Das geht eigentlich aus den AGBs hervor.
z. B. eine Erhöhung des Kerosinzuschlags kann nacherhoben werden, da die Airline zum Zeitpunkt des Ticketverkaufs nicht absehen kann wie sich die Treibstoffpreise entwickeln. Gleiches gilt normalerweise für Steuern und Gebühren.
Der Nettopreis kann normalerweise nur angepasst werden, wenn zwischen Buchung und Reisedatum mehr als 4 Monate liegen. So ist es zumindest bei Pauschalreisen geregelt.
LG
holzwurm
