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  • Onur Air
    JuergenBiJ JuergenBi

    @vonschmeling: Besten Dank für Ihre Auskünfte. In der Tat werde ich gegen das Flugunternehmen vorgehen müssen und die EU-Verordnung gilt in meinem Fall nur für den Hinflug von Köln nach Antalya. Allerdings bin ich nach Durchsicht der türkischen Verordnung über Fluggastrechte (dort insbesondere Artikel 😎 der Ansicht, dass für internationale Flüge nach türkischem Recht im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen gelten wie in der EU-Verordnung. Insoweit habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für den Hin- und Rückflug. Die Frage, inwieweit der Anspruch in der Türkei einklagbar ist oder ob ein Verkauf des Anspruch möglich und sinnvoll ist, wird sich zeigen.
    Im übrigen kann die die Äußerungen anderer User über das Verhalten von Onur bei Verspätungen nur bestätigen. Es gibt außer der Anzeigetafel keine Information, keinen Ansprechpartner und lediglich einen Gutschein über 7,50 Euro (Köln) bzw. eine kleine Pizza und ein Getränk (Antalya). Auch im Flugzeug gab es weder eine Entschuldigung oder Erklärung für die Verspätung noch etwa 1 kostenloses Getränk als Wiedergutmachung. Jürgen.

    Airlines

  • Onur Air
    JuergenBiJ JuergenBi

    Ich bin am 26.07.16 nach Atanlya geflogen. Ca. 5 Stunden Verspätung. Rückflug sollte um am 31.7.16 um 23.35 Uhr sein, hatte jedoch über 6 Stunden Verspätung. Es war der gleiche Flug, den den User Poeschke hatte. Da Onur nur schwer zu belangen ist, würde ich mich lieber an den Reiseveranstalter (FTI) halten, der schließlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verantwortlich ist. Meine Frage an das Forum: Besteht hier ein gewisses Wahlrecht. Kann ich vom Reiseveranstalter die Entschädigungspauschale von 2 mal 400 Euro verlangen, wobei sich der Reiseveranstalter ja dann an der Onur schadlos halten kann? Im Übrigen habe ich der Internetseite von Onur entnommen, dass nach türkischen Recht im Wesentlichen dieselbem Entschädigungsleistungen bei Verspätungen zu zahlen sind wie nach der EU-Verordnung.
    Jürgen

    Airlines
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