Hallo,
um das alles einmal beurteilen zu können, müssen wir erst einmal auseinanderdividieren, wer für was eigentlich zuständig ist.
Der erste Flug ist ja mit etwas Verspätung gestartet. Dieser musste dann wegen eines technischen Problems umkehren. Während der Reparaturzeit wurde der Zielflughafen allerdings geschlossen. Dafür kann die Airline dann wiederum nichts.
Somit haben wir nach meiner Einschätzung hier nicht mehr als eine Flugverspätung, da der Ausfall ja nicht von der Airline verschuldet wurde, sondern vom geschlossenen Flughafen. Irgendwelche Ansprüche würden also nur aus dieser resultieren und dabei kommt es darauf an, wie so etwas gewertet wird.
Definitiv kann ich hier nichts sagen, doch die Einschätzung, daß Ihr wirklich keine Ansprüche habt könnte tatsächlich der Realität entstammen.
Die Lufthansa war ja bereit und auch in der Lage Euch zu befördern. Der Ersatzflug wäre ja sicher unter der gleichen Flugnummer gestartet. Weiterhin war, da der erste Flug ja auch schon in der Luft war, die Reise an sich auch angetreten. Dafür daß dann LHR geschlossen wurde und Ihr am nächsten Tag nicht mehr fliegen wolltet (was durchaus verständlich ist) kann die Airline nichts.
Soweit ich alles richtig gelesen haben waren die Flüge völlig separat gebucht und nicht Bestandteil einer Pauschalreise. Denn ansonsten hättet Ihr über den Veranstalter andere Möglichkeiten. (Hier hätte der Pauschalurlauber übrigens deutliche rechtliche Vorteile gegenüber dem Individualbucher - nur mal so nebenbei)
Auch für den Rückflug, der von Euch ja auf eigenen Wunsch hin storniert wurde, muß nichts ersetzt werden, da der Hinflug ja angetreten wurde. Kling zwar krass, dürfte aber so geltendem Recht entsprechen.
Also mit rein rechtlichen Ansprüchen sehe ich das hier eher pessimistisch. Noch weniger sehe ich, was die Buchungsstelle damit zu tun haben soll.
Ein weiteres Problem sehe ich jetzt in der Zeit. Denn, so ich richtig liege, habt Ihr nur Ansprüche gegen die Airline direkt und diese müßt Ihr dort auch geltend machen. Das ist aber ja offensichtlich nicht erfolgt. Denn die Meldung bei der Buchungsstelle ist nicht das Gleiche. Das könnte vielleicht ausreichen, doch wenn diese zu spät weitergegeben wurde, hättet Ihr auch hier Pech gehabt.
Der Sachverhalt ist also mehr als kompliziert und wiklich ohne Anwalt kaum zu regeln. Nach meiner Einschätzung habt Ihr vermutlich einen Anspruch auf 0,- €.
Alles war Ihr sonst bekommt, dürfte Kulanz der Airline sein. Insgesamt einfach etwas dumm gelaufen, doch Fehler sehe ich hier nur wenige. Daher wäre ich vorsichtig damit, hier allzusehr Fristen zu setzen, da Ihr unter Umständen völlig vom guten Willen und der Kulanz der Airline abhängig seid.
Einen wirklichen Fachanwalt zu fragen macht vermutlich schon Sinn, doch liegt hier die Betonung auch ganz deutlich auf dem Wotteil "Fach"!
Gruß
Berthold