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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    @ Kourion
    Ja, eine Benachrichtigung wäre ok gewesen. Ärgerlich ja, aber akzeptabel.
    Ich hatte dies jedoch per Zufall selber herausgefunden. Eine Benachrichtigung hätte dann aller Voraussicht nach mit dem Ticketversand kurz vor Reiseantritt stattgefunden.

    @ alle
    Habe verstanden: An- und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstag. An diesen Tagen können die "unverbindlichen" Zeiten der Bestätigung verändert werden, sofern die Nachtruhe nicht erheblich beeinträchtigt wird.

    Ich habe zur Ehrenrettung der Veranstalter bereits viele Reisen angetreten, bei denen die Zeiten nicht geändert wurden.

    Hätte die Verbraucherzentrale nicht wegen der unverbindlichen Zeiten vor dem BGH geklagt, wäre diese Diskussionen wahrscheinlich nicht entstanden. Wir können uns jedoch glücklich schätzen, dass wir derartige Interessenvertretungen haben.

    Mit manchen Gegebenheiten muss/kann man sich abfinden. Wenn wir allerdings anfangen, alles hinzunehmen, ohne kritisch zu hinterfragen, könnte das bedenklich werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    😄   Danke für Eure Tipps und Erfahrungen!

    @Kourion
    Deine Ausführung stimmt mich etwas milde. Jedoch hättest Du Dich im umgekehrten Fall (Verschiebung Rückflug vormittags auf nachmittags) wahrscheinlich ebenfalls geärgert.

    Es gibt trotz der in der Buchung angegebenen Flugzeiten keine Planungssicherheiten und das ist der Punkt. Alles andere kann man hinnehmen oder erstreiten.

    Auf Letzteres werde ich wegen der Geringfügigkeit verzichten und meinen Urlaub in etwas kompakterer Form geniessen.
    Es geht nicht immer nur um Forderungen, manchmal ist nur die simple Wahrheit für das Akzeptieren von Tatsachen wichtig. In diesem Fall wird es wohl ein Mysterium bleiben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    Sorry, aber ich wollte nicht über optimale Flugzzeiten philosophieren.
    Das wäre mir viel zu allgemein. Bin jedoch froh, an ein kompetentes Forenmitglied geraten zu sein. Also wirklich Danke für Deine Hilfe!

    Aber ein bisschen Mitleid hatte ich mir in diesem Forum erhofft :-).

    "... du kannst das hinnehmen oder die Reise nicht antreten."
    Handelt es sich Deiner Meinung nach dann um einen Stornogrund?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    @ vonschmeling
    Danke für die ausführliche Belehrung. 
    Verdächtigungen und Vermutungen entstehen nur dann, wenn das Gegenüber (in diesem Fall der Veranstalter) auf Nachfragen lediglich ausweichende, vertröstende oder gar keine Antworten gibt. 
    Klarheit schafft Vertrauen. 
    Fairerweise habe ich keinen Veranstalter genannt.

    Ich bin davon ausgegangen, dass dies ein Forum der Reisenden und nicht der Veranstalter ist. Die Interessen beider Seiten sind zuweilen leider nicht übereinstimmend.

    @ alle
    11 Apr ex Fuerte ursprünglich 1615 nun 1035 - St 3701

    Mich interessiert einzig der Grund für die Änderung. 
    Wer hat eine Idee?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    Danke vonschmeling!
    Ich habe bei meiner Reise den leisen Verdacht, dass die bei Buchung genannte Flugzeit ein Lockvogel oder Irrtum des Veranstalters war und niemals existiert hat. Hat jemand eine Idee wie man das im Nachhinein noch nachvollziehen kann?  Fluggesellschaft ist Germania.  Flugdaten nenne ich bei Bedarf gerne. Mir geht es primär um das Prinzip.  Ich möchte nicht willkürlich behandelt werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    KriteriaK Kriteria

    Vorverlegung Abflug bei Pauschalurlaub
    @dermaulwurf
    mich würde interessieren, was aus dem Schreiben des Fachanwalts für Reiserecht geworden ist, der sich auf das BGH Urteil aus 2013 bezieht.
    Habe eine ähnliche Situation mit einem grossen dt. Veranstalter. Rückflug bei einer Pauschalreise vorverlegt um fast 6 Stunden auf halb elf. Fehlt ein halber Tag Urlaub.
    Bei Buchung waren die Flugzeiten angegeben und für mich ausschlaggebend.
    Gründe wurden dem Veranstalter von derFluggesellschaft nicht mitgeteilt...
    Bei der Fluggesellschaft kann ich aber nicht nachfragen, da ich mit denen ja keinen Vertrag habe. Und der Veranstalter schickt nur Vertröstungen. Fühle mich vereimert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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