Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
JürgenHHJ

JürgenHH

@JürgenHH
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. JürgenHH
  4. Beiträge
Über
Beiträge
5
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • GAIA PALACE Mastichari ! Wer weiss was näheres?
    JürgenHHJ JürgenHH

    Hallo an alle Gaia Palace Bucher,

    ich habe mich zwar in das Neptun Hotel umbuchen lassen und konnte meinen Urlaub vom 15.7. -22.7. voll geniessen. Ich habe mir die Mühe gemacht und im Gaia Palace vorbei geschaut. Die Gäste mussten noch bis einschliesslich Samstag im Gaia Royal essen gehen. Die waren dort mit den zusätzlichen Gästen sehr überfordert, so dass das so genannte 4 Sterne Essen noch mehr gelitten hatte. Inzwischen ist das Gaia Palace wohl mehr oder weniger in Betrieb. Wie gesagt, eine schöne Anlage. Aufgrund der Unannehmlichkeiten gibt es an der Poolbar auch Cocktails gratis. Im Restaurant sowie der gesamten Anlage müssen sich die Angestellten wohl noch einspielen.

    Es fehlt defintiv noch: Tennisplatz, Internet (noch eine lange Zeit), Telefon, Fitnessraum, SpaBereich ist ca. 70 % fertiggestellt. In einigen Zimmern fehlt der Safe.
    Aufgrund der Eile wurden wohl einige Zimmer etwas schlampig eingerichtet, wie mir Gäste berichteten. Beschweren geht nur zu Fuss, da auf der gesamten Anlage die Telefonanlage noch nicht in Betrieb ist. Eine schöne Poolanlage, vergleichbar mit dem Neptun.

    Fazit:
    Also alle die jetzt fliegen, können dort sicher einen schönen Urlaub verbringen. Zumindest wer auf die genannten Dinge verzichten kann und dafür lieber die Kulanzleistung (Cocktails und kostenlose Liegen am Strand) in Anspruch nehmen will. Wie lange die Kulanzleistungen gelten, ist natürlich nicht klar. Alternativ können Tennisplatz und Fitnessraum im Gaia Royal verwendet werden.

    Weiterhin könnt Ihr natürlich aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistungen euren Reisepreis mindern. Nutz dazu den Katalog und die Frankfurter Tabelle.

    Oder fragt eure Rechtschutzversicherung. Ich muss für meine Umbuchung ins Neptun drauf zahlen. Der mir von meiner Rechtschutzversicherung vermittelte Anwalt, schrieb mir aber schon, dass mein RV diese Zusatzkosten tragen muss. Schliesslich hatte ich die volle Leistung gebuch. Wir werden sehen wie es ausgeht.

    Der RV 1,2 Fly bietet wohl schon vorab einen Mietwagen oder Ausflug an. Die Kosten sollen mit späteren Reisepreiserstattungen dann verrechnet werden. Passt aber auf, was genau Ihr da unterschreiben sollt. Ich traue keinem RV mehr.

    Kos

  • GAIA PALACE Mastichari ! Wer weiss was näheres?
    JürgenHHJ JürgenHH

    @ Spiky27284
    Zitat:
    "Habe gerade nochmal mit alltours telefoniert und diese haben mir versichert das alles fertig ist (auch Poolbar und Haupthaus) bis auf den SPA-Bereich (dieser wäre allerdings eh kostenpflichtig)."

    Was heisst denn eh kostenpflichtig? Vieleicht wollen einige Gäste, wie ich, den Spabereich trotz Kosten nutzen. Schliesslich wurde damit im Hotelprospekt beworben.

    "Zum Essen muss man allerdings noch bis 18.07. ins GAIA Royal gehen, was uns jetzt aber wegen drei Tage nicht sonderlich stört."

    Also wir haben AI Leistungen gebucht. Und es wird schon nerven, wegen jeden Wasser in eine andere Anlage zu laufen. Gerade am Abend will man ja auch mal gesellig zusammensitzen. Wozu buche ich sonst all inclusive?

    "Dadurch das wir zum Essen ins andere Hotel müssen bekommen wir 5% vom Gesamtpreis zurückerstattet, was laut Frankfurter Tabelle auch in Ordnung ist."
    Hast du keinen Taschenrechner? Also wir haben für 750 Euro gebucht. Das sind am Tag
    rund 107 Euro. Nach Frankfurter Tabelle stehen euch 50 % zu, sofern im Hotel keine Möglichkeit zur Einnahme von Speisen besteht und dies vom Veranstalter zugesichert wurde. Das macht für drei Tage 160,50 €. Und Ihr wollt euch mit 5 % also 37,50 € abspeisen lassen. Sorry nimm es nicht persönlich, aber weil Leute sich immer so ausbeuten lassen, machen die Veranstalter immer weiter so und verarschen die Kunden.
    Wenn Ihr euch nicht traut, dann versucht wenigsten einen kostenlosen Leihwagen oder ähnliches rauszuschlagen.

    Drückt uns ganz fest die Daumen das alles klappt.
    Sobald wir wieder in Deutschland sind (1 Woche) werden wir eine Hotelbewertung machen und auch Bilder reinstellen.

    Bilder wollte Wilmers auch schon reinstellen. Ich habe Ihn deshalb kontaktiert. Er hat geantwortet, dass er dies auch schon getan hat, aber Hollydaycheck diese erst prüfen muss. Dies dauert natürlich wie auch bei den Bewertungen bis zu drei Wochen.

    Interessant ist auch, dass Spiky27284 gesagt bekommt, dass es erst am 18.7. die Verpflegung im Gaia Palace stattfinden kann. Während mir heute noch gesagt wurde, dass alles fertig ist. Hier wird bewusst (also arglistig) getäuscht.

    Ich habe mich inzwischen auch über Alternativen erkundigt. Das Mamaria kann wohl niemand empfehlen. Die Kritiken der letzten Urlauber haben sehr stark zugenommen. Zu dem hat das Mamaria nur 4 Sterne. Lasst euch, wenn schon in das Neptun umbuchen. Die haben 5 Sterne und 97 % Weiterempfehlungen.

    Seid stark. Die sind darauf geschult die Kunden abzuspeisen.

    Kos

  • GAIA PALACE Mastichari ! Wer weiss was näheres?
    JürgenHHJ JürgenHH

    @ Surtes

    "Mal was anderes, es ist bis jetzt weder das Hauptgebäude, noch das Restauraunt sowie die Poolbar eröffnet."

    Woher hast du die Information und wie alt ist diese Information. Es sind bei mir noch zwei Tage. Dann muss ich es genau wissen. Danke

    Kos

  • GAIA PALACE Mastichari ! Wer weiss was näheres?
    JürgenHHJ JürgenHH

    Ich kann allen nur Raten sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, sofern die bisherigen Berichte den Tatsachen entsprechen werden. Die Frankfurter Tabbelle sieht eine Minderung von 50 % des Reisepreises bei einem Komplettausfall der Verpflegung vor. Da dies einen erheblichen Mangel darstellt, könnt Ihr die Reise natürlich auch abbrechen, sofern Ihr noch genügend Zeit habt. Dann habt Ihr Anspruch auf einen Tagessatz nach eurem Verdienst. Dann bucht Ihr einfach "Last Minute" und der neue Urlaub ist von Alltours bezahlt. Ihr solltet aber vor Ort keine Unterschrift leisten und die 70 Euro annehmen.

    Also, lasst euch nicht unterkriegen.

    Spricht ein Reisender wegen erheblicher Mängel eineberechtigte Kündigung des Reisevertrages aus, so kann er neben der Rückzahlungdes (anteiligen) Reisepreises in der Regel auch einen Ausgleichsbetrag fürvertanen Urlaub verlangen.
    Die Höhe der Ersatzpflicht des Reiseveranstalters richtet sich nach denberuflichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Reisenden.
    So sprach das Landgericht Hannover einem überdurchschnittlich verdienendenNotar für den vertanen Familienurlaub einen Tagessatz von 75 €, seinerEhefrau 50 € und seinem 7-jährigen Kind 10 €, jeweils mit 20-prozentigemAbzug für den Heimurlaub zu.
     
    Urteil des LG Hannover vom 22.02.2000
    17 S 1872/99 (115)

    NJW-RR 2000, 1162

    Kos

  • GAIA PALACE Mastichari ! Wer weiss was näheres?
    JürgenHHJ JürgenHH

    Ich habe über TUI gebucht. Ich finde es frech, dass die Veranstalter immer noch steif und fest behaupten, dass nächste Woche alles i.O. sein wird.
    Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, seine Objekte zu überwachen, damit er seinem Reisevertragspartner alles für die Reise Bedeutsame und Wichtige und alles, was geeignet ist, die Reise oder deren Zweck zu gefährden, rechtzeitig mitteilen kann.
    Da die Eröffnung schon mehrfach verschoben wurde, gilt dies natürlich besonders. Ich denke nicht, dass sich die Veranstalter auf Treu und Glauben, hinsichtlich der Aussage der Baufirma berufen können. Da gibt es für einige sicherlich Geld zurück.
    Mit 70 Euro lass ich mich nicht abfertigen. Ich bestehe auf Vertragserfüllung. Sofern der Veranstalter nicht liefern kann, werde ich mich auf ein Urteil des Landgerichtes Hannover beziehen. In einem ähnlichen Fall wurde der Schadenersatz nach dem Tagessatzsystem geregelt.

    Kos
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag