Ich habe mit Datum 10.01.2017 einen Bußgeldbescheid über 60,80 € (im Falle der verspäteten Zahlung 85,00 €) bekommen, weil ich am 30.05.2016 durch die verkehrsbegrenzte Innenstadt von Brescia gefahren bin. Da ich nicht bezahlt habe, weil ich annahm, dass wegen der Höhe der Betrag nicht eingetrieben würde, bekam ich einen weiteren Bescheid vom 29.03.2017 über nunmehr 68,70 € (zahlbar binnen 5 Tagen) bzw. 93,00 € (zahlbar binnen 60 Tagen) Nach dieser Frist gilt der Bescheid als Vollstreckungstitel in Höhe von 174,00 €.
Jetzt habe ich mit Datum vom 21.10.2019 das Schreiben einer Anwaltskanzlei in Florenz (abgeschickt in Zürich) bekommen mit einer Forderung über 224,00 € (incl. Beitreibungskosten) Das sind über 2 1/2 Jahre später. Muss ich noch zahlen oder ist der Fall verjährt?
Joeberg
@Joeberg
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Bußgeldbescheid aus Italien