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  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    Marco L. wrote:
    Danke für den guten Ratschlag, was würde ich nur ohne Dich tun.
    Und da ich mich, bevor ich geflogen bin, bei jeder Airline erkundigt habe, werde ich es auch weiterso handhaben.

    Also ich bin gar nicht sooo doof wie Du vll glaubst. 😉

    Gruß

    Meinst Du, Du bekommst dort immer eine kompetente Antwort, die dann am Check-In Gültigkeit hat?

    Wollte ne Spiegelreflexkamera mitnehmen und fragte schriftlich bei LTU in der Zentrale mit Angabe der Maße an. Kam Antwort nein, die darf ich nicht als zusätzliches Teil (Fotoapparat) mit in die Kabine nehmen. Die muß ins Handgepäck. Bei einer telefonischen Auskunft hieß es, sie könnten nix dazu sagen, daß müsse der Check-In entscheiden.

    Und nach Rückfrage beim einchecken am Check-In hätte ich sie problemlos als zweites Gepäckstück mit in die Kabine nehmen können. Aber das war sie schon im Handgepäck verstaut.

    Drum traue ich keinem mehr aus den Zentralen der Airlines.

    Ich packe meinen koffer mit max. 20 kg (bei Condor und LTU brauch ich nicht so genau schauen - da Kundenkarte) und ein Handgepäckstück entsprechend der Vorgabe der Airline. Dann weis ich, daß es keinerlei Probleme gibt. Und das würde ich auch mit Kindern nicht anders machen.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Wäscherei-Service im Hotel
    holzwurmH holzwurm

    la.paz wrote:
    Hallo miteinander,

    danke für Eure rege Anteilnahme meines kleinen Problems mit den Preisen.

    Offensichtlich gibt es sehr wenige Urlauber, welche in der Hotelwäscherei waschen lassen. Da werde ich halt trotz meiner beiden stattlichen Gutscheinen das meiste selber im Waschbecken waschen.

    Nochmal danke für Eure Tipps und seid lieb gegrüßt

    la.paz

    nimm doch Deine Gutscheine mit. Auf dem Zimmer liegt dann die Preisliste aus. Dann kannst Du vor Ort entscheiden ob es preislich gesehen sinnvoll ist die Wäscherei zu nutzen.

    Manche Leute sind einfach nicht mehr flexibel. Das Stück papier von dem Gutschein nimmt bei den Ticket keinen Platz weg.

    LG
    holzwurm

    Tunesien

  • Nächste Woche vor Ort ein Hotel/ Appertment am Stand finden?
    holzwurmH holzwurm

    Viel Spaß beim Suchen.

    Es ist auf Mallorca Hochsaison.

    Da wird es wie in jedem anderen Urlaubsland schwierig was zu finden.

    LG
    holzwurm

    Mallorca

  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    Marco L. wrote:
    Ich gehe mal davon aus, das bei Reisenden mit Kindern das anders gehalten wird als wenn jemand ohne Kinder reist und Übergepäck hat. Ich habe ja in dem Sinn kein Übergepäck sondern nur die Freigepäckmenge von unserem Sohn (3Jahre) auf die Koffer verteilt.

    Das was Du oben geschrieben hast ist mir schon klar. Und ich bin auch ganz klar dafür, dass jeder der Übergepäck hat, dafür zahlen muss. Aber das habe ich an andere Stelle schon klar deutlich gemacht.

    Gruß

    Naja, wenn Du davon ausgehst, daß Du mit zwei Koffer auskommen willst, dann mach es so.

    Wundere Dich aber nicht wenn der Check-In es anders handhabt. Die Damen und Herren am Check-In sind maßgebend und nicht Deine Gedankengänge.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    Marco L. wrote:
    Ha Ha Ha sehr lustig. Es soll ja aber auch mal vorkommen, das kein Gepäckwagen zu Verfügung steht.

    Gruß

    Dann hat Dein Flughafen zuwenig Kofferwagen. Das ist mir bisher auf keinem Flughafen passiert.

    Und außerdem kann man statt Koffer sogenannte Trollys verwenden. Diese brauchst Du nicht mehr tragen, sondern kannst sie ziehen.

    Lg
    holzwurm

    Airlines

  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    @marco L

    Du schreibst zwar, daß Du nie Probleme damit hattest.

    Dürfen die Airlines ihre Bedingungen nicht ändern?

    Es könnte aber in Zukunft zu Problemen führen.

    Dann darfste halt unter Umständen zukünftig Übergepäck bezahlen.

    Nur weil das die letzten 20 Jahre so war muß es bei Dir die nächsten 100 Jahre auch so bleiben. Du wirst Dich noch wundern, was die nächsten Jahre alles passiert.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Wenn krank im Urlaub - muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben?
    holzwurmH holzwurm

    Krankheit - Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
    auf dieser Seite:
    Informationspflicht schon am ersten Tag
    Krank im Urlaub
    Krankheit in den Auslandsferien
    Krankheit durch Unfall
    Was Sie während der Krankheit dürfen und was nicht
    Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

    Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss ein Arzt aufgesucht werden.; Rechte: MDR
    Bildansicht
    Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss ein Arzt aufgesucht werden.
    Wer in einem festen Arbeitsrechtsverhältnis steht, bekommt, wenn er krank ist, sechs Wochen lang vom Arbeitgeber seinen Lohn gezahlt. Das setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Regeln einhält. Sie sind im so genannten Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschrieben. Darüber hinaus haben viele Unternehmen abgewandelte und erweiterte Regeln verbindlich in ihren Tarifverträgen vereinbart. DIESE FESTSCHREIBUNGEN HABEN IMMER VORRANG VOR DEN ALLGEMEINEN REGELN.

    Verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten im Krankheitsfall schuldhaft, kann das zum Verlust der Lohnfortzahlung, zu einer Abmahnung und sogar zur Kündigung führen.

    Informationspflicht schon am ersten Tag
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, (persönlich, telefonisch, per Fax oder durch einen Dritten usw.) von Ihrer Krankheit in Kenntnis zu setzen. Sie müssen außerdem darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

    Sie müssen, wenn Sie krank sind, nicht sofort zum Arzt gehen. Bis zu drei Tage können Sie ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Dauert die Krankheit länger, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Krankenschein muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.

    Sind Sie länger krank als zunächst vom Arzt diagnostiziert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nachfolgebescheinigung vorlegen. Dieser Schein muss auch dann zum Arbeitgeber, wenn Sie schon länger als sechs Wochen krank sind, Sie also schon keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld bekommen.

    Krank im Urlaub
    Werden Sie während des Urlaubs krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber ebenfalls so schnell wie möglich informieren - so schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Außerdem müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Adresse inklusive Telefonnummer angeben, unter der Sie während Ihres Urlaubs regelmäßig erreichbar sind. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie diese Angaben auch Ihrer Kasse übermitteln. Haben Sie das vorgeschriebene Prozedere und die Fristen eingehalten, können Sie die Tage, an denen Sie krank waren, vom genehmigten Urlaub abziehen.

    Krankheit in den Auslandsferien
    Bei einer Erkrankung während eines Auslandsurlaubs gilt folgendes: Gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber. Spätestens am 4. Tag muss ihm eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Schicken Sie den Krankenschein nötigenfalls vorab per Fax an Ihren Arbeitgeber und reichen Sie das Original später nach. Ihre Krankenkasse kann Sie dazu verpflichten, ihre Erkrankung einer ausländischen Krankenversicherung zu melden.

    Krankheit durch Unfall
    Ist Ihre Krankheit durch einen Unfall verursacht, den ein Dritter verschuldet hat, dann haben Sie finanzielle Ansprüche gegen ihn. Da Sie jedoch vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhalten, geht dieser Anspruch auf ihn über. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Adresse desjenigen mitzuteilen, der Ihre Krankheit verschuldet hat.

    Tun Sie das nicht, kann Ihnen die Lohnfortzahlung gestrichen werden, bis Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Verschweigen Sie den Unfallverursacher, kann Ihnen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung komplett streichen.

    Was Sie während der Krankheit dürfen und was nicht
    Generell gilt: Wenn Sie krank sind haben Sie die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was Ihre Genesung verzögern oder gefährden könnte. Das bedeutet nicht, dass Sie in der Wohnung bleiben müssen. Wenn es Ihrer Genesung dient, kann Ihnen Ihr Arzt sogar eine Reise verordnen. Allerdings sollten Sie davon Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ihm Adresse und Telefonnummer Ihres Aufenthaltsortes hinterlassen.

    Das Ausüben einer Nebenbeschäftigung ist dagegen tabu. Sie sollten, wenn es nicht ausdrücklich die Genesung fördert, Ihre tägliche Joggingstrecke meiden und Ihre Zeit nicht in einer Gaststätte oder auf der Baustelle Ihres Hausneubaus verbringen.

    Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
    Wer gegen die oben erwähnte Informationspflicht verstößt, den kann der Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfalle kündigen. Die Informationsvorschriften können durch den Arbeitsvertrag übrigens noch verschärft werden. So kann tariflich vereinbart sein, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen ist.

    Hat der Arbeitgeber - vielleicht weil Sie sehr häufig oder sehr lange nicht einsatzfähig sind - den Verdacht, dass Sie nur "blaumachen", dann kann er Sie zu Kontrollzwecken auch zu Hause anrufen oder sogar besuchen. Bei begründetem Verdacht auf "Blaumachen" kann Sie der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichten, sich dem Betriebsarzt oder dem medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse vorzustellen.

    Wird Ihnen auf solche Weise eine betrügerische Absicht nachgewiesen, kann das zur Kündigung führen. Fristlos kündigen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber dann, wenn er Sie während Ihrer Krankheit bei einer nebenberuflichen Beschäftigung erwischt.

    Sind Sie sehr oft oder sehr lange krank, kann der Arbeitgeber eine so genannte personenbedingte Kündigung aussprechen. Sie setzt allerdings einiges voraus, u.a. eine deutlich negative Prognose Ihres Gesundheitszustandes. Im Klartext: Ein Arzt muss bestätigen, dass sich Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit nicht bessert oder sogar verschlechtert, Sie also Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht im vollen Umfang oder gar nicht mehr erbringen können.

    Werden die betrieblichen Abläufe durch häufiges Kranksein eines Arbeitnehmers deutlich beeinträchtigt, kann der Arbeitgeber auch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.

    Quelle

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    Marco L. wrote:
    Na dann kläre mich mal auf, wie ein Kind oder Baby einen 10kg oder 20kg Koffer schleppen soll. Also mußt Du das Gepäck auf die Koffer aufteilen anders geht es nicht.

    Gruß

    du verlangst, daß ein Kind seinen Koffer schleppen soll?

    Ich nehm am Flughafen immer einen Kofferwagen und transportiere damit alle Koffer bis zum CHeck-IN.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • 20 kg Freigepäck - pro Person ????
    holzwurmH holzwurm

    muemmler wrote:
    Und hier die Antwort:

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Sie können das Gepäck auf mehrerer Koffer verteilen - Ausschlag gebend ist das Gesamtgewicht.

    Oder wie versteht Ihr das?

    Anja

    Das schreibt Dir jetzt die Zentrale in kelsterbach. Stimmts?

    Dann Pack mal so.

    Was machst Du dann, wenn am Check-In gerade das Gegenteil gesagt wird?
    Dann darfst Du innerhalb ein paar Minuten umpacken und kannst die Koffer nicht mal nachwiegen.

    Für mich sollten die Airline ganz klar die die Regelungen so anwenden wie sie geschrieben sind:

    1 Gepäckstück pro Person mit max. 20 kg Freigepäck.

    Dann gäbe es keine Nachfragerei mehr bei der Airline. Denn die Tickets sagen das schon aus.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Condor Sitzplatzreservierung
    holzwurmH holzwurm

    rakiman wrote:
    Wir hsaben die Condor Travelcard und da ist die Sitzplatzreservierung gleich dabei und man kann noch 30 kg mitnehmen.
    Man hat zwar selten soviel gepäck, aber mitlerweile muß man richtig geld bezahlen, wenn man mehr als 20 kg dabei hat. Haben wir in Antalya bei anderen Leuten gesehen.

    Ich versuche nur noch mit Airlines zu fliegen die eine solche Kundenkarte anbieten. Sollte man zwei mal mit der gleichen Airline in den urlaub gehen, dann ist schon über die Sitzplatzreservierung die karte bezahlt.

    LG

    Airlines

  • Condor Sitzplatzreservierung
    holzwurmH holzwurm

    kampfsportzicke wrote:
    Was passiert, wenn sich der Flugzeugtyp oder sogar die Fluggesellschaft sich ändert? Bekommt man seine gebuchten Plätze (Xl-Sitze) trotzdem oder bekommt sein Geld wieder?

    Lg kampfsportzicke

    Nein, dann bekommst Du die Sitzplätze in der Regel nicht. Es sei denn es wird bei der reservierten Airline vom gleichen Typ eine andere Maschine eingesetzt.

    du bekommst das Geld wieder zurück. Mußt aber Dich selber drum kümmern.

    LG

    Airlines

  • LTU Business Class - Düsseldorf - Punta Cana
    holzwurmH holzwurm

    von der Bequemlichkeit her mag es ja interessant sein.

    Ob sich das aber vom Preis/Leistungsverhältnis her rechnet bezweifele ich.

    Da buch ich lieber den XL-Sitz.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Discount Travel
    holzwurmH holzwurm

    Discount Travel ist seit Mai 2003 die neue Steuerungsmarke des TUI Konzerns im Quellmarkt Deutschland. Discount Travel bietet kurz- und mittelfristig buchbare Flugpauschalreisen für den cleveren Smart Shopper an. Im Angebot sind Flugpauschalreisen zu beliebten Badezielen vor allem rund ums Mittelmeer. Die Gäste haben die Wahl zwischen einer Aufenthaltsdauer von drei Tagen bis drei Wochen. Die Discount Travel GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der 1-2-FLY GmbH.

    Quelle: www.toui-group.com

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • TUIfly jetzt schlechter als Hapagfly ???
    holzwurmH holzwurm

    Ich würde auch sagen jeder sein eigenen koffer.

    Spielt doch keine Rolle wenn dann einer davon unter 20 kg ist.

    Und zum Tragen/Heben vom kofferband ist es auch einfacher, da leichter.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Name falsch geschrieben
    holzwurmH holzwurm

    angie66 wrote:
    Hallo zusammen,

    lt.meiner Airline (fliege im Sept. mit Singapore Air in die USA) müssen unbedingt alle Vor-u. Zunamen,
    die im Pass stehen auch genauso auf dem Ticket stehen, sonst kommt
    es zu Schwierigkeiten bei der Einreise.
    (z.B stehn im Pass zwei Vornamen müssen auch die Tickets mit diesen
    Namen versehen sein).

    Grüße
    angie66

    Was macht man bei einem extra langen Namen

    z. B.

    Elisabeth Anna-Karthrin Vonderschönenwelt

    Diese hat ja nicht mal auf dem Ticket Platz, da nur eine bestimmte Buchstabenanzahl möglich ist.

    Also die Amis haben Ideen!!!

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wenn krank im Urlaub - muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben?
    holzwurmH holzwurm

    chepri wrote:
    Hallo,

    mag sein dass ich falsch liege und es nicht überall so ist, aber ich denke es ist notwenig, den Arbeitgeber unverzüglich von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen (Telefon, Fax oder mail) und nicht erst hinterher das Attest vorzulegen.

    gruss chepri

    So ist es.

    Daher kann ihr der Anspruch auf Gutschrift verwirkt werden und evtl. sogar zumindelst eine Abmahnung geben, Unter Umständen sogar eine Kündigung.

    Es reicht ja schon wenn man z. B. dem Chef anruft und sagt: Du ich bin jetzt ne Woche krank geschrieben aber stehe wieder zum geplanten Arbeitsbeginn auf der Matte und bringe dann die Krankmeldung mit.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wäscherei-Service im Hotel
    holzwurmH holzwurm

    Ich persönlich würde den Service auch nicht nutzen.

    nicht wegen dem Preis. Sondern auch aus dem Grund daß etwas kaputt wieder auf dem Zimmer landen würde. Da pack ich mir lieber in jeden Koffer so Zeugs wie "Rei in der Tube" rein und wasche es dann selber raus.

    Dann weis ich was ich falsch gemacht habe, wenn es nicht so wird wie es sein sollte.

    Aber jeder kann/muß für sich selbst entscheiden.

    Lg
    holzwurm

    Tunesien

  • All inclusive - eine Mogelpackung?
    holzwurmH holzwurm

    Ich persönlich sehe eigentlich nur eine Notwendigkeit wenn das Hotel eine Lage hat die touristisch nicht sehr gut erschlossen ist bzw. Kinder wären auch noch ein Argument.

    Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit für AI.

    lg
    holzwurm

    Allgemeine Fragen

  • Liegestühle und Sonnenschirme S/illot
    holzwurmH holzwurm

    Wie es in Deinem Zielort aussieht kann ich Dir leider nicht sagen aber die können auf Mallorca bis zu 15 Euro für zwei Liegen und einen Sonnenschirm betragen.

    In der Bucht von Alcudia sind zumindest so ca. 7,50 Euro weg für zwei Liegen und einen Sonnenschirm.

    lg
    hozwurm

    Mallorca

  • Punktesystem
    holzwurmH holzwurm

    magiccat wrote:
    das kann ja nicht sein, ich habe ja einen Reisetipp abgegeben, ist aber nicht freigeschaltet worden, bisher jedenfalls noch nicht.

    Ist doch klar.

    Solange der Reisetip nicht online ist, solange wirst Du behandelt als hättest Du noch keinen abgegeben.

    Hab doch etwas Geduld und erwarte in der Hochsaison von den für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter nichts unmögliches. Die ganzen Informationen werden ja erst noch mal geprüft bevor sie online gehen. Und Du bist ja sicherlich nicht der einzige, der ne Bewertung, Bilder oder Tips abgibt.

    lg
    holzwurm

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