Dem bisher gesagten kann ich kaum noch was hinzufügen, außer vielleicht, daß es seit einiger Zeit die Kundencharta für den Fernverkehr gibt. Punkt 7 der Charta besagt folgendes:
"Kundenfreundliche EntschädigungDie Bahn verbessert Ihre Rechte als Kunde. So haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit Ihrem Fernverkehrszug durch Verschulden der Bahn mehr als 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen."
Was mit "Entschädigung" genau gemeint ist, erfährt man auf der Homepage der Bahn. Dort steht:
Hat ein Fernverkehrszug (ICE, ICE Sprinter, IC, EC, IR, Thalys) an dem Bahnhof, an dem man aus diesem Zug aussteigt, mehr als 60 Minuten Verspätung, besteht ein einklagbarer Entschädigungsanspruch. Das gilt auch, wenn Anschlußzüge sich verspäten.
Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 20% der Kosten für die einfache Fahrt. Wenn ein ICE-Sprinter mehr als 30 Minuten Verspätung hat, wird der Sprinter-Aufpreis erstattet.
Das alles gilt aber nur, wenn die Bahn den Grund für die Verspätung selbst zu verantworten hat.
Andere Entschädigungen gibt es nach meinen Informationen nicht.