Oh, danke für die vielen Antworten!
Ich kann auch nachvollziehen, dass wenn da von einem "Paket" die Rede gewesen wäre, sich das auch ganz anders dargestellt hätte.
Auch gab es keinen Hinweis auf wie "vonschmelig" beschrieben hat: "Honeymoonpaket nur mit entsprechender Beurkundung". Hätte das da gestanden, so wäre das offensichtlich - und auch verständlich - gewesen. Dass die Beschreibung des Angebotes von der Webseite automatisch zum Vertragsbestandteil wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Beschreibung kann ja auch geändert werden, oder? Sonst muss ich mir ja alles Details ausdrucken und selbst vorhalten? Vielleicht bin ich aber wirklich zu blauäugig...
Für mich wäre das aber so wie Schahri das dargestellt hat richtig. Normaler Preis, mit dem Hinweis auf Rabatt bei Vorlage - das ist für mich die korrekte darstellung. Nicht den Rabatt ausweisen und irgendwo vielleicht erwähnen, dass man das Zertifikat mitbringen muss.
@Ahotep: Für mich ging das nicht hervor. Für mich ist der Name des Zimmers nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Paket. Es gibt bspw. auch Zimmer "Golf" oder ähnliches zu buchen. Was genau sollte ich mir denn darunter vorstellen?
Danke-
Viele Grüße