Hallo "MD"!
Diese EU-Verordnungsnummer ist doch schon mal was - vielen Dank!
"emdebo" wrote:
Bei Flugabsagen innerhalb 14 Tage vor Termin könnte durchaus
die EU-Verordnung 261/2004 wegen Nichtbeförderung greifen.Die EU-Richtlinie unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft. Ändert also der Veranstalter An- oder Abreise, gilt hier gleiches Recht wie bei der Verlegung/Stornierung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen.
In einem, allerdings etwas anders gelagerten Fall, wurde die
Fluggesellschaft zur Zahlung von Euro 400 pro Person verurteilt.Ob das Beispiel passt, sollte man mal von kompetenter Seite
(Verbraucherzentrale o.ä.) prüfen lassen.