Hallo!
Zum Thema Marken-Kopien kaufen im Ausland habe ich auf der Reiseservice Seite von ZDF.de einen interessanten Arikel gefunden:
Plagiate:
Gefälschte Markenartikel (Plagiate) wie Kleidung, Taschen oder Uhren werden in Deutschland - anders als etwa in Frankreich - nicht geahndet.
Wer sich aus dem Griechenland-Urlaub 80 raubkopierte CDs für je zwei Euro mitbringt, muss dem Zollbeamten nur nachweisen, dass er sie für sich selbst gekauft hat.
Bei 80 unterschiedlichen CDs könnte dies dem Musikliebhaber gelingen; mehrere von einem Exemplar hingegen sind verdächtig, weil das nach einem beabsichtigten Weiterverkauf aussieht, wofür Zoll anfallen würde.
Persönlicher Gebrauch:
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleiben Souvenirs und andere Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 175 Euro unverzollt.
Wer sich also in der Türkei einen neuen Anzug, eine Lederjacke, eine Uhr oder Schmuck zulegt, muss diese Sachen verzollen, sofern sie mehr als 175 Euro gekostet haben.
Dabei können die Freibeträge mehrerer Reisender nicht addiert werden. Beispiel: Ein Ehepaar kauft in der Schweiz einen antiken Bauernschrank für 320 Euro. Da der Schrank und somit auch sein Wert nicht - wie bei zwei antiken Stühlen zu je 160 Euro - geteilt werden kann, muss dieser voll verzollt werden. Die Einfuhrgebühr richtet sich nach dem Wert.
Das heisst wohl, Ihr braucht Euch da keine Gedanken machen?! 
Auf dieser Seite gibt es noch mehr Infos auch zu den Themen Alkohol und Tabak, Tiere und Pflanzen ...
Liebe Grüsse!
Ina