@ Kourion
Ja, eine Benachrichtigung wäre ok gewesen. Ärgerlich ja, aber akzeptabel.
Ich hatte dies jedoch per Zufall selber herausgefunden. Eine Benachrichtigung hätte dann aller Voraussicht nach mit dem Ticketversand kurz vor Reiseantritt stattgefunden.
@ alle
Habe verstanden: An- und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstag. An diesen Tagen können die "unverbindlichen" Zeiten der Bestätigung verändert werden, sofern die Nachtruhe nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Ich habe zur Ehrenrettung der Veranstalter bereits viele Reisen angetreten, bei denen die Zeiten nicht geändert wurden.
Hätte die Verbraucherzentrale nicht wegen der unverbindlichen Zeiten vor dem BGH geklagt, wäre diese Diskussionen wahrscheinlich nicht entstanden. Wir können uns jedoch glücklich schätzen, dass wir derartige Interessenvertretungen haben.
Mit manchen Gegebenheiten muss/kann man sich abfinden. Wenn wir allerdings anfangen, alles hinzunehmen, ohne kritisch zu hinterfragen, könnte das bedenklich werden.
Danke für Eure Tipps und Erfahrungen!