"Mit Verlassen der Behausung ist es versicherungstechnisch ein Reiseabbruch. Passiert auf dem Weg zum Flughafen z.B. ein Unfall, ist das Nichtantreten der Reise kein Rücktritt mehr."
Wo hast Du das denn her ?
Bis heute gilt das der Reiseabbruch ab dem einchecken am Flughafen u.o. aber
beim einchecken ins gebuchte Hotel in Kraft tritt.
Wenn Du andere Versicherungsbedingungen kennst dann nenn uns mal die Quellen.
LG