

    Schüler- und Jugendreisen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    LuganskL Lugansk

    Hallo Fipz!
     
    Der Flug war nicht verspätete, sondern Du wurdest umgebucht. Wenn am gleichen Tag ist schwierig etwas zu machen.
     
    Für die Verspätung steht Dir für jede Stunde über 4 Stunden (die Du hinnehmen mußt) 5% des Tagessatzes zu. Zum Beispiel: Wenn Deine Reise 14 Tage dauerte und 1400 € pro Person kostete ist der Tagessatz 100 €. Dann stände jeder Person 15 € Schadensersatz zu.
     
     
     
    Hallo xblackyx!
     
    Dir stehen 90% eines Tagessatzes als Entschädigung bei Deinem Reiseveranstalter zu. In obigen Beispielfall wären das also 90 €.
     
    Du hast auch Rechte nach EU Fluggastverordnung für über 3 Stunden Verspätung, die aber schwer durchzusetzen sind, gegen das Luffahrtunternehmen. Diese sind höher. (Meines Wissen dürfen beide aber nicht adiert werden und nur die höhere Zahlung steht Dir zu?)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Entscheidend ist nicht der An- oder Abreisetag sondern die Zahl der Übernachtungen die Du gebucht und bezahlt hast. Die muß gegeben sein. Zum Beispiel bei Fernreisen gibt es oft Reisen mit 17 Tagen Dauer aber nur 14 Übernachtungen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Hallo Gabriela!
     
    Die neuen Flugzeiten für 450 € Aufpreis sind anders und zum Teil andere Fluggesellschaften!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    LuganskL Lugansk

    Hallo!
     
    Der erste und letzte Urlaubstag sind Reisetage und keine "Urlaubstage". Der Reiseveranstalter darf die Flugzeiten ändern, solange sich der Abflugtag nicht ändert. Auch die Fluggesellschaft darf geändert werden. Unsichere Fluggesellschaften dürfen die EU gar nicht anfliegen. Das Du lieber mit einer deutschen Gesellschaft fliegst kann ich verstehen.
    Leider werben einige Anbieter mit guten Flugzeiten die dann später geändert werden.
    Ich Reise immer mit großen und bekannten Veranstaltern.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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